Charlotte Köttgen: Die Gesellschaft und ihre Jugend

Juni 2003

1. Einleitung

Wenn Jugend in der Öffentlichkeit überhaupt Thema ist, dann wird über Risiken, Gewaltbereitschaft, Kriminalität und psychische Störungen geredet. Jugend ist doch der Hoffnungsträger und die Zukunft jeder Gesellschaft. Nicht bei uns? Kindern und Jugendlichen bereitet es erhebliche Schwierigkeiten, in dieser Gesellschaft einen angemessenen Platz zu finden. Wann leisten Jugendhilfe und Jugendpsychiatrie einen Beitrag zur positiven Zukunftsgestaltung der Jugend? Der Zivilisationsgrad einer Gesellschaft lässt sich daran messen, wie mit den Schwächsten Mitgliedern umgegangen wird. Ein notwendiger Integrationsprozess der Armen und Schwachen stellt sich nicht naturwüchsig ein, er muss vielmehr permanent neu ausgehandelt und erkämpft werden.

In diesem Beitrag geht es deshalb vor allem um jene Familien mit Kindern, die am Rande der Gesellschaft leben. Migration, Entwurzelung, Abschiebungen, Perspektivlosigkeit sind typisch für die Erfahrungen sozial und seelisch verletzter Kinder und Jugendlicher. Viele Kinder erleben überforderte Eltern, die durch Arbeitslosigkeit, Sucht, Gewalt und Vernachlässigung ihren Erziehungsaufgaben eben nicht wunschgerecht nachkommen können. In den Kontakten mit dem Regel – und Hilfesystem wiederholen sich besonders bei diesen Kindern und Jugendlichen gerade die Mechanismen, die zu den früheren Traumata gehörten. Für bestimmte Gruppen von Kindern und Jugendlichen mit psychischen Problemen gibt es ausgefeilte therapeutisch und pädagogische Angebote, hier streiten sich allenfalls immer mehr spezialisierte Fachleute um die besseren Methoden und um Zuständigkeiten. Anders sieht das bei den sogenannten sozialen Randgruppen aus, sie erleben eher Verwahrung, Strafe, medikamentöse Ruhigstellung, schließlich enden viele im Abseits . Wechselnde Hilfsmaßnahmen, der Abbruch wichtiger sozialer Beziehungen, wenig Stabilität und Verlässlichkeit, diskriminierende Diagnosen, Wertungen und Etiketten in dicken Akten verfestigen fortgesetzt die Vorurteile.

Hoch engagierte Erzieher, Ersatzeltern, Lehrer, Sozialarbeiter, Jugendbewährungshelfer, um nur einige zu nennen, versuchen die Wunden auszugleichen. Ihre Arbeit findet wenig Anerkennung. Das bedeutet, jungen Menschen mit seelischen Verletzungen im Alltag Beistand zu leisten, sie zu fördern, manchmal einfach nur auszuhalten, damit sie sich entwickeln können. Die Fachleute werden aber zusammen mit ihrer Klientel in Randständigkeit gedrängt – besonders auch in Hinblick auf die ressourcenmäßige Ausstattung ihrer Institutionen.

Jugendhilfe und Jugendpsychiatrie haben die Aufgabe die Teilhabechancen gerade dieser Menschen zu verbessern, dies wird – im günstigen Fall – von der Solidargemeinschaft mit getragen und unterstützt, all zu oft aber behindert. Jugendliche und Fachleute haben eines gemeinsam: sie möchten ernst genommen werden, wichtig sein, Anerkennung finden, wie andere Menschen auch. Daran mangelt es.

Beide Fachgebiete Jugendhilfe und Jugendpsychiatrie waren in der Geschichte wiederholt auftragsgebunden herrschenden politischen Systemen zugeordnet. Beide passten sich wechselnden politischen Zielsetzungen an. Sie wurden – je nachdem – mehr sozial integrierend oder ordnungspolitisch eingesetzt; beide Hilfesysteme wurden benutzt und missbraucht und beide haben sich missbrauchen lassen (Baumann); Die Beeinflussung durch Politik, aber auch die Beeinflussung der Politik ist – seit Bestehen von Jugendhilfe und Jugendpsychiatrie – sehr eng gekoppelt. Jugend funktioniert wie ein Ablassventil für die allgemeinen Ängste der alternden Gesellschaft. Statt über die Gewalt an Kindern und Jugendlichen zu reden, wird die Angst vor Kindern und Jugendlichen geschürt.

2. Zwischen Hilfe und Ausschluss

Drei Fallbeispiele sollen zeigen, wie unterschiedlich die Voraussetzungen und Chancen sind, Hilfe zu finden.

Fall I.

Die Tochter des Gymnasiallehrers leidet an Essstörungen. Sie sucht mit ihren Eltern eine Beratungsstelle auf, das Mädchen unterzieht sich einer kurzen stationären Behandlung, dann wird der ganzen Familie eine ambulante Therapie angeboten. Die Symptome klingen ab. Alle Familienmitglieder können sich besser auf die wechselseitigen Ablösungs- und Entwicklungsbedürfnisse einstellen. Therapie war ein konstruktives, hilfreiches und relativ wenig einschneidendes Ereignis im Leben dieser Familie.

Viele der vorhandenen therapeutischen Angebote sind auf diese Problemlagen zugeschnitten. Kinder mit intaktem Elternhaus und vorhandenen sozialen Strukturen finden – zumindest in den Großstädten – ein breites Hilfeangebot.

Fall II.

