Haasenburg-Skandal – Wegsperren von Kindern und Jugendlichen war und ist keine Lösung

Die Bundesarbeitsgemeinschaft (BAG) Kindheit und Jugend in der Partei DIE LINKE sowie das bundesweite Aktionsbündnis gegen geschlossene Unterbringung haben das Urteil des Verwaltungsgerichts Cottbus vom 23.11.2023, wonach der Entzug der Betriebserlaubnis für die Heime der Haasenburg GmbH rechtswidrig gewesen sei, fassungslos zur Kenntnis genommen. Anlässlich dieses Urteils haben wir die Stellungnahme “Institutionellen Missbrauch in der Jugendhilfe aufarbeiten und überwinden statt decken und rechtfertigen” formuliert. Gemeinsam mit 14 Organisationen und weit über 100 Erstunterzeichner:innen in 24 Stunden – darunter Betroffene, Praktiker:innen der Jugendhilfe sowie Vertreter:innen aus Wissenschaft, Politik und Gewerkschaften – drängen wir darauf, das Verfahren in die nächste Instanz zu bringen und dort revidieren zu lassen sowie die Opfer der institutionellen Gewalt in den Heimen der Haasenburg GmbH endlich zu entschädigen.

Der Text der Stellungnahme ist im Folgenden zu finden sowie hier als PDF abrufbar: Stellungnahme Haasenburg-Urteil – BAG Kindheit und Jugend der LINKEN und des bundesweiten Aktionsbündnis_final (08.12.23)

Die mit weiteren Unterzeichnern ergänzte Stellungnahme (Stand: 19.12.2023) ist hier abrufbar: Stellungnahme Haasenburg-Urteil – BAG Kindheit und Jugend der LINKEN und des bundesweiten Aktionsbündnis_final (08.12.23)_update_19.12.23

Sie kann auf folgender Seite auch weiter unterzeichnet werden: www.openpetition.de/!kthcr

Stellungnahme der BAG Kindheit und Jugend der LINKEN und des bundesweiten Aktions­bündnisses gegen geschlossene Unterbringung anlässlich des Urteils des Verwaltungsgerichts Cottbus vom 23.11.2023

Institutionellen Missbrauch in der Jugendhilfe aufarbeiten und überwinden – Kinderrechte in der stationären Kinder- und Jugendhilfe achten und verwirklichen

Die BAG Kindheit und Jugend in der Partei DIE LINKE sowie das bundesweite Aktionsbündnis gegen geschlossene Unterbringung nehmen das Urteil des Verwaltungsgerichts Cottbus vom 23.11.2023, wonach der Entzug der Betriebserlaubnis für die Heime der Haasenburg GmbH rechtswidrig gewesen sei, fassungslos zur Kenntnis. Wir drängen darauf, es in die nächste Instanz zu bringen und dort revidieren zu lassen sowie die Betroffenen zu entschädigen.

Die Haasenburg GmbH betrieb seit 2003 in Brandenburg mehrere Einrichtungen für die geschlossene Heimunterbringung von Kindern und Jugendlichen, die aus dem gesamten Bundesgebiet belegt wurden. Seit 2005 mehrten sich die Berichte von Betroffenen über Misshandlungen. Die Schließung der Haasenburg vor zehn Jahren im November 2013 war vor allem das Ergebnis eines erfolgreichen Zusammenspiels von betroffenen Jugendlichen, engagierten Jugendhilfeexpert:innen und Journalist:innen, dem Bündnis gegen Geschlossene Unterbringungen sowie Jugendpolitiker:innen der Partei DIE LINKE. Der zusammen erzeugte Druck führte zur Einrichtung der sog. Haasenburg-Kommission durch das Land Brandenburg [1] und zum Entzug der Betriebserlaubnis. In dem Bericht der unabhängigen Gutachterkommission und der Einlassung der damaligen zuständigen Ministerin Frau Dr. Münch wurden die Haasenburg-Einrichtungen als „unreformierbar und latente Gefahr für das Kindeswohl“ eingeschätzt.

