Rechtshilfefonds

Rechtshilfefonds Geschlossene Unterbringung

1. Förderzweck

1. Gegenstand der Förderung ist erstens die anwaltliche Unterstützung von Geschädigten Geschlossener Einrichtungen der Jugendhilfe.

2. Darüber hinaus kann zweitens eine Förderung erfolgen, um Jugendlichen und deren Personensorgeberechtigten bei der Wahrnehmung ihrer Interessen im Zusammenhang mit einer bestehenden oder angestrebten Geschlossenen Unterbringung unterstützend zur Seite zu stehen, namentlich durch eine persönliche Begleitung außerhalb anwaltlicher Tätigkeit und die Zahlung von Fahrkosten zu Gerichts,- Zeugen und Vernehmungsterminen.

Um den Förderzweck zu begrenzen, ist die Unterstützung von Personen, die in psychiatrischen Einrichtungen untergebracht sind und waren, ausdrücklich nicht Förderzweck.

2. Einzelfallunterstützung

Die anwaltliche Unterstützung unter 1. bezieht sich auf laufende familienrechtliche Verfahren sowie laufende und eingestellte Strafverfahren. Die anwaltliche Unterstützung wird als Ausfallbürgschaft gewährt, d.h., sie tritt für den Fall ein, dass Verfahrens- und Anwaltskosten nicht von staatlicher Seite gewährt werden. Insoweit wird vorausgesetzt, dass die Beantragung auf Gewährung dieser Kosten erfolgt ist; sie ist Teil des Antrags. Damit soll gesichert werden, dass Anwälte die ihnen im Rahmen ihrer anwaltlichen Vertretung zustehenden Kosten erhalten und daher angemessen tätig werden können. Der Antrag soll formlos gestellt werden. Die Unterstützung unter 2. erfolgt ebenfalls nach formlosem Antrag als verlorener Zuschuss.

3. Klärung der Verfassungsmäßigkeit der Geschlossenen Unterbringung

Darüber hinaus wird versucht, über diese Einzelfallunterstützung hinaus eine grundsätzliche Klärung der Verfassungsmäßigkeit der Geschlossenen Unterbringung herbeizuführen.


Fragen und formlose Anträge (per Mail) richten Sie bitte an:

Aktionsbündnis gegen geschlossene Unterbringung
Dr. Michael Lindenberg

E-Mail: kontakt[at]geschlossene-unterbringung.de
(Anstelle von “[at]” ist das Zeichen “@” einzusetzen.)

Um die Antragstellung so einfach wie möglich zu machen und gleichzeitig unserer Nachweispflicht genügen zu können, sollte der Antrag den Namen der zu unterstützenden Person benennen (1), die unterstützende Kanzlei, Organisation bzw. Einzelperson (2) und den Anlass der Hilfe (3) in Kürze darstellen (ca. 4 Sätze). Hilfreich ist außerdem eine Telefonnummer zur Klärung weiterer Fragen.

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