Ein 12. jähriger Junge, Eltern arbeitslos, Vater Alkoholiker, Mutter abhängig von Drogen, lebt wegen des Verdachts auf Kindesmisshandlung und Gewalt seit seinem 6. Lebensjahr in einer Pflegefamilie. Er war schon in einem Sonderkindergarten, wegen seiner Unkonzentriertheit, Aggressivität, sprachlichen Retardierung. Bei der Einschulung ist er schwer zu integrieren, er stört den Unterricht. Er kommt in die Schule für verhaltensauffällige Jugendliche und Kinder.

  1. Ein Psychiater beschreibt ihn als gefährdet, hyperkinetisch, bedroht dissozial zu entgleisen. Er bekommt seit Jahren Ritalin.
  2. Die Pflegeeltern wollen ihn mit 12 Jahren abgeben, das Jugendamt setzt einen Amtsvormund ein, die Eltern klagen um das Sorgerecht. Der Junge hat Sehnsucht nach seinen Eltern. Er möchte trotz allem zu seiner Mutter, hat aber Angst vor dem gewaltbereiten Vater.
  3. Er kommt in eine stationäre Einrichtung der Jugendhilfe. Bei einer Erziehungskonferenz kommen rund 20 Personen zusammen, die alle – qua Funktion – Aufgaben in der Familie wahrnehmen. Die Informationen und fachlichen Sichtweisen sind sehr unterschiedlich und die Sicht darüber, was für das Kind/die Familie das Beste ist, variieren extrem.
  4. Als der Junge mit 14 Jahren einen Suizidversuch macht wird er aus der Einrichtung der Jugendhilfe in die Jugendpsychiatrie eingewiesen. Diagnose bei Entlassung “Borderline – Störung”.
  5. Von dort wird er in ein auswärts gelegenes therapeutisches Projekt weiterverlegt.. Die Jugendhilfe hält ihn von nun an für einen Psychiatriefall. Der Kontakt zu den Eltern und seinem Milieu bricht ab. Er wird nach 1 Jahr wegen Untherapierbarkeit entlassen. Er hat sich in der Einrichtung Drogen besorgt.
  6. Deshalb wird er wieder zu den Eltern entlassen. Seinem Milieu ist er mittlerweile entfremdet. Die Probleme im Elternhaus sind unverändert und eskalieren erwartungsgemäß;
  7. Die Polizei registriert Delikte, dies bezieht sich auf das Dealen. Der Junge wird als .Monster” beschrieben und wegen Delinquenz, Unerziehbarkeit, Untherapierbarkeit hin und her geschoben. Schließlich kommt er in Untersuchungshaft

Viele Fallkonferenzen haben diesen Weg begleitet. Die Bezugspersonen geben nach immer kürzerer Zeit auf. Die Sehnsucht des Jungen nach verlässlichen Ersatzeltern bleibt ungehört. Was hätte diesem Jungen gefehlt, als die Eltern es nicht schafften? Als auch die Pflegeeltern ihn abgaben? Wann und wer hätte hier steuernd eingreifen müssen und können? Mit 16 Jahren bleibt ihm dann ein Bewährungshelfer. Alle anderen Therapeuten und Erzieher sind aus seinem Leben wieder verschwunden.

Fall III

Professionelle Erzieher gründen eine familienähnliche Wohnform, die Betreuung im Rahmen der Jugendhilfe wird bis zum 18. Lebensjahr – ohne Wechsel – durchgeführt, ein Junge durchlebt in dieser stabilen Konstellation mit Ersatzeltern viele seiner alten Krisen und Ängste noch einmal. Die Betreuer bleiben trotzdem und halten zu ihm. Er kann sich – trotz der früheren Traumatisierungen – entwickeln. Auch während seiner beruflichen Ausbildung bleibt die Beziehung erhalten. Er hat gute Chancen sein weiteres Leben autonom in die Hand zu bekommen.

Einzelfälle? Drei paradigmatische Beispiele aus der Praxis zeigen unterschiedliche Fälle. Mit dem ersten Fall kommt nur das therapeutische, medizinisch – psychiatrische System in Berührung, die letzten beiden Fälle gehören zu der Klientel der Jugendhilfe. Verbesserungsbedarf in der Kooperationsstruktur wird aber am Fall II. Deutlich, während Fall III gute Lebens- Bedingungen im Rahmen der Jugendhilfe vorfindet.

2.1 Die Wellenbewegungen der letzten Jahrzehnte.

Die 80ger Jahre am Beispiel Hamburgs – Ergebnisse der Reformbewegungen:

Als Ergebnis der Reformbewegungen der 60er und 70er Jahre beschloss der Hamburger Senat 1980, Kinder und Jugendliche nicht mehr unter geschlossenen Bedingungen zu erziehen. Anspruch und Wirklichkeit der Heimreform wurden nach Ablauf von 10 Jahren vom Institut für soziale Arbeit ( 1989, ISA) untersucht. Angriffe durch die Presse und Politik gegen die zu liberale Hamburger Jugendpolitik, die geschürte Angst vor den Gefahren durch die immer “kriminellere” und ” kranke” Jugend waren Anlass für diese Nachuntersuchung. Diese Hamburger Untersuchung bezog sich auf den Zeitraum von 1980 bis 1989.

Es sollte der folgenden Frage nachgegangen werden

Sind die vormals geschlossen untergebrachten Jugendlichen durch die Öffnung der Heime vermehrt in der geschlossenen Jugendpsychiatrie oder im Jugendstrafvollzug gelandet?