Die drei Einrichtungen der Haasenburg GmbH umfassten über 100 Plätze für Kinder ab vier Jahren, wovon 56 für eine geschlossene Unterbringung vorgesehen waren. Sie wurden bundesweit belegt, vor allem mit Jugendlichen, die heute oftmals als „Systemsprenger“ bezeichnet werden. Bei Tagessätzen zwischen 300 und 500 Euro erwirtschaftete die Einrichtung einen Millionengewinn. Sie ist durch zahlreiche physische und psychische Gewaltvorfälle bundesweit bekannt geworden, über die vor allem von entlaufenen Jugendlichen berichtet wurde. Als Konsequenz aus den Haasenburg-Skandalen wurden zahlreiche gesetzliche Neuerungen vorgenommen, insbesondere im Bereich der Heimaufsicht oder des familiengerichtlichen Genehmigungsvorbehaltes von freiheitsentziehenden Maßnahmen bei Kindern und Jugendlichen.

Die Begründung des Verwaltungsgerichts Cottbus, wonach die gesetzlichen Voraussetzungen für einen Entzug der Betriebserlaubnis nicht vorgelegen hätten und sich nicht feststellen lasse, dass das Wohl der Kinder gefährdet gewesen sei, weisen wir in aller Schärfe und Deutlichkeit vor dem Hintergrund der Geschehnisse zurück. Diese sind zahlreich und hinreichend dokumentiert: neben Freiheitsentzug und Isolation u.a. wiederholte Suizide von Insassen der Haasenburg, sexueller Missbrauch, Misshandlungen und Körperverletzung durch Schutzbefohlene, rassistische Diskriminierung, sowie ein ungeklärter Todesfall (vgl. https://de.wikipedia.org/wiki/Haasenburg).

Durch ihre Erfahrungen sind viele der ehemals in der Haasenburg untergebrachten Kinder und Jugendlichen traumatisiert und haben mit den Folgen dieser Gewalterfahrungen zu kämpfen. Zahlreiche Betroffene streiten derzeit für einen Schadensersatz.

Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Cottbus wiegt vor diesem Hintergrund umso schwerer. Wir kritisieren, dass es für seine Entscheidung nur einen isolierten Zeitraum des zweiten Quartals 2013 betrachtet hat, nach eigenem Bekunden nicht über die Sinnhaftigkeit pädagogischer Konzepte entscheiden wollte und somit auch die im Jahr 2013 einsetzende Dynamik ignorierte, die zum Entzug der Betriebserlaubnis führte.

Das VG Cottbus hat bei seiner Entscheidungsfindung das Kindeswohl gem. UN-KRK offensichtlich nicht vorrangig berücksichtigt. Es hat auch die Schlussfolgerungen der im Jahr 2013 vom Land Brandenburg eingerichteten sog. Haasenburg-Untersuchungskommission [1] unberücksichtigt gelassen und negiert sie im Ergebnis sogar.

Diese Entscheidung ist ein Hohn gegenüber den ehemaligen Insassen der Haasenburg, da der Eindruck entsteht, die Übergriffe auf sie würden nachträglich legitimiert. Sollte es Bestand haben, könnte der ehemalige Betreiber der Heime Schadenersatz vom Land erwirken. Zudem würde der Schadenersatz für die Betroffenen noch unwahrscheinlicher. Ebenso besteht die Gefahr, dass die zuständigen Behörden aus Sorge um mögliche Klagen von Betreibern/Unternehmen, Entscheidungen, die zum Entzug von Betriebserlaubnissen führen könnten, nicht (mehr) treffen sowie Einrichtungen mit ähnlich repressiver Praxis der Disziplinierung und Degradierung in ihrer Ausrichtung bestärkt werden.

Im Tribunal über die Verletzung von Kinderrechten in der Heimerziehung, das am 30.10.2018 auf Initiative des Arbeitskreises Kritische Soziale Arbeit Hamburg und des Aktionsbündnisses gegen geschlossene Unterbringung in Hamburg stattfand (dessen Ergebnisse wurden 2020 unter dem Titel „Dressur zur Mündigkeit?“ im Beltz Juventa Verlag veröffentlicht), wurde detailliert nachgewiesen, mit welch demütigenden, brutalen, Grundbedürfnisse missachtenden Mitteln eingeschlossene Kinder und Jugendliche in Heimen wie denen der Haasenburg GmbH funktionsfähig gemacht werden sollen. Es wurde eindrucksvoll verdeutlicht, welch gravierende Folgen diese inhumanen Behandlungsmethoden für die jungen Menschen lebenslang haben und nachgewiesen, dass sowohl das Gebot der gewaltfreien Erziehung nach BGB als auch die in der UN-Kinderrechtskonvention verankerten Rechte systematisch missachtet wurden.

