Die Richterkammer in Cottbus erklärt am 23.11.2023 die Schließung der drei Haasenburg-Heime im Jahr 2013 für rechtswidrig.

Wir verlinken hier auf einen taz-Artikel vom 24.11.2023 von Kaija Kutter (einleitende Sätze s.u.), der ausführlich die Historie und die Hintergründe beleuchtet. Kaija Kutters Kommentar am Folgetag in der taz hat folgenden Titel: “Nur ein formaler Sieg. Die Haasenburg GmbH gewann auf Grundlage eines Gesetzes, das ihretwegen geändert wurde. Brandenburgs Bildungsministerium sollte für Berufung kämpfen.”

“Die 8. Kammer des Verwaltungsgerichts Cottbus hat am Donnerstag entschieden, dass die Schließung der drei Heime der Haasenburg GmbH durch das Brandenburgische Bildungsministerium im Jahr 2013 rechtswidrig war. Damit gewinnt der Betreiber, der 2015 gegen den Entzug seiner Betriebserlaubnis geklagt hatte. Die Begründung des Gerichts: Die gesetzlichen Voraussetzungen hätten nicht vorgelegen. Es habe sich nicht feststellen lassen, dass das Wohl der Kinder gefährdet war und dass die Heimfirma nicht in der Lage gewesen sei, dies abzuwenden.

Damit vollzog die Richterkammer eine 180-Grad-Wendung gegenüber jenem Urteil, dass ihre Kollegen der 1. Kammer im Januar 2014 fällten. Damals, als der Betreiber versuchte, im Eilverfahren die Heimschließung zu stoppen, befanden sowohl die erste Instanz als auch das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, dass Überwiegendes dafür spricht, dass das schematische Konzept der Haasenburg-Heime die Eskalationen mit verursachte. Der unbedingte Wille, auf jede auch unbedeutende Regelverletzung konsequent zu reagieren, führte am Ende zum Einsatz von körperlichem Zwang gegen die Kinder und Jugendlichen. Die Rede ist von Handgriffen der Betreuer, die auch Schmerzen und Verletzungen verursachten. …”

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