Für den Ausbau sozialräumlicher Unterstützungsangebote. Gegen Ausschluss durch Einschluss! Stellungnahme von AKS und Aktionsbündnis gegen geschlossene Unterbringung Hamburg

Anlässlich der Planungen des Hamburger Senats, eine neue Einrichtung an der Schnittstelle von Jugendhilfe und Psychiatrie zu errichten, in der mit freiheitsentziehenden Maßnahmen gearbeitet werden soll, haben der Arbeitskreis Kritische Soziale Arbeit (AKS) Hamburg und das Aktionsbündnis gegen geschlossene Unterbringung Hamburg Ende vergangenen Jahres eine Stellungnahme erarbeitet, mit der für den Ausbau sozialräumlicher Unterstützungsangebote statt Ausschluss durch Einschluss plädiert wird.

Sie wird mittlerweile von 13 freien Trägern, Arbeitskreisen und Gremien sowie über 30  Einzelpersonen aus Jugendhilfe und Sozialer Arbeit unterstützt und soll dazu beitragen, dass die derzeit vorgesehenen großen Summen statt für die Errichtung einer weiteren spezialisierten Einrichtung in den Ausbau und die Weiterentwicklung eines sozialräumlichen multiprofessionelles Hilfenetzes investiert werden. 

Wer ebenfalls die Unterstützung dieser Stellungnahme erklären will, ist herzlich eingeladen, dies über eine Nachricht an kontakt@geschlossene-unterbringung.de mitzuteilen. 

[Stellungnahme mit den Unterzeichnern als PDF (aktualisiert am 10.03.2022)]

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Aktionsbündnis gegen Geschlossene Unterbringung in Thüringen bei Radio F.R.E.I.

Für das Thüringer Aktionsbündnis gegen Geschlossene Unterbringung sprach Friedhelm Peters mit Radio F.R.E.I.

Als bekannt wurde, dass im Freistaat Thüringen erstmalig eine Geschlossene Einrichtung eröffnen sollte, fanden sich Engagierte zusammen und gründeten das Thüringer Bündnis.

Link zum Interview in Radio F.R.E.I.

Link zur mp3 Audiodatei direkt

Interner Link zu mehr Informationen zum Aktionsbündnis

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Verabreichung von Medikamenten in Kinder- und Jugendhilfeeinrichtungen des Landes Bremen

Oder: “Was ich nicht weiß, macht mich nicht heiß” (Siehe den letzten Satz der Antwort des Senats)

BREMISCHE BÜRGERSCHAFT Landtag, 20. Wahlperiode,
Anfrage CDU, Antwort Bremer Senat 9.12.2021 (Seite 8) Verabreichung von Medikamenten in Kinder- und Jugendhilfeeinrichtungen des Landes Bremen

Wir fragen den Senat:

1. Welche Kenntnisse hat der Senat über die Verabreichung von Medikamenten (insbesondere Psychopharmaka) an in Heimen des Landes Bremens lebenden Kindern und Jugendlichen?

2. Wie vielen in heilpädagogischen Jugendhilfeeinrichtungen des Landes Bremens lebenden Kindern und Jugendlichen werden derzeit Medikamente (z.B. Neuroleptika) mit dem Ziel verabreicht, ihre Aggressionen zu kontrollieren und/oder sie für Therapien erreichbar zu machen? (Bitte stellen Sie die Zahlen unter Angabe der in den Einrichtungen lebenden Kinder und Jugendlichen dar.)

3. In welchen regelmäßigen Abständen und in welcher Prüfform werden die Medikamentenlisten in den Einrichtungen, Indikationen, Diagnosen, Therapien und Medikamentenvergaben in den Kinder- und Jugendhilfeeinrichtungen des Landes Bremens behördlich kontrolliert?

Antwort des Bremer Senats

Zu Frage 1 und 2:
Eine zentrale Erfassung zur Medikamentenvergabe an Kinder in Einrichtungen exis-
tiert nicht. Es gibt auch keine Meldeverpflichtung gegenüber dem Landesjugendamt,
deshalb liegen der Heimaufsicht hierzu keine Informationen vor.
Informationen zu Kindern und Jugendlichen in Einrichtungen, die medikamentös be-
handelt werden, könnten nur durch eine aufwändige Trägerabfrage beantwortet wer-
den.
Generell erbringen Kinder- und Jugendhilfeeinrichtungen Leistungen nach dem SGB
VIII. Therapien, insbesondere die Verordnung von Medikamenten, sind medizinische
Leistungen nach dem SGB V. Sie gehören nicht zum Leistungsangebot von Kinder-
und Jugendhilfeeinrichtungen. Sollte es bei einem Kind oder Jugendlichen einen Be-
darf geben, verantworten niedergelassene Arzt- beziehungsweise Facharztpraxