Bei uns fliegst Du nicht raus! – Bericht von der Fachtagung zu “Port Nord” am 24. Januar 2024

Über 150 Interessierte waren am 24. Januar in den Reimarus-Saal der Patriotischen Gesellschaft von 1765 gekommen, um sich mit der intensiv- und individualpädagogischen Jugendhilfeeinrichtung “Port Nord” aus Bremen auseinanderzusetzen.

Helga Treeß begrüßte für den Arbeitskreis Kinder, Jugend und Bildung der Patriotischen Gesellschaft von 1765, Michael Lindenberg für das Aktionsbündnis gegen geschlossene Unterbringung und danach führte Sinah Mielich, ebenfalls aktiv im Aktionsbündnis, durch den Tag.

Zur Eröffnung berichteten Jesko Fuhrken und Dominic Nehues aus dem Team von “Port Nord” über die Entstehungsgeschichte und die Arbeitsweise der Einrichtung. Anschließend stellte Reinhold Schone, der an der Evaluation der Einrichtung beteiligt gewesen ist, die zentralen Ergebnisse der Untersuchung vor.

Nach einer Pause wurden die Diskussionen in drei Workshops fortgeführt. Gabi Spieker und Michael Lindenberg diskutierten mit Träger-Vertretern über Möglichkeiten der Kooperation und aktuelle Projekte und Herausforderungen in der Jugendhilfe. Claudia Chodzinski von der Deutschen Gesellschaft für Soziale Psychiatrie (DGSP) e.V. thematisierte die Kooperation von Psychiatrie und Jugendhilfe. Thomas Zurborg und Sandra Küchler gingen in ihrem Workshop der Frage nach, wie die Maxime des “unbedingten Bleibens” in der Praxis der Jugendhilfe realisiert werden kann.

Die Veranstaltung schloss mit einer angeregten Diskussion zwischen den Leitungen der Workshops und dem Publikum zu der Frage, welche Konsequenzen wir aus den Erfahrungen des Projekts Port Nord für die erzieherische Jugendhilfe in Hamburg ziehen können.

Die Präsentationen von Jesko Fuhrken und Dominic Nehues sowie von Reinhold Schone und Claudia Chodzinski sind hier abrufbar:

Für den Abschlussbericht der Evaluation der Wohngruppe PortNord siehe:
https://media.suub.uni-bremen.de/handle/elib/7024

Eine Aufzeichnung der Vorträge ist hier zu finden: https://lecture2go.uni-hamburg.de/l2go/-/get/l/7467

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Nachruf auf Wolfgang Rosenkötter

Am 19.01.2024 ist unser Mitstreiter Wolfgang Rosenkötter für alle überraschend verstorben. Wir trauern mit seinen Angehörigen!

Sein Engagement für die Rechte von Kindern und Jugendlichen hat nachhaltig gewirkt und viel(e) erreicht. So war er lange Jahre im Verein Beratungs- und Ombudsstelle für Kinder und Jugendhilfe in Niedersachsen (BerNi e.V.) aktiv und maßgeblich an der Konzeption und Durchführung des “Tribunals über die Verletzung von Kinderrechten in der Heimerziehung” beteiligt. Wir werden daran anknüpfen und ihn in unserem Gedächtnis behalten!

Ein Nachruf auf Wolfgang Rosenkötter ist auf der Seite des BerNi e.V. veröffentlicht worden: https://berni-ev.de/uploads/Nachruf%20Wolfgang%20Rosenkötter.pdf

Für alle, die sich noch mit einem letzten Gruß von ihm verabschieden wollen, wurde eine Gedenkseite eingerichtet: https://trauer-gedenkseite.de/wolfgang-rosenkoetter/

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Haasenburg-Skandal – Wegsperren von Kindern und Jugendlichen war und ist keine Lösung

Die Bundesarbeitsgemeinschaft (BAG) Kindheit und Jugend in der Partei DIE LINKE sowie das bundesweite Aktionsbündnis gegen geschlossene Unterbringung haben das Urteil des Verwaltungsgerichts Cottbus vom 23.11.2023, wonach der Entzug der Betriebserlaubnis für die Heime der Haasenburg GmbH rechtswidrig gewesen sei, fassungslos zur Kenntnis genommen. Anlässlich dieses Urteils haben wir die Stellungnahme “Institutionellen Missbrauch in der Jugendhilfe aufarbeiten und überwinden statt decken und rechtfertigen” formuliert. Gemeinsam mit 14 Organisationen und weit über 100 Erstunterzeichner:innen in 24 Stunden – darunter Betroffene, Praktiker:innen der Jugendhilfe sowie Vertreter:innen aus Wissenschaft, Politik und Gewerkschaften – drängen wir darauf, das Verfahren in die nächste Instanz zu bringen und dort revidieren zu lassen sowie die Opfer der institutionellen Gewalt in den Heimen der Haasenburg GmbH endlich zu entschädigen.

