Debatte um geschlossene Unterbringung in Bremen

Am 10. Mai 2015 wurde in Bremen die Bremische Bürgerschaft neu gewählt. Vor diesem Hintergrund versuchte der Bürgermeister Jens Böhrnsen (SPD) mit Law and Order-Maßnahmen zu punkten und sprach sich angesichts einer kleinen Gruppe von auffälligen minderjährigen Geflüchteten für die Einführung von geschlossenen Heimen für diese Flüchtlinge aus.

Die Landesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege Bremen e.V., u.a. bestehend aus Vertretern von Arbeiterwohlfahrt, Caritas, Deutschem Roten Kreuz, Diakonischem Werk und Jüdischer Gemeinde positionierte sich am 04.02.15 klar gegen diese Pläne.

Das Bremer Bündnis Soziale Arbeit BBSA war beteiligt an der Vorbereitung einer Veranstaltung am 15. Juni 2015 dazu. Michael Lindenberg hielt das Hauptreferat.

Eine Bremer Erklärung gegen die Geschlossene Unterbringung wurde von einem breiten Bündnis und vielen Einzelpersonen unterzeichnet.

Informationen gegen die geschlossene Unterbringung und den weiteren Verlauf der Bremer Debatte, die die GU schließlich erfolgreich abwehren konnte, sind hier online gestellt: “Robuste” Jugendhilfe – Debatte “Geschlossene Unterbringung”

Michael Lindenberg aus dem Aktionsbündnis gegen Geschlossene Unterbringung in Hamburg wurde 2015 von der taz interviewt. Auf dieses Interview möchten wir an dieser Stelle gerne hinweisen:

Kriminologe Michael Lindenberg über geschlossene Unterbringung

„Nicht lösungsorientiert“

Bremen will straffällige minderjährige Flüchtlinge geschlossen unterbringen – der Kriminologe Lindenberg hält das für falsch.

taz: Herr Lindenberg, Bremens Bürgermeister Jens Böhrnsen fordert für besonders renitente unbegleitete minderjährige Flüchtlinge nun geschlossene Unterbringung …

Michael Lindenberg: Er wirft Justiz und Jugendhilfe in einen Topf. Das ist falsch. Straftaten sind kein ausreichender Grund für die geschlossene Unterbringung. Auch wenn das politisch immer wieder versucht wird.

Was bedeutet überhaupt ein „geschlossenes Heim“?

In der Regel wird einem Stufenmodell gefolgt: Die Jugendliche dürfen in den ersten Wochen die Einrichtung nicht verlassen, dann haben sie Ausgang in Begleitung, dann begrenzte Ausgänge allein. Die Grundlage dafür ist das Jugendhilferecht und ein Beschluss vom Familienrichter. Der darf das aber nur verhängen, wenn der Selbst- oder Fremdgefährdung nicht durch andere Hilfen begegnet werden kann. Das heißt, erst einmal müssen diese anderen Hilfen versucht werden.

Die 20 bis 25 unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge begehen regelmäßig Straftaten, schlagen Polizisten und Betreuer.

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