Das ist für uns nicht hinnehmbar! Im letzten „Schattenbericht“ zur Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland wurde darauf hingewiesen, dass „die Zahl der Kinder und Jugendlichen gestiegen ist, die in Heimen mit Freiheitsbeschränkung oder Freiheitsentzug untergebracht werden, was auf gravierende Überforderung und fachliche Mängel der Jugendhilfe hinweist“ (National Coalition Deutschland 2019: 40)

Durch unsere gemeinsamen Aktivitäten war es möglich geworden, die Heime der Haasenburg GmbH sowie 2015 die Einrichtung „Friesenhof“ in Schleswig-Holstein zu schließen. Wir beobachten mit Sorge, dass aus dem politischen Raum wie auch von Akteuren in der Jugendhilfe und der Psychiatrie Forderungen nach Einrichtungen der geschlossenen Unterbringung als ‚ultima ratio‘ oder gar als ‚optima ratio‘ für so bezeichnete Systemsprenger:innen nicht nur laut werden, sondern auch konkrete Einrichtungen entstanden sind (z.B. Haus Christophorus in Thüringen) bzw. am Entstehen sind (vgl. die Planungen zu „Casa Luna“ in Hamburg).

In einer Zeit, in der auch in Folge der Corona-Krise die jugendhilferechtlichen Bedarfe steigen und Lösungen für so genannte Systemsprenger:innen angemahnt werden, ist das das falsche Signal! Denn geschlossene Einrichtungen sind in sich geschlossene Systeme, in denen die Gefahr des Missbrauchs permanenter Wegbegleiter ist. Das Wegsperren von Kindern und Jugendlichen ist jedoch nie eine Lösung und mit den Zielen des Kinder- und Jugendhilfegesetzes genauso wenig vereinbar wie mit den Kinderrechten. Zwangsmaßnahmen, Isolierung und Entmündigung dienen ausschließlich der Brechung des kindlichen und jugendlichen Willens und ihrer Persönlichkeit. Dergleichen ist weder ein Fundament für eine vertrauensvolle Beziehung noch für eine gesunde Bindung! Beides ist die Grundvoraussetzung, um junge Menschen stark zu machen, selbstbewusst und selbstständig (gemeinsam mit anderen) das Leben in die Hand zu nehmen.

Praxis und Ideologie der geschlossenen Unterbringung auch im Sinne einer ,ultima ratio‘ erweisen sich pädagogisch als unsinnig. Es sind nicht primär die biografischen Belastungen der Kinder/Jugendlichen das Herausfordernde, sondern für alle Beteiligten überfordernde Situationen in problematischen Verhältnissen, die jedoch bewältigt werden müssen. Dazu bedarf es statt eines Rückgriffs auf überholte Konzepte, die seit ca. anderthalb Jahrhunderten immer die erfolglos gleichen sind, dringend einer Qualifizierung lebensweltorientierter, regionalisierter, verlässlicher, konfliktfähiger und entsprechend ausgestatteter pädagogischer Settings.

Vor diesem Hintergrund fordern wir von der Bundesregierung:

  • Die Aufnahme der Kinderrechte in das Grundgesetz,
  • Ein Verbot der Geschlossenen Unterbringung im Kinder- und Jugendhilfegesetz
  • die Aufnahme des Tatbestands der „institutionellen Gewalt“ in SGB XIV um Geschädigten in der Heimerziehung Entschädigung zu ermöglichen
  • Eine Evaluation über die Wirksamkeit der im Rahmen des KJSG getroffenen Regelungen zur Stärkung der Heimaufsicht,
  • Konsequenzen aus den Ergebnissen der Evaluierung des Gesetzes zur Einführung eines familiengerichtlichen Genehmigungsvorbehalts für freiheitsentziehende Maßnahmen bei Kindern zu ergreifen, um den dort beschriebenen Missständen zu begegnen [2]

Von der Landesregierung Brandenburg fordern wir:

  • sich zu ihrer Verantwortung zu bekennen, am Entzug der Betriebserlaubnis 2013 festzuhalten und Revision gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Cottbus einzulegen,
  • Schadenersatz für die ehemaligen Insassen der Haasenburg zu leisten,
  • Einrichtungen, die mit Methoden der geschlossenen Unterbringung arbeiten, nicht zuzulassen.