Der Text der Stellungnahme ist im Folgenden zu finden sowie hier als PDF abrufbar: Stellungnahme Haasenburg-Urteil – BAG Kindheit und Jugend der LINKEN und des bundesweiten Aktionsbündnis_final (08.12.23)

Die mit weiteren Unterzeichnern ergänzte Stellungnahme (Stand: 19.12.2023) ist hier abrufbar: Stellungnahme Haasenburg-Urteil – BAG Kindheit und Jugend der LINKEN und des bundesweiten Aktionsbündnis_final (08.12.23)_update_19.12.23

Sie kann auf folgender Seite auch weiter unterzeichnet werden: www.openpetition.de/!kthcr

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Fachtagung “Bei uns fliegst du nicht raus!” (24.01.2024, Hamburg)

Der Arbeitskreis Kinder, Jugend und Bildung der Patriotischen Gesellschaft, das Aktionsbündnis gegen Geschlossene Unterbringung Hamburg und die Gesellschaft für Soziale Psychiatrie e.V. laden herzlich ein zur Fachtagung

“Bei uns fliegst du nicht raus!” – Praxis und Evaluation der intensiv- und
individualpädagogischen Wohngruppe Port Nord aus Bremen

am Mittwoch, 24. Januar 2024, 10:00-17:00 Uhr
im Haus der Patriotischen Gesellschaft, Reimarus-Saal

Trostbrücke 6, 20457 Hamburg

Die Wirkung dieses einfachen und zugleich folgenschweren Versprechens wurde in den letzten beiden Jahren evaluiert. Darüber berichten sowohl Kolleg*innen aus der Praxis des Projekts als auch die Evaluator*innen. Mit ihnen wollen wir u.a. über die folgenden Fragen und Konsequenzen für die Heimerziehung diskutieren: Wie gelingt es, diese Maxime in der Praxis umzusetzen? Und was würde passieren, wenn dieses Versprechen des “unbedingten Bleibens” in jeder stationären Einrichtung gelten würde? Weiterlesen

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Renzo Martinez: die Schließung der Haasenburg-Heime für rechtswidrig zu erklären ist gefährlich.

Renzo Rafael Martinez (heute 33) war von 2003 bis 2006 in der Haasenburg untergebracht. Er ist Gründer der Betrof­fe­nen­gemein­schaft der ehemaligen Haasenburg-Kinder. In der taz vom 27.11.2023 kommentiert er die kürzliche Entscheidung des Verwaltungsgerichts Cottbus vom 23. November.

Besonders alarmierend sei nach Renzo Rafael Martinez, “dass das Gericht die mögliche Verletzung der Grundrechte der Kinder und Jugendlichen abfällig damit relativierten, diese wären ja „schwierige Klientel“ gewesen.”

Renzo kommt in seinem Kommentar zu der zutreffenden und warnenden Einschätzung: “Dieses Urteil bedeutet eine Gefährdung von Kindern, die aktuell noch in ähnlichen Heimen untergebracht sind. Allein deswegen muss das Ministerium auf Berufung klagen. Ich aber frage mich: Wenn man der Haasenburg die Betriebserlaubnis nicht entziehen kann, welcher Einrichtung dann?”

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Die Richterkammer in Cottbus erklärt am 23.11.2023 die Schließung der drei Haasenburg-Heime im Jahr 2013 für rechtswidrig.

Wir verlinken hier auf einen taz-Artikel vom 24.11.2023 von Kaija Kutter (einleitende Sätze s.u.), der ausführlich die Historie und die Hintergründe beleuchtet. Kaija Kutters Kommentar am Folgetag in der taz hat folgenden Titel: “Nur ein formaler Sieg. Die Haasenburg GmbH gewann auf Grundlage eines Gesetzes, das ihretwegen geändert wurde. Brandenburgs Bildungsministerium sollte für Berufung kämpfen.”

“Die 8. Kammer des Verwaltungsgerichts Cottbus hat am Donnerstag entschieden, dass die Schließung der drei Heime der Haasenburg GmbH durch das Brandenburgische Bildungsministerium im Jahr 2013 rechtswidrig war. Damit gewinnt der Betreiber, der 2015 gegen den Entzug seiner Betriebserlaubnis geklagt hatte. Die Begründung des Gerichts: Die gesetzlichen Voraussetzungen hätten nicht vorgelegen. Es habe sich nicht feststellen lassen, dass das Wohl der Kinder gefährdet war und dass die Heimfirma nicht in der Lage gewesen sei, dies abzuwenden.

Damit vollzog die Richterkammer eine 180-Grad-Wendung gegenüber jenem Urteil, dass ihre Kollegen der 1. Kammer im Januar 2014 fällten. Damals, als der Betreiber versuchte, im Eilverfahren die Heimschließung zu stoppen, befanden sowohl die erste Instanz als auch das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, dass Überwiegendes dafür spricht, dass das schematische Konzept der Haasenburg-Heime die Eskalationen mit verursachte. Der unbedingte Wille, auf jede auch unbedeutende Regelverletzung konsequent zu reagieren, führte am Ende zum Einsatz von körperlichem Zwang gegen die Kinder und Jugendlichen. Die Rede ist von Handgriffen der Betreuer, die auch Schmerzen und Verletzungen verursachten. …”

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Warum die Haasenburg nicht entschädigt werden darf – Aus Sicht der Betroffenen und Unterstützer:innen

Presseerklärung und Appell an das brandenburgische Bildungsministerium

Heute versammelten sich ehemalige Bewohner:innen der Haasenburg-Einrichtungen und ihre Unterstützer:innen am Neuendorfer See, anlässlich  des Klageverfahrens der Haasenburg GmbH gegen das Brandenburgische Bildungsministerium vor dem Verwaltungsgericht Cottbus, am Donnerstag den 23. November 2023 um 10:45, um gemeinsam zu erklären, warum wir vehement dagegen sind, dass die Haasenburg finanziell entschädigt wird oder gar eine Wiedereröffnung ermöglicht wird unter altem oder neuen Namen.

Unsere Beweggründe sind tief verwurzelt in den schrecklichen Erfahrungen, die wir in den Haasenburg-Einrichtungen gemacht haben. Wir sehen es als unsere Pflicht an, gemeinsam gegen Kindesmissbrauch anzukämpfen, um sicherzustellen, dass die schmerzliche Geschichte sich nicht wiederholt und keine weiteren Kinder und – Jugendlichen jemals die Qualen erleben müssen, die wir durchstehen mussten. Dies sehen wir als unsere moralische Pflicht an, als emanzipierte Bürger dieses Staates.

Die Haasenburg-Einrichtung symbolisiert ein System, das seine Schützlinge systematisch misshandelte, ihre Menschenwürde verletzte und grundlegende verfassungsmäßige Rechte ignorierte und mit Füßen getreten hat. Diejenigen von uns, die in dieser Einrichtung untergebracht waren, haben schwerste körperliche und psychische Gewalt erfahren, erlebten sexualisierte Gewalt und leiden bis heute unter den Spätfolgen. Zum Teil mit gravierenden Folgen, die eine Partizipation und ein gesellschaftliches Leben unmöglich machen.

Unter dem Vorwand der Kindeswohlgefährdung wurden über Jahre, unter Aufsicht des Landesjugendamtes Brandenburg, schwerste Kindesmisshandlungen gerechtfertigt.

Die Haasenburg war ein Biotop schwarzer Pädagogik, in der die Kinder und – Jugendlichen täglich willkürlichen Strafen ausgesetzt waren. Es herrschte dort ein Klima der Angst.
Die Liste an Grundrechtsverletzungen könnte hier beliebig lang fortgeführt werden. Es würde zu lange dauern, alles aufzuzählen.

Warum darf die Haasenburg nicht finanziell entschädigt werden oder gar wiedereröffnet werden?

