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Aktionsbündnis gegen geschlossene Unterbringung

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Stellungnahme zum Hamburger Koalitionsvertrag „Jugendhilfe und Jugendpsychiatrie“

Posted on 10. Januar 2021

Stellungnahme der Hamburgischen Gesellschaft für soziale Psychiatrie e.V. (Sept. 2020) zu der im Hamburger Koalitions-Vertrag formulierten gemeinsamen Einrichtung aus Jugendhilfe und Psychiatrie.

Auszug: “Wie die Koalitionäre zu Recht feststellen, ist die beim Paritätischen Wohlfahrtsverband Hamburg angesiedelte Koordinierungsstelle durchaus ein fachlich qualifiziertes Modell für die individuelle Hilfeplanung. Mit diesem Modell kann auch jenen, die von Abschiebung nach außerhalb oder in die Kinder- und Jugendpsychiatrie bedroht sind, eine dem Einzelfall und den besonderen Bedarfen entsprechende individuelle Hilfeplanung ermöglicht werden. Dies Modell lässt aber keineswegs den Schluss zu, wie im Koalitionsvertrag formuliert, dass eine gemeinsame Einrichtung aus Jugendhilfe und Psychiatrie diesen Jugendlichen gerecht werden könne. – Derartige „Institutionelle Lösungen“ führten in Hamburg wiederholt in eine Sackgasse, …

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Statements gegen geschlossene Unterbringung

Regina Rätz
Prof. Dr. Regina Rätz (Professur für Soziale Arbeit mit dem Schwerpunkt Kinder- und Jugendhilfe Alice Salomon Hochschule für Soziale Arbeit, Gesundheit, Erziehung und Bildung Berlin):

Junge Menschen, die Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe in Anspruch nehmen, haben ein Recht auf Förderung ihrer Entwicklung und auf Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit (vgl. § 1 SGB VIII/KJHG). Es geht darum, Einrichtungen und Settings (soziale Orte) zu schaffen und zu gestalten, an denen junge Menschen sich positiv entwickeln und entfalten sowie Beteiligung realisieren können.
Geschlossene Einrichtungen gehören nicht dazu! Sie gehören deshalb nicht in die Angebotsstruktur der Kinder- und Jugendhilfe.
Es gibt keine sozialpädagogischen Ansätze, welche geschlossene Unterbringung legitimieren, da diese den Zielen von Entwicklung und Erziehung diametral entgegensteht! Grenz- und Rechtsverletzungen gegenüber Kindern und Jugendlichen im sozialpädagogischen Alltag dürfen nicht hingenommen werden! Deshalb bedarf es in allen Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe Beteiligungsmöglichkeiten der jungen Menschen sowie Zugang zu Beschwerde- und Anlaufstellen (sog. Ombudsstellen), die für die Jugendlichen erreichbar sind.

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