[1] Bericht und Empfehlungen der unabhängigen Kommission zur Untersuchung der Einrichtungen der Haasenburg GmbH vom 30.10.2013 (https://taz.de/fileadmin/static/pdf/2013-11-06_Endbericht-der-Kommission-zur-Haasenburg_Druckfassung-01-11-13.pdf)

[2] Vgl. Drucksache 20/8000 vom 26.10.23 unter

https://dserver.bundestag.de/btd/20/080/2008000.pdf

Erstunterzeichner:

Organisationen

  • Aktionsbündnis gegen geschlossene Unterbringung Hamburg
  • Aktionsbündnis gegen geschlossene Unterbringung Thüringen
  • Arbeitsgruppe Heimerziehungsforschung
  • Arbeitskreis Kritische Soziale Arbeit Hamburg
  • Der Kinderschutzbund Landesverband Thüringen e.V.
  • Fachvorstand Erziehung, Bildung und Soziale Arbeit ver.di Hamburg
  • Gedenkstätte Geschlossener Jugendwerkhof Torgau
  • GEW Hamburg
  • Heimrevolte – Demokratisches Jugendwohl e.V.
  • HUDE (Jugendsozialarbeit, Hamburg)
  • Landesarbeitsgemeinschaft (LAG) ASD Hamburg
  • Landesarbeitsgemeinschaft Kinderarmut (LAG Kinderarmut) von DIE LINKE.Berlin
  • OHA! Ombudsstelle Hamburg in der Kinder- und Jugendhilfe
  • SOAL e.V. Alternativer Wohlfahrtsverband Hamburg