1.   Schutz von Kindern und Jugendlichen: Die Sicherheit und das Wohl von Kindern und Jugendlichen müssen stets oberste Priorität haben. In einer freiheitlich-demokratischen Gesellschaft darf kein Platz sein für eine Einrichtung, in der diese Werte regelmäßig verletzt wurden. Die finanzielle Entschädigung oder Wiedereröffnung der Haasenburg würde bedeuten, dass eine Einrichtung, in der solche Werte systematisch missachtet wurden, wiederaufleben könnte. Ein Zeichen mit weitreichenden Konsequenzen würde gesendet werden.

2.   Aufarbeitung der Vergangenheit: Es wurde nie eine umfassende Aufarbeitung der Missstände in der Haasenburg-Einrichtung durchgeführt oder Studien zur Erforschung der Spätfolgen in Auftrag gegeben. Die Opfer wurden oft nicht angehört, und die Verantwortlichen blieben bis heute meist straffrei. Dieses Schweigen und diese Straflosigkeit dürfen nicht weitergehen. Wir fordern Gerechtigkeit ! Das ist uns der Rechtsstaat schuldig, nachdem er uns nicht schützen konnte. 

3.   In den Einrichtungen wurden die grundlegenden Menschenrechte mit Füßen getreten, und die Würde der Bewohner:innen wurde nicht respektiert. Ein Rechtsstaat muss sich daran messen lassen, wie er mit seinen schwächsten Mitgliedern umgeht. Eine finanzielle Entschädigung für diese Einrichtung würde ein fatales Signal an alle Geschädigten senden, die bisher nur Entschuldigungen, aber keine Entschädigungen erhalten haben.
Es wäre paradox, sich bei den Opfern zu entschuldigen, ihnen aber echte Entschädigung zu verwehren, während die mächtigen Täter abkassieren.

4.   Botschaft an die Gesellschaft: Die Wiedereröffnung oder die finanzielle Entschädigung der Haasenburg-Einrichtung würde eine fatale Botschaft an die Gesellschaft senden. Es könnte den Eindruck erwecken, dass solche Praktiken in unserer Gesellschaft akzeptabel sind. Wir müssen besser sein als das, wenn wir unsere Grundrechte und Werte ernst nehmen.

5.   Unterstützung für Betroffene: Viele von uns sind auf Unterstützung angewiesen, um unsere Traumata zu bewältigen und unser Leben wieder in den Griff zu bekommen. Die Haasenburg darf nicht die Möglichkeit erhalten, ihre Verantwortung gegenüber denjenigen, die Schaden erlitten haben, zu umgehen und weiter Profit daraus zu schlagen.

6.   Helfen Sie uns abzuschließen: Das hier ist eine der letzten Möglichkeiten, für die Opfer der Haasenburg einen Abschluss zu finden, der zumindest nach Gerechtigkeit aussieht. Wir fordern den Minister Steffen Freiberg dazu auf, für uns zu streiten und genauso kompromisslos im Kampf gegen diese Einrichtung zu sein, wie sie uns Betroffenen gegenüber erbarmungslos war. Nutzen Sie diese Gelegenheit und seien Sie unsere Stimme. Bitte!

Wir appellieren an die zuständigen Behörden, insbesondere das Brandenburgische Bildungsministerium und den Minister Steffen Freiberg (SPD), sich nicht auf einen Vergleich einzulassen und das bis zum Ende durchzustreiten. Die Entscheidung, die Haasenburg nicht finanziell zu entschädigen und dafür zu sorgen, dass sie geschlossen bleiben, muss aufrechterhalten bleiben. Es ist an der Zeit, für die Fehler der Vergangenheit Verantwortung zu übernehmen und sicherzustellen, dass Kinder und Jugendliche in unserer Gesellschaft geschützt und unterstützt werden, anstatt weiteren Menschenrechtsverletzungen Vorschub zu leisten.

Deshalb fordern wir eine umfassende Aufarbeitung der Vergangenheit und die Implementierung von Reformen im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe, um sicherzustellen, dass sich solche Grausamkeiten nie mehr wiederholen. Kein Kind sollte unter solchen Bedingungen heranwachsen müssen!
Deshalb fordern wir, dass das Ministerium sich auf keinen Vergleich oder sonstige Gespräche hinter verschlossenen Türen einlassen darf.