Das wurde damals hartnäckig behauptet. Hamburg bot als Stadtstaat gute Voraussetzungen, um zu überprüfen, ob vermehrt Verlegungen von Minderjährigen in Institutionen in und außerhalb der Stadtgrenzen (geschlossene Psychiatrien, Jugendarrest und Strafvollzug) erfolgt sind.

Diese Untersuchung ist – soweit bekannt – die Einzige dieser Art.

Ergebnisse der Untersuchung:

  • Die Öffnung der geschlossenen Heime hatte zu keinem vermehrten Zugriff, weder durch die Jugendgerichtsbarkeit noch zu mehr Aufnahmen in die Kinder- und Jugendpsychiatrie, geführt. Der Verzicht auf repressive Maßnahmen in der Jugendhilfe hatte vielmehr die Abnahme von geschlossener Unterbringung in allen anderen Bereichen zur Folge.
  • Die Abschaffung der geschlossenen Unterbringung stieß auf breiten Rückhalt durch die Fachkräfte beider Institutionen der Jugendhilfe und Jugendpsychiatrie
  • Jugendhilfe und Jugendpsychiatrie
  • Jugendhilfe und Jugendpsychiatrie kooperierten – zum Zeitpunkt der Befragung (1989) verglichen mit anderen Ländern – auf
  • einem relativ hohen Niveau gegenseitiger Akzeptanz der jeweiligen Fachkompetenzen miteinander.
  • Die jugendpsychiatrischen Kliniken in Hamburg fühlten sich zu jener Zeit nicht als “Ausfallbürgen” für unbewältigte Krisen der Heimerziehung (sie behandelten de facto auch nur 4% Jugendliche, die aus Heimen kommen). Das Platzangebot in den jugendpsychiatrischen Kliniken wurde von Jugendhilfe und Jugendpsychiatrie für ausreichend angesehen.
  • Die Heimplätze (im staatlichen Bereich) hatten sich im Untersuchungszeitraum halbiert,
  • Der Auflösung der Heimschulen folgte die Integration aller Schulpflichtigen in das Regelschulangebot, unterstützt durch schulische Erziehungshilfen.
  • Die Verbesserung der materiellen Bedingungen (Budget) führte zu einer Beschäftigung von Mitarbeitern mit höherer Qualifizierung.
  • Die Gestaltung des Alltags wurde für soziales Lernen genutzt, die Integrationschancen verbesserten sich dadurch.
  • Beziehungsabbrüchen – soweit nicht schicksalhaft bedingt – wurde aktiv vorgebeugt, sollten verhindert werden.
  • Hilfen sollten den Lebens- und Wohnformen anderer Menschen entsprechen. Statt der Heime gab es u.a. “diversifizierte” Lebensgemeinschaften, Wohngruppen und flexible Betreuung, die zum ausgebauten Spektrum der Hilfen gehörten, wie auch erlebnispädagogische Maßnahmen
  • Ein Jugendpsychiatrisch/-psychologischer Dienst im Landesjugendamt erhielt die Aufgabe, die Jugendhilfe zu unterstützen, Konzepte zu erarbeiten, sowie die Betreuer in der Jugendhilfe multiprofessionell – durch zugehende Unterstützung – zu beraten.

Die Sichtweisen von Jugendhilfe und Teilen der Jugendpsychiatrie hatten sich angenähert, in beiden Fachgebieten galt:

  • Förderung der Stärken (heute Empowerment) d.h. Verzicht auf andauernde diskriminierende defizitäre Zuschreibungen, dazu gehören auch psychosoziale, negativ festlegende Diagnosen;
  • Betreuungskontinuität herstellen; Kappen der repressiven Enden;
  • Einbeziehung der Lebenswelt und des Sozialraumes;
  • Vorrang ambulanter Hilfen; Regionalisierung;
  • gemeinsame Versorgungsverantwortung; (Vernetzung, Kooperation, Schone, 1991).
  • In der Jugendpsychiatrie hatte sich ein familientherapeutischer Ansatz verbreitet.

Schone( ) fasst in der bereits zitierten Untersuchung zusammen:

  • Allen gegenläufigen Gerüchten zum Trotz nimmt Hamburg ab 1984 keine geschlossenen Unterbringungsplätze in anderen Ländern mehr in Anspruch.
  • Jugendliche, die nach JGG untergebracht sind (§§ 71/72), werden behandelt wie andere Jugendliche auch (Peters, 1988). Die Lebensbedingungen werden denen anderer Menschen angeglichen (Lebensweltorientierung, Normalisierung).
  • Repressive Maßnahmen nehmen – nach der Auflösung der geschlossenen Heime – insgesamt auch in den Bereichen Psychiatrie und Strafvollzug ab.

In Zahlen ausgedrückt

Zwischen 1979 und 1989 nahmen die Unterbringungen in Heimen in Hamburg von 2.545 = 8,1 % auf 1988 1.654 = 7,1 % (demografisch) kontinuierlich ab (Schone).

Jugendhilfe entwickelte ein eigenständiges Fachverständnis. Die Lösung sozialer Probleme im Lebensfeld wird nicht (mehr) auf die Psychiatrie delegiert oder von der Justiz erhofft.

Erzieher und Sozialarbeiter wurden anerkannt als das was sie sind: Experten/Fachleute für besonders schwierige soziale Lebenslagen.