Einzelpersonen

  • Prof. Dr. Friedemann Affolderbach (HTWK Leipzig)
  • Gökay Akbulut (MdB, DIE LINKE Baden-Württemberg)
  • Dr. Elke Alsago (Leiterin der ver.di-Bundesfachgruppe Erziehung, Bildung und Soziale Arbeit, Berlin)
  • Nicole Anger (Mitglied des Landtages von Sachsen-Anhalt, Sprecherin der BAG Kindheit und Jugend, DIE LINKE Magdeburg)
  • Prof. Dr. Birgit Behrensen (Professur „Soziologie für die Soziale Arbeit“, BTU Cottbus-Senftenberg)
  • Kai Beitelmann (Landesvorstand DIE LINKE Niedersachsen, Kreisverband Aurich)
  • Prof. Dr. Constanze Berndt (Evangelische Hochschule Dresden)
  • Gabriele Beyler (Initiativgruppe Geschlossener Jugendwerkhof Torgau e.V.)
  • Verena Bieler (2. Vorsitzende Landesverband Berlin DBSH e.V.)
  • Maria Bigos (Kinder- und jugendpolitische Sprecherin der Linksfraktion Berlin Pankow)
  • Sabine Boeddinghaus (Co-Fraktionsvorsitzende DIE LINKE in der Hamburgischen Bürgerschaft)
  • Prof. Dr. Birgit Bütow (Universität Salzburg)
  • Prof.’in Dr. Zoë Clark (Universität Siegen, Department Erziehungswissenschaft)
  • Kathrin Coobs (akademische MA, BTU Cottbus-Senftenberg)
  • Prof. (pens.) Dr. Helga Cremer-Schäfer (Goethe-Universität Frankfurt, FB Erziehungswissenschaften)
  • Burkhard Czarnitzki (1. Vorsitzender Bündnis für Straßenkinder in Deutschland e.V.)
  • Lea Degener (Gewerkschaftspolitische Assistenz ver.di Hamburg)
  • Dr. Stefan Dierbach (Staatliche Fachschule für Sozialpädagogik Altona, Hamburg)
  • Prof.in Dr.in Diana Düring (EAH Jena, FB Sozialwesen, Thüringer Aktionsbündnis gegen Geschlossene Unterbringung)
  • Ulrike Dockhorn (Volksinitiative Zukunft lernen – Bildung ohne Zwang)
  • Regine Dura (Regisseurin Dokumentartheater)
  • Prof. Dr. Gudrun Ehlert (Hochschule Mittweida)
  • Prof. Dr. Ulrike Eichinger (Alice Salomon Hochschule Berlin)
  • Kati Engel (Sprecherin für Kinder- und Jugendpolitik der Fraktion DIE LINKE. im Thüringer Landtag)
  • Dennis Engelmann (1. Vorsitzender Kinderseelenschützer e.V.)
  • Konrad Erben (staatl. anerkannter Sozialarbeiter/Sozialpädagoge in Hamburg, Careleaver)
  • Olga Fritzsche (Mitglied der Hamburgischen Bürgerschaft, DIE LINKE Hamburg)
  • Fabian Fritz (wissenschaftlicher Mitarbeiter, Universität Siegen)
  • Kolja Fuchslocher (BVV Berlin Friedrichshain-Kreuzberg, Sprecher der BAG Kindheit & Jugend, DIE LINKE, Berlin)
  • Jaqueline Gebhardt (Aktionsbündnis gegen geschlossene Unterbringung, KIDS / basis & woge e.V., Hamburg)
  • Hannah Gerlof (Schulpolitische Sprecherin der Linksfraktion Berlin-Mitte)
  • Prof. em. Ullrich Gintzel (Evangelische Hochschule Dresden, Breitenau-Bad Gottleuba)
  • Manuela Grötschel (Dipl. Päd., Vorstand „Bündnis für Straßenkinder in Deutschland e.V.“)
  • Attila Gümüs (Mitglied des Sprecherrats BAG Kindheit & Jugend, Kinder- und Jugendpolitischer Sprecher DIE LINKE Köln)
  • Boris Hagedorn (Dipl. Sozialarbeiter, Dipl. Jurist, Aktionsbündnis gegen geschlossene Unterbringung – Regionalgruppe Hessen)
  • Jörg Hasse (Mitarbeiter der Kinder- und Jugendhilfe, Stiftung Das Rauhe Haus)
  • Pelle Heemann (Geschäftsführer Werkstatt Solidarität Essen gGmbH)
  • Prof. Dr. rer. medic. Michaela Heinrich-Rohr (Duale Hochschule Schleswig-Holstein)
  • Jana-Lisa Hellmold (Jena)
  • Prof. i.R. Dr. Uwe Hirschfeld (Ev. Hochschule Dresden)
  • Helene Hohmeier (Erzieherin, NaturFreunde Hamburg e.V.)
  • Prof. Dr. Bettina Hünersdorf (Professorin für Sozialpädagogik/Sozialarbeit an der Martin-Luther-Universität Halle)
  • M. Jannicke (Vorstandsvorsitzender, Berliner Rechtshilfefonds Jugendhilfe e.V. )