Das Bildungsministerium hat hier die Gelegenheit, vergangenes Unrecht im gemeinsamen Interesse zumindest teilweise wieder gutzumachen und Versäumnisse der Vergangenheit nachzuholen, in der die Entscheidungen die damals zum Schutz der Jugendlichen und Kinder getroffen wurden, nicht nur aufrechterhalten bleiben, sondern auch im gemeinsamen Interesse bis zum Schluss durchgestritten werden, denn die Schließung war damals begründet und ist es immer noch.

Wir bitten sie daher inständig, auch in unserem Interesse dafür zu streiten, dass ein vergangenes Unrecht nicht nachträglich validiert wird.
Seien Sie bitte unsere Anwälte. Streiten Sie mit uns, für eine Gesellschaft und ein Jugendhilfesystem, in der es keinen Platz gibt für Praktiken die kindliches Leben frühzeitig beendet.

Hochachtungsvoll,
Die ehemaligen Heimkinder der Haasenburg

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Bundesnetzwerk Ombudschaft lehnt freiheitsentziehende Maßnahmen und geschlossene Unterbringung ab

Das Bundesnetzwerk Ombudschaft hat ein ausführliches Positionspapier zu freiheitsentziehenden Maßnahmen und geschlossener Unterbringung in der Kinder- und Jugendhilfe veröffentlicht. In diesem wird das Themenfeld aus ombudschaftlicher Perspektive betrachtet. So heißt es auf S. 1f: 

So zentral die Beratung im Einzelfall auch ist, die den Kern ombudschaftlicher Tätigkeit darstellt, so deutlich muss Unabhängige Ombudschaft auch fach- und jugendhilfepolitische Positionierungen einnehmen. Ohne eine solche Erweiterung besteht das Risiko für die Unabhängige Ombudschaft, illegitime Praxen und institutionelle Machtverhältnisse in der Kinder- und Jugendhilfe als gegeben zu akzeptieren und zu ihrer Stabilisierung und Legitimierung beizutragen. Im Selbstverständnis des Bundesnetzwerks Ombudschaft ist formuliert: “Ombudschaftliches Handeln … legitimiert sich auf der Grundlage der Menschenrechte, der UN-Kinderrechtskonvention (UN-KRK), des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland – insbesondere des Rechtsstaatsprinzips, des SGB VIII sowie entsprechender landesgesetzlicher Regelungen” (BNO 2016: 5).

Aus kinder- und jugendhilferechtlicher, fachlicher, jugendhilfepolitischer und ethischer Perspektive sowie ausgehend von den Prämissen Unabhängiger Ombudschaft positioniert sich das Bundesnetzwerk Ombudschaft in der Jugendhilfe in dieser Stellungnahme gegen die geschlossene freiheitsentziehende Unterbringung von Kindern und Jugendlichen in der Kinder- und Jugendhilfe resp. den Hilfen zur Erziehung.

Die fachlichen Begründungslinien werden ausgeführt unter den Überschriften „Kinderrechtliche und jugendhilferechtliche Perspektive“, „Geschlossene Systeme sind anfällig für Machtmissbrauch und Gewalt“ und „Geschlossene Unterbringung steht in einem nicht aufhebbaren Widerspruch zu den Prämissen unabhängiger Ombudschaft“.

Das vollständige Papier ist hier zu finden.

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Kanton Tessin. Erziehung a la Sibirien.

Bruno Brughera vom Tessiner “Ausschuss gegen das Geschlossene Erziehungszentrum für Minderjährige/ CECM” veröffentlichte am 24. März 2023 auf Umanità Nova einen Artikel, der sich gegen die in der Schweiz geplante Bewilligung von mehreren Millionen Franken für eine Geschlossene Einrichtung für Jugendliche im Kanton Tessin richtet. Der Beitrag wurde von Wolfgang Völker aus dem Italienischen ins Deutsche übersetzt und kann hier als pdf runtergeladen werden.