In diesem Selbstverständnis nahmen die Mitarbeiter der Jugendhilfe medizinisches und psychologisches Fachwissen als Serviceleistungen in Anspruch, ohne jedoch damit die Verantwortung und fachlichen Entscheidungen für die Gestaltung des Alltagslebens abzugeben. Aus der engeren lösungsorientierten, fachübergreifenden und fallbezogenen regionalen Zusammenarbeit entwickelten sich darüber hinaus verbesserte Kooperationen und ein wechselseitiges Fachverständnis.

Fazit

Mit der Abschaffung geschlossener Unterbringung im Heimbereich kam es zur Abnahme

  • an Fallzahlen in den stationären Hilfen zur Erziehung,
  • an geschlossener Unterbringung in den Bereichen Justiz und Psychiatrie,
  • an Kosten.

Mit dem gewonnenen finanziellen Spielraum konnte die weitere Qualifizierung der Sozialarbeit vorangetrieben werden.

Die liberale Hamburger Jugendpolitik war so gesehen sehr erfolgreich. Dieser Erfolg wurde immer, auch zu jener Zeit verleugnet. Die Einhaltung der oben genannten Vorgaben und Leitlinien wurde damals wie heute durch die Dramatisierung jedes Einzelfalles und durch einen generalisierenden Schuldvorwurf an die gesamte Jugendhilfe, nachhaltig behindert. Die Jugendhilfe gerät gerade in ihren erfolgreichen Zeiten besonders in die Defensive. Dennoch – trotz dieser üblen Nachrede – wurden einige der Leitlinien als Paradigmen im Kinder – und Jugendhilfegesetz festgeschrieben.

2.2. Die Entwicklung seit 1990:

Psychiatrie, Strafvollzug und Jugendhilfe

Seit 1991 gibt es nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz einen einklagbaren Rechtsanspruch für die Hilfen zur Erziehung (§§ 27 ff. SGB VIII).Die Hilfe richtet sich an die Erziehungspersonen, sie soll deren Erziehungsfähigkeit herstellen und unterstützen. Einzige Ausnahme ist der §35a SGB VIII, der einen individuellen Anspruch auf Eingliederungshilfe für seelisch Behinderte im Rahmen der Jugendhilfe gewährleisten soll. Mit dem §35a SGB VIII wurde eine Kategorie aus der Rehabilitationsdiagnostik der Erwachsenen in die Hilfen zur Erziehung – wieder – eingeführt (§§39, 40, 47 BSHG). Der Diagnoseschlüssel der Psychiatrie (ICD -10) wurde – wider besseres Wissen – zum neuen Maßstab für Behinderung. Diagnosen, mit festschreibendem Charakter, bekommen auch in der Jugendhilfe plötzlich wieder Gewicht. Das wird auch deutlich daran, dass Jugendhilfe wieder vermehrt Problemfälle an die Psychiatrie abzugeben versucht und die wechselseitigen Schuldvorwürfe zunehmen. Ein neuer Streit zwischen Jugendhilfe (Justiz) und Jugendpsychiatrie entbrennt, es geht vor allem um die Fragen der Definitionsmacht in Hinblick auf “Krankheit, Erziehungsschwierigkeit oder Delinquenz”. Die Frage, die seither Jugendhilfe und Jugendpsychiatrie wieder verschärft beschäftigen, ist in einigen Fällen ein Fachstreit, vor allem geht es um die Verteilung der knapper werdenden Mittel. Für die Einen sollen weiter spezialisierte Angebote entstehen, für die Anderen wird immer lauter nach Ausschluss durch Einschluss verlangt. Und vor allem geht es darum, dass Institutionen ausgebaut werden sollen. Wer aber darf sich seine Klientel aussuchen, wer bekommt es zugewiesen? Die einen möchten nur Psychotherapie für die Motivierten anbieten (siehe Fall 1), die anderen sollen sich mit randständigen Gruppen befassen und geschlossene Heime vorhalten. Gleichzeitig schießen Diagnose- und Therapieangebote für Legasthenie, Dyskalkulie, aus dem Boden, insbesondere für Eltern aus einem leistungsbewussten Mittelschichtmilieu, die sich um die Schullaufbahn ihrer Kinder sorgen. Spezialisierungen tragen mehr dazu bei, dass randständige junge Menschen noch weiter ins Abseits geraten.

Der Anstieg der Sozialhilfeempfänger (seit 1980) betrifft besonders Familien mit Kindern. Jugendarbeitslosigkeit betrifft vor allem junge Menschen in Randständigkeit.

Einige Ergebnisse in Zahlen

Zwischen 1990 und 2000 steigen die Kosten des Jugendhilfeetats von 123,3 (1991) Millionen DM auf 228,3 DM (1999) Millionen, der Jugendhilfeetat hat sich also fast verdoppelt.

Zu beobachten ist ein Anstieg der Fallzahlen in der Jugendhilfe in folgenden Bereichen, ( Fallzahlen am Stichtag) stationäre Aufnahmen im Jahr 2000: 1882, (zum Vergleich 1988 waren es nur 1664) Vollzeitpflege 1059 und sonstige Hilfen 308; ambulante Hilfen zur Erziehung 1633 Fälle. Kein Vergleich möglich, die gab es damals nicht.

Die ambulanten Hilfen sollten die stationären abbauen oder gar ersetzen, das erweist sich als falsch.

Unterbringungen bei auswärtigen Trägern sind auf 568 Fälle (2000) angewachsen. Waren es 1990:120 so waren es 2000: 568. In Prozentzahlen ausgedrückt: 1991 wurden 7,2 %, im Jahr 2000 bereits 30,2 % Kinder und Jugendliche bei auswärtigen Trägern untergebracht!

Die erfolgreichen Leitlinien oder Eckwerte, wie Milieunähe, Vernetzung, die Einbeziehung der Familien in die Hilfen zur Erziehung, ambulant vor stationär, gelten im Jahr 2000 nach wie vor.

Lindenberg (1996 und 1997) untersuchte im Auftrag des Amtes für Jugend die Gründe, weshalb Auswärtsunterbringungen, d.h. wohnortferne Unterbringung, zunehmen; und kommt zu den folgenden Ergebnissen

  • Während die Fachkräfte der Jugendämter die regionale Betreuung/Behandlung als ihre gültige Leitlinie weiterhin betonen, wird häufiger – unterstützt durch vorangegangene Ausgrenzung aus der Schule – eine wohnortferne Belegung praktiziert. Die offiziellen und die inoffiziellen Motive der Fachkräfte widersprechen sich also. Kann hier oder muss hier gegengesteuert werden?
  • Die Aufenthaltsdauern der außerhalb untergebrachten Kinder und Jugendlichen verlängern sich; begründet wird die Verlegung oft mit dem besseren, schulischen Angebot, dazu zählen auch Heimschulen, die man wegen ihres hospitalisierenden Effektes erst 1980 abgeschafft hatte.
  • Die Rückkehroption ist schwieriger, Entwurzelung am Heimatort ist die Folge; Integrationsbedingungen und Elternarbeit sind erschwert.

Über Einweisungen in die verschiedenen (geschlossenen, auswärtigen) Psychiatrien gibt es in diesem Zeitraum keine exakten Zahlen. (Siehe Krankenhausplan 2001); aber die stationären und teilstationären Plätze in den Jugendpsychiatrien sollen laut Hamburger Krankenhausplan weiter ausgebaut werden, sie wurden in den vergangenen Jahren um etwa 25 Plätze aufgestockt. Rund 100 Kinder und Jugendliche werden derzeit außerhalb Hamburgs psychiatrisch behandelt.

Fazit:

Steigende Fallzahlen (in allen Hilfen zur Erziehung, Untersuchungshaft und in der Psychiatrie); Der Jugendhilfeetat ist fast verdoppelt; Ausbau an Plätzen in den Institutionen; Höhere Kosten in all diesen Bereichen.

Anlass nach Ursachen zu fragen: Liegt der Anstieg an den veränderten Kooperationsstrukturen, Anlass nach Ursachen zu fragen: Liegt der Anstieg an den veränderten Kooperationsstrukturen, an den zu spezialisierten und unkoordinierten Methoden der Hilfesysteme, an einer veränderten fachlichen und politischen Steuerung, oder an den gewachsenen sozialen Notlagen von jungen Menschen, dem Anstieg an Flüchtlingszahlen oder der Öffnung der Grenzen? An allen diesen Bedingungen zusammen? Gibt es andere Gründe?

3. Unterschiedliche Paradigmen in Medizin und Jugendhilfe

3.1 Ein Exkurs in die neu – biologische Entwicklung:

Ein neobiologistischer Ansatz greift um sich, nicht nur bei Psychosen und Schizophrenie, sondern auch bei neuen Diagnosen wie dem Aufmerksamkeits-Defizit-Syndrom (ADS), Hyperaktivität. Eigenarten, wie Unruhe werden zur negativen Vorhersage benutzt. Ein biologischer oder genetischer Defekt wird – auch ohne jeden Nachweis – unterstellt. Um welche Stoffwechselstörung soll es sich eigentlich handeln?

Der biologische Erklärungsansatz dient gleichermaßen dazu, die Medikamenten Vergabe insbesondere von Psychopharmaka (Ritalin) zu legitimieren. Obwohl Ritalin dem Betäubungsmittelgesetz unterliegt werden die langfristigen negativen Folgewirkungen der Neuroleptica nicht hinreichend bekannt gemacht, die des Ritalins sind bisher weitgehend unbekannt. Weshalb wird Ritalin in seiner Langzeitwirkung so wenig erforscht , oder werden die vorhandenen Ergebnisse nur nicht publiziert? Spätfolgen gehören grundsätzlich zum persönlichen Risiko des Patienten. Kein einzelner Patient hat eine wirkliche Chance gegen die mächtige Lobby der Pharmaindustrie oder der Mediziner, deren Forschung, Publikationen, Fachtagungen werden mit einem unvorstellbar großen Werbeetat gefördert. Ohne Pharmaforschung keine Gelder, ohne Gelder keine Unikarriere. Freiheit und Unabhängigkeit von Forschung und Wissenschaft sind ganz offenkundig immer häufiger der Abhängigkeit von Geldgebern aus der Industrie gewichen. Wer untersucht die Untersucher und deren Geldgeber?

Einer Patientin gelang es in diesem Sommer Schmerzensgeld zu erklagen “Uniklinik zahlt Schmerzensgeld”, schrieb dazu die Frankfurter Rundschau. Die Uniklinik hat sich in einem Vergleich bereit erklärt 20.000 DM Schmerzensgeld an die 43 Jahre alte Frau S. zu zahlen, die gegen ihren Willen auf Grund einer falschen Diagnose (Hebephrenie) von ihrem 14. Lebensjahr an mit Psychopharmaka behandelt worden sei…..

Das ist selten. Die meisten Patienten klagen vergebens.

So einfache Problemlöser wie Pillen haben zur Folge, dass sie zum Verdrängen langwierigerer, aber notwendiger basaler Hilfen führen: dazu zählen Elternarbeit, schulische Programme, soziale Veränderungen. Stattdessen gründen sich eher Notgemeinschaften, beispielsweise zwischen Lehrern, die ruhige Kinder erhoffen, Eltern, die froh sind, nicht an der fehlgeschlagenen Erziehung “schuldig” zu sein und der Jugendhilfe, die Probleme an andere, die vermeintlich “fachkompetenteren” Ärzte abgibt.

Die Pharmaindustrie verbucht wachsende Gewinnspannen, sie kann es sich leisten mit 900.000 Dollar Selbsthilfegruppen zu sponsern, die dafür werben, dass ADS eine Krankheit und Ritalin dafür eine – oder die – Therapie ist. Diese Theorie wird ideologisch vertreten, unter dem Deckmantel von objektiver Wissenschaft.

Auch bei Fachkräften ist also stets nach einer offiziellen und einer heimlichen Motivation zu suchen. So wundert es nicht, wenn sich seuchenartig Störungen wie das Aufmerksamkeits-Defizit-Syndrom ( ADS) ausbreiten, dass Hyperaktivität als Krankheit definiert wird. Unruhe soll bei einem gewissen Prozentsatz in Delinquenz münden, beides wird auf diese Weise aber gleichgesetzt. Das rechtfertigt dann wieder die Vergabe von Ritalin aber vor allem den Ausbau an Fachinstitutionen. Derzeit werden auf diese Weise die Kinder (vermeintlich) immer schwieriger. Medikamentöse Ruhigstellung vom Kindergarten bis zum Erwachsenenleben!? Wer widerspricht schon ärztlichen Anordnungen? Die Mediziner individualisieren auf diese Weise soziale Problemlagen und tragen nicht zur Behebung der eigentlichen Ursachen bei.

Auffallend ist eines: ADS und hyperaktive Kinder in Hamburg werden eher in den sozial besser gestellten Stadtteilen diagnostiziert, dort, wo Verhalten, das von dem der Mittelschichtkinder abweicht, eben auch eher stört. In den wirklich sozial hoch belasteten Stadtteilen spielt diese Diagnose eine geringe Rolle.

Vor allem mit der Gentechnologie und Fortpflanzungsmedizin wird der alte Menschheitstraum vom gesunden, leidensfreien, womöglich durch das Klonen scheinbar unsterblichen Menschen vorgegaukelt. Auch bei dieser Propaganda werden wirtschaftliche Interessen mit den begründeten, wenn auch meistens betrogenen, Heilserwartungen von kranken und leidenden Menschen vermischt. Gleichzeitig hören Mütter, die ein behindertes Kind zur Welt bringen: “das hätte man doch verhindern können……”. Die Toleranz gegenüber dem “Anderssein” schwindet angesichts eines utilitaristischen Machbarkeitswahnsinns.

3.2 Jugendhilfe als Armutsverwalter schwieriger sozialer Lebenslagen

Erfolge der Jugendhilfe gibt es. Die Erfolge sind mit 75% Besserung sogar gut (Thiersch). Sie werden, wie überhaupt die Ergebnisse der Jugend und Sozialpolitik, wenig verbreitet und publiziert, , nur etwa 1/4 der Patienten, die an Schizophrenie erkrankt waren, hatten den negativen Verlauf, der für die Krankheit generell bis dahin angenommen wurde. Langzeituntersuchungen – übergreifend und fachunabhängig, fehlen weitgehend in den letzten Jahren. Solche Langzeituntersuchungen (Bleuler et al, 1972) gab es in den 70ger Jahren in der Psychiatrie. Sie haben beispielsweise mit dem jahrhundertealten Vorurteil der biologisch ausgerichteten Psychiatrie – dem Dogma der “Unheilbarkeit” der Schizophrenie – aufgeräumt.

3.3 Plädoyer für die fachpolitische Steuerung der bewährten Leitlinien – gegen Ausgrenzung.

Jugendhilfe und Jugendpsychiatrie können nur gemeinsam, fachübergreifend Versorgungsfragen lösen und zur Integration beitragen. Schwierige unerreichbare Kinder und Jugendliche brauchen – besonders wegen ihrer Benachteiligung – frühzeitige, konstante, tragfähige Beziehungen, Förderung und Unterstützung.

WelcheHilfensind also geeignet? Bei der Beantwortung dieser Frage scheiden sich die Geister. Die Frage wird vor allem von den BudgetverwalterninderPolitikverschärftgestellt, da bei steigenden Kosten die Alarmglocken schrillen. Bemerkenswert ist, dass dann auf noch mehr Einschluss – gesetzt wird. Es ist zu bedenken, dass Hilfe oder Prävention umso teurer und um so begrenzter in ihren Wirkungspotentialen sind, je später sie einsetzen, je weniger abgestimmt sie sind.

Die offiziellen und die inoffiziellen Leitlinien und Motive der zuständigen Fachkräfte in der Jugendhilfe/ in den sozialen Diensten widersprechen sich, jedenfalls bezogen auf die Unterbringung am Lebensort.

Leitlinien der Jugendhilfe und der Jugendpsychiatrie sind erfolgreicher, solange sie sich fachpolitisch aufeinander beziehen und dies auch politisch gewollt ist.