  • Deike Janssen (Die Linke Berlin-Mitte, BO Wedding, BAG Kindheit & Jugend, Referentin AWO Bundesverband)
  • Stephan Jockusch
  • Karin Kant (Mitglied der Fraktion Die LINKE in der BVV Treptow-Köpenick von Berlin)
  • Christoph Keller (Bezirksstadtrat für Jugend, Familie und Gesundheit Berlin-Mitte, DIE LINKE)
  • Prof. Dr. Fabian Kessl (Professur für Sozialpädagogik / Sozialpolitik/Bergische Universität Wuppertal & Kuratoriumssprecher des Instituts für solidarische Moderne)
  • Bettina Klein (Initiativgruppe Geschlossener Jugendwerkhof Torgau)
  • Prof. Dr. rer. nat. Sören Kliem (Dipl.-Psych., Ernst-Abbe-Hochschule Jena)
  • Prof. Dr. Michael Klundt (Professor für Kinderpolitik am Fachbereich Angewandte Humanwissenschaften der Hochschule Magdeburg-Stendal)
  • Dr. med. Charlotte Köttgen (Deutsche Gesellschaft für soziale Psychiatrie e.V. (DGSP), Hamburgische Gesellschaft für soziale Psychiatrie e.V. (HGSP))
  • Torsten Krause (Politik- und Kinderrechtswissenschaftler, Potsdam)
  • Hans-Werner Kroesinger (Regisseur Dokumentartheater)
  • Dr. Sandra Küchler (Jugendhilfereferentin SOAL e.V., Hamburg)
  • Prof. Dr. Timm Kunstreich (Evangelische Hochschule für Soziale Arbeit und Diakonie Hamburg)
  • Birte Langhoff (Fachschule für Sozialpädagogik Hamburg)
  • Sabine Lafrentz (GEW HH, Mitglied im GA Fachbereich Kitas)
  • Meinhard Lamp’l (Dipl. Sozialarbeiter OKJA i.R.)
  • Prof. Dr. Esther Lehnert (Alice Salomon Hochschule Fachbereich I, Soziale Arbeit)
  • Prof. (i.R.) Dr. Michael Lindenberg (Evangelische Hochschule Hamburg, Aktionsbündnis gegen geschlossene Unterbringung)
  • Prof. Dr. Werner Lindner (EAH Jena)
  • Elke Wolfram Lütjohann (Landesbetrieb Erziehung und Beratung, Hamburg)
  • Prof. Dr. Tilman Lutz (HAW Hamburg, Department Soziale Arbeit)
  • Melissa Manzel (Universität Münster)
  • Renzo Rafael Martinez (Bündnis gegen Repressive Pädagogik, ehemaliges Haasenburgheimkind)
  • Prof. Dr. phil. habil. Michael May (Hessisches Promotionszentrum Soziale Arbeit)
  • Georg Mellert (Dramaturg)
  • Jana Mendes Bogas (Betroffeneninitiative ehemaliger DDR-Heimkinder e.V.)
  • Martina Meyer (Vorsitzende Bundesfachgruppenvorstand Erziehung, Bildung und Soziale Arbeit, verdi)
  • Peter Meyer (Verdi, LAG Kindheit u. Jugend Hamburg)
  • Prof. Dr. Nikolaus Meyer (Hochschule Fulda, Profession und Professionalisierung Sozialer Arbeit)
  • Henning Meiforth (Haus der Jugend Horn, Hamburg)
  • Sinah Mielich (AKS Hamburg, Aktionsbündnis gegen geschlossene Unterbringung Hamburg, Stadtteilgenossenschaft Horn, Universität Hamburg)
  • Alexander Müller (Initiativgruppe Geschlossener Jugendwerkhof Torgau e.V.)
  • Andreas Müller (Vorsitzender DIE LINKE. Lübeck, Mitglied der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck)
  • Florian Muhl (AKS Hamburg, Aktionsbündnis gegen geschlossene Unterbringung, DIE LINKE, Universität Hamburg)
  • Prof. Dr. Andrea Nachtigall (Alice Salomon Hochschule Berlin)
  • Prof. Dr Manfred Neuffer (HAW, Hamburg)
  • Oliver Nöll (Stellvertretender Bezirksbürgermeister Berlin Friedrichshain-Kreuzberg, DIE LINKE)
  • Prof. em. Dr. Friedhelm Peters (FH Erfurt /EHS Dresden, Aktionsbündnis gegen geschlossene Unterbringung Thüringen (GGUTh))
  • Ronald Prieß (Botschafter der Straßenkinder)
  • Prof. Dr. Heike Radvan (BTU Cottbus-Senftenberg)
  • Dino Ramm (jugendpolitischer Sprecher, Linksfraktion Hamburg-Nord)
  • Björn Redmann (Vorsitzender Bundesnetzwerk Ombudschaft)
  • Heidi Reichinnek (MdB, DIE LINKE Niedersachsen)