Auszüge:

“Sowohl die Jugendstaatsanwältin Fabiola Gnesa als auch der stellvertretende Generalstaatsanwalt Moreno Capella, richten den Fokus auf die Unmöglichkeit und die Schwierigkeit, mit dem exponentiellen Anstieg der Zahl der Minderjährigen und jungen Erwachsenen mit psychischen Problemen umzugehen, die Straftaten begehen. Was hier am meisten beunruhigt, ist, die öffentliche Erklärung zu hören, dass das wesentliche Problem im Fehlen von Infrastruktur besteht, in der das psychische Missbefinden aufgenommen und bearbeitet werden kann.” […]

“Die Ausgabe von diesen Haushaltsmitteln sollte schon bestehende Strukturen erweitern und verbreitern mit pädagogischen, therapeutischen, systemischen, präventiven und nicht-repressiven Konzepten. Das geplante Zentrum sieht jedoch geschlossene Zellen und andere Maßnahmen vor, die der Charta der Menschenrechte widersprechen. Es hat bisher kein klares pädagogisches Konzept und die Administration wurde an eine private Institution vergeben, die unter dem Schutzschirm von „Comunione e Liberazione“ [Wohltätigkeitsorgansition aus dem katholischen Spektrum] steht.” […]

“Demnach erscheint es uns als nötige Parallelmaßnahme unausweichlich, die präventive Arbeit zu verstärken. Dazu gehören die Hilfen in Familien in Not, Interventionen in der Schule, Aufbau von Street Work, Aktivitäten in allen Organisationen der Jugendarbeit und noch mehr, um die unheilvollen sozialen und psychischen Situationen zu erkennen und rechtzeitig zu bearbeiten. Es ist frustrierend, der Laschheit und Nachlässigkeit sowie den nicht ernsthaften Positionierungen, man kann auch sagen, fatalistischen Positionierungen der großen Mehrheit der Politik zuzuschauen. Wir wollen eine Umschaltung auf eine weitblickende und vorausdenkende Perspektive, die wirklich auf die Bedürfnisse der Gesellschaft eingeht, insbesondere auf die der ärmsten und bedürftigsten Schichten. Ihr werdet verstehen, dass die Aktivitäten des Ausschusses gegen das CECM eine titanische Anstrengung ist; es ist wie David gegen Goliath. Etwas haben wir immerhin erreicht, nämlich die Abschaffung der Festhaltegurte. Aktuell konzentrieren wir uns darauf, dass es auf der Ebene der Bundespolitik zu keiner positiven Vorabankündigung kommt, ein Erziehungsheim in ein Gefängnis einzubauen. Nach Meinung der Konföderation (= Schweiz als gesamter Bundesstaat) sollten die beiden Einheiten getrennt bleiben. Wenn dem erforderlichen Bundeskredit nicht zugestimmt wird, wird das Vorhaben zur Einrichtung der geschlossenen Abteilung scheitern und wieder in einer Schublade im Parlament des Kantons Tessin verschwinden.”

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Evaluation der intensiv- und individualpädagogischen Wohngruppe PortNord

Die Bremer Wohngruppe (im Trägerverbund von Caritas Erziehungshilfe Bremen gGmbh, Petri & Eichen, Diak. Kinder- und Jugendhilfe Bremen gGmbh, Deutsches Rotes Kreuz, Kreisverband Bremen e.V.. INITIATIVE für Kinder, Jugendliche und Familien GmbH) ist ein Lebensort ohne Einschluss mit dem Anspruch, die jungen Menschen auszuhalten und nicht zu verlegen. Der Schwerpunkt liegt bei der individuellen Begleitung und Betreuung ohne starres Regelwerk. Es gibt einen hohen Personalschlüssel und ein multiprofessionelles Team. Insgesamt ein guter Ansatz. Paradox ist das altersbedingte (mit 14 Jahren) Ende der Betreuung. Problematisch bleibt die hohe Fluktuation der Mitarbeiter.

Der Ansatz ist interessant, weil die Einrichtung im Rahmen eines Trägerverbundes eine weitere alternative Möglichkeit zur Geschlossenen Unterbringung anbietet, neben dem Kooperationspool, bzw. der Koordinierungsstelle und den Sozialräumlichen Angebotsstrukturen, die auch (ehemalige) Nutzer*innen einbeziehen.

Es liegt nun eine Evaluation (Download unten) dieser Wohngruppe PortNord vor (Projektlaufzeit: 01.11.2021 – 31.12.2022), erstellt an der Hochschule Bremen, Prof. Dr. Sabine Wagenblass, Prof. Dr. Christian Spatscheck in Kooperation mit der Fachhochschule Münster, Prof. Dr. Peter Hansbauer, Prof. Dr. Reinhold Schone im Dezember 2022

Evaluation der intensiv- und individualpädagogischen Wohngruppe PortNord


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