Besonders sozial benachteiligte Kinder und Jugendliche haben den immer gleichen Bedarf

  • an treuen Betreuern/Ersatzeltern, wenn die Ursprungseltern ausfallen
  • einem stabilen Lebensort, um sich zu entwickeln
  • Orientierungshilfen angesichts fremder kultureller Werte;
  • Verbesserung der Teilhabechancen um mehr soziale Anerkennung zu erreichen;
  • Unterstützung bei der Entwicklung von Lebensperspektiven in Schule und Beruf.
  • Hilfe bei der Befriedigung von Basisbedürfnissen

Zu den bewährten fachpolitischen Leitlinien zählen:

  • Kooperation: zwischen den beiden (und den anderen) Fachgebieten,
  • die Vernetzung und gemeinsame Verantwortung in Jugendhilfe und Jugendpsychiatrie. Gemeinsame Versorgungsverpflichtung, rechtzeitiges Verhindern von Aussonderungs- und Abschiebemechanismen
  • Regionalisierung der Fachdienste.
  • Lebensweltorientierung: Entinstitutionalisierung: eine der Normalität anderer Menschen angenäherte Lebenswelt herstellen, Ziel ist die Integration in die Gesellschaft; Hilfen zur Verselbständigung; Entpsychiatrisierung aber auch Ent- Kriminalisierung, konsequente Enthospitalisierung, (ein Leben im Käfig erzieht zum Leben im Käfig).
  • Qualifizierung: Lebensorte sichern, Kontinuität der Bezugspersonen garantieren; Unterstützung der Betreuungspersonen durch multiprofessionelle Beratung;
  • Verbesserung der Teilhabechancen: Angebote an familiärer Unterstützung, Arbeit und schulischer Integration;
  • Empowerment:: Anknüpfen an vorhandene Stärken, Entwicklungschancen eröffnen; zugehende Hilfen und Therapie am Lebensort, Einbeziehung und Hilfestellung für die Bezugspersonen.

4. Schlussfolgerungen

Schone (1991) hat mit seiner Nachuntersuchung gezeigt, dass die liberale Jugendpolitik in Hamburg erfolgreich war. Jugendhilfe und Jugendpsychiatrie lassen sich aber – auf Grund des ständigen öffentlichen Druckes – auf alte, wenig taugliche Methoden zurückdrängen: Unterbringung weit weg vom Lebensort, geschlossene Einrichtungen in der Psychiatrie, Pathologisierung und Kriminalisierung; folgenschwere Abschiebungen und Beziehungswechsel.

Die Jugendhilfepolitik wird schlecht geredet. Sie wird wider bessere Erkenntnis mehr und mehr in den Souterrain der Justiz und Psychiatrie zurückgeschoben, aus dem sie einmal im Interesse von jungen Menschen befreit war. Rückfallquoten rund 70 – 80% nach der Haft und diejenigen nach Psychiatrieaufenthalten werden kaum kritisch beleuchtet.

Wie in einer Wellenbewegung wiederholt sich die Diskriminierung von Jugend, besonders in Zeiten von Wahlkämpfen. Dann wird Jugendhilfe zum Spielball der Hetze und Panikmacher. Bis zu 25% aller Kinder werden als unruhig, psychisch krank, sozial und emotional gestört, eingestuft. Wenn aber rund ¼ aller Kinder – ohne nachweisliche körperliche Ursache – aus dem Rahmen herausfallen, ist entweder an der Gesellschaft etwas faul oder an deren Optik. Das Problem ist spätestens jetzt zu ernst, um es einzelnen Populisten und jenen zu überlassen, die von den Krisen leben. Eine von Schone 1989 noch beschriebene gegenseitige Kooperation und Akzeptanz ist – da wo sie schon einmal im Ansatz vorhanden war – in den letzten Jahren überwiegend wieder abhanden gekommen. Zweifel sind angebracht, ob tatsächlich immer mehr Kinder “gestört” oder “kriminell” sind oder ob die sozialen Chancen sich verschlechtert haben. Verstörend ist, wenn die Sicht auf junge Menschen von Feindseligkeit und Intoleranz geprägt ist. Kinder haben derzeit Grund zur Beunruhigung.

Es gibt derzeit viele Untersuchungen in der Jugend Psychiatrie, die sich mit der Häufung einzelner Symptome oder dem “Inanspruchnahmeklientel” von psychiatrischen Einrichtungen befassen. Die ständig neuen Diagnosen dienen dann als Begründungen für den weiteren Ausbau von mehr Spezialinstitutionen u.a. Sie dienen damit unzweifelhaft dem Wohle der Spezialisten, nicht unbedingt den jungen Menschen. Die Profilierung der eigenen Sparte und gemeinsam die Tendenz, schwierige Kinder als krank, delinquent oder nicht erziehungsfähig zu definieren, nimmt zu. Je mehr Spezialisten desto mehr kranke Kinder. Die Medizin genießt mehr Prestige, da ist die Jugendhilfe mit ihrem anderen Paradigma unterlegen. Wenn ein einzelner Jugendlicher Grenzüberschreitungen begeht, wird die ganze Jugendhilfe, selten aber die Jugend-Psychiatrie, diskreditiert.

Die diffuse allgegenwärtige Angst der Erwachsenen vor eigenem Leistungsversagen, Alter, Krankheit, Tod, Arbeitslosigkeit, Umweltzerstörung – Krieg und Terror wird negativ auf die Jugend projiziert, stellvertretend soll immer wieder ein Teil der Jugend auf dem Sicherheitsaltar der geängstigten Erwachsenenwelt geopfert, ausgeschlossen und weggesperrt werden.