  • Dietmar Reinert (ehem. Heimkind in der DDR, Berlin)
  • Nicoline Rohweder (Geschäftsführender Landesvorstand DIE LINKE Niedersachsen, Gifhorn)
  • Gabriel Rücker (Magdeburg)
  • Manuela Rummel (Gedenkstätte Geschlossener Jugendwerkhof Torgau, Aktionsbündnis gegen Geschlossene Unterbringung Thüringen)
  • Prof. Dr. Barbara Schäuble (ASH Berlin)
  • Michael Schroiff (Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut, Hamburg)
  • Prof. em. Dr. Peter Schruth (Hochschule Magdeburg-Stendal, Berliner Rechtshilfefonds Jugendhilfe e.V.)
  • Sibylle Schubert (Diplom-Pädagogin, Hamburg)
  • Maureen Schwalke (Mitglied der Bezirksversammlung Hamburg-Mitte)
  • Jorrit Schwagereck (Mitarbeiter in einer Jugendwohngruppe)
  • Frederik Schwieger (BAG Kindheit & Jugend, Studierender Master Soziale Arbeit, LINKE Leipzig)
  • Katrin Seebeck (Fachschule für Sozialpädagogik II, Hamburg Altona)
  • Mona Seifert (Bündnis gegen Repressive Pädagogik, ehemaliges Haasenburgheimkind)
  • Prof. Dr. Philipp Seitz (Berufsakademie Sachsen)
  • Doreen Siebernik (GEW-Hauptvorstand, Leiterin Organisationsbereich Jugendhilfe und Sozialarbeit)
  • Michael Soszynki (Organisationsberater, Erfurt)
  • Msc. Jördis Spengler (CAU Kiel)
  • Sonja Sprößig (Betroffene repressiver DDR-Heimerziehung)
  • Matthias Stein (LAG Kindheit und Jugend, LINKE Hamburg)
  • Dr. Remi Stork (FH Münster, Professor für Kinder- und Jugendhilfe mit dem Schwerpunkt „Hilfen zur Erziehung“)
  • Prof. Dr. Heinz Sünker (Universität Wuppertal)
  • Corinna Thalheim (Betroffeneninitiative ehemaliger DDR-Heimkinder e.V.)
  • Jakob Tiroke (Auf Kurs – Jugendhilfe gGmbH)
  • Walter van Hove (Berlin)
  • Isabelle Vandre (MdL Brandenburg, DIE LINKE)
  • Volker Vödisch (LAG Kindheit und Jugend, LINKE Hamburg)
  • Wolfgang Völker (Rentner)
  • Bernhard Wagner (Evangelische Hochschule Dresden)
  • Susanne Weidemann
  • Juliane Weiß (Gedenkstätte Geschlossener Jugendwerkhof Torgau, Thüringer Aktionsbündnis gegen Geschlossene Unterbringung)
  • Matthias Weser (Sozialarbeiter/ -pädagoge in Hamburg)
  • Elisabeth Wissel (Fraktionsvorsitzende Linksfraktion BVV Tempelhof-Schöneberg und jugendhilfepolitische Sprecherin)
  • Prof. Dr. Marc Witzel (Evangelische Hochschule Dresden)
  • Ulrike von Wölfel (Sozialarbeiterin/Koordinatorin für ombudschaftliche Beratung, Dresden)
  • Prof. Dr. Barbara Wolf (Professur für Jugend und öffentliche Erziehung, Hochschule Mittweida)
  • Ingrid Wolff (Jugendamtsleiterin in Ruhestand, Kreistagsmitglied Die LINKE, BAG Kindheit und Jugend, Herford)
  • Dipl.-Päd. Manfred Wolter (Mitglied im Stadtrat Betzdorf)
  • Dr. Matthias Zaft (Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg)
  • Prof. Dr. Holger Ziegler (Universität Bielefeld)
  • Thomas Zurborg (Mitglied im Sprecherrat der Landesarbeitsgemeinschaft ASD Hamburg)

Weitere Unterzeichner:

Organisationen:

  • DIE LINKE Bezirksfraktion Hamburg-Mitte
  • IGfH – Internationale Gesellschaft für erzieherische Hilfen

Einzelpersonen:

  • Caroline Greif (Justus Delbrück Haus | Akademie für Mitbestimmung Bahnhof Jamlitz)
  • Thomas Iwan (Landessprecher, DIE LINKE Hamburg)
  • Christiane Knack-Wichmann (kwjur Fachanwaltskanzlei Knack-Wichmann, Arbeits- und Familienrecht)
  • Karsten Mühle (Referent der Geschäftsleitung des KARUNA e.V., Jugendhilfeträger in Berlin und Brandenburg)
  • Ralf Wichmann (kwjur Fachanwaltskanzlei Knack-Wichmann, Arbeits- und Familienrecht)

Stand: 8.12.2023, 16:30 Uhr

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