Es hat sich aber gezeigt, dass Repressionsbedarf abnimmt, wenn der Repressionsdruck insgesamt abnimmt, (Schone ebenda) und zwar in Heimen, Untersuchungshaft und Psychiatrie. Dies war der Fall nach der Auflösung der (geschlossenen) Heime in Hamburg. Die Aufnahmezahlen in den letzten Jahren haben – dem öffentlichen Druck immer weiter folgend – in Untersuchungshaft und geschlossenen Psychiatrien zugenommen. Die Bilanz der Erfolge wird uns vorenthalten. Das ist vergleichbar mit der Gewaltspirale um den Terrorismus und dem Tot -Rüsten im kalten Krieg. Wahlkämpfer agieren unverantwortlich und manipulieren Ängste.

Eine Konzentration auf “kriminelle Jugendliche” bzw. auf die Verhütung von “Jugendkriminalität” oder auf die Heilung einer zunächst einmal pathologisierten Jugend, personalisiert Problemlagen und verdeckt schwierige Sozialisations- und Lebensbedingungen (siehe hierzu auch Thesen des 25. Jugendgerichtstag.)

Wenn es aber in all den hier genannten Bereichen zu ansteigenden Fallzahlen kommt, darüber hinaus. zu auswärtigen Unterbringungen, mehr (geschlossenen) Psychiatrieeinweisungen, gegenseitigen Zu- und Abgrenzungen, zum Platz und Bettenausbau, mehr Symptomträgern, Intensivtätern und wie sie alle heißen, dann muss entweder die Jugend in einer alarmierenden Situation sein, oder aber die Solidargemeinschaft, die ausgrenzt, statt zu integrieren. Wenn die Jugend so krank oder delinquent ist, dann muss etwas (u.a. in der Familien- und Sozialpolitik) geändert werden. Durch die permanente Verunglimpfung der Jugend – zusammen mit der Jugendhilfe – wird ein Teil dieser Gesellschaft abgeschrieben. Das erzeugt sozialen Unfrieden. Abgesehen davon werden auch alle anderen Randgruppen von Ausgrenzung erfasst: seien es Alte, Psychiatriepatienten, Behinderte, Strafgefangene. Sie werden in Heime und Anstalten abgeschoben, sobald die Solidargemeinschaft sie nicht schützt. Wegen dieser erkannten Tendenz wurde z.B. im Bereich der Erwachsenen – Psychiatrie (seit 1975) durch die Psychiatrieenquete empfohlen fachpolitisch, strukturell dagegen an zu steuern.

Spezialisierte und besser bezahlte Fachleute sind mehr geworden und definieren, für welche Klientel sie (nicht) zuständig sein wollen. Ambulante Therapieplätze für Jugendliche am sozialen Rand fehlen nach wie vor.

Jugendhilfe und Jugendpsychiatrie verursachen hohe Kosten. Geld für Kinder ist sinnvoll ausgegeben, wenn es dazu beiträgt, die Integration von jungen Menschen in die Gesellschaft zu fördern. Ausgrenzung beginnt früh und wirkt chronisch seelisch verletzend. Für die Träger in den Kommunen sind die Folgen teuer und für eine Integration ist Abschieben ineffizient; für die Einbeziehung und die Versöhnung mit einer familiären Umwelt ist jeder weitere Beziehungsabbruch kontraproduktiv.

In einem Bericht einer Enquete-Kommission der Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg (unter Punkt 4.3.4.), die ihre zweijährige Arbeit zum Thema “Jugendkriminalität und ihre gesellschaftlichen Ursachen” im Mai 2000 beendet hat, heißt es richtig:

“Vor allem die Definition von Grenzfällen zwischen Jugendhilfe und Jugendpsychiatrie, die Unterscheidung von medizinisch und therapeutisch notwendigen Eingriffen oder pädagogischen Hilfen, erschweren die Kooperation zwischen den beiden Fachdiensten. Voraussetzung einer gelingenden Kooperation wären die Akzeptanz der jeweiligen Professionalität sowie eine Verständigung für die Grenzlinien von Behandlung und Betreuung.” Folgerichtig schlägt die Enquete-Kommission (s.o.) angesichts der gegenwärtigen Probleme vor, eine

“offizielle, überbehördliche Kooperationsstruktur der beiden Bereiche” auf fachbehördlicher und bezirklicher Ebene einzurichten, die beide Sektoren einbezieht. Sie empfiehlt darüber hinaus “eine interdisziplinäre Prüfinstanz, um in Krisensituationen eine kurzfristige und dem Problem angemessene Reaktion von Jugendhilfe und Jugendpsychiatrie zu gewährleisten.” Dem ist zuzustimmen.

Die stationäre Jugendpsychiatrie soll in Krisen therapeutisch helfen, sie ist kein dauernder Lebensort. Kinder brauchen sichere, dauerhafte Orte und Beziehungen. Diese zu garantieren ist Aufgabe der Gesellschaft insgesamt, aber auch der Jugend- und Sozialhilfe. Ziel ist: Die Errichtung von gemeinsamen regionalen Betreuungs-, Versorgungs- und Verantwortungsbereichen – ohne Orte der Ausgrenzung.

Die konsequente Vernetzung aller Hilfen ist die beste Investition dieser Gesellschaft in die eigene Zukunft und die der Jugend. Dies ist zweifellos die beste Waffe gegen Angst vor Kriminalität und Unsicherheit in der Bevölkerung. Andernfalls wird noch mehr Geld zum Angstabbau einer kleinen privilegierten Minderheit verschwendet, ohne dass dies die soziale Ungleichheit in den Metropolen vermindert, wie dies von Martin/Schumann für die USA so eindrucksvoll beschrieben worden ist.

Es müsste unabhängige Forschung garantiert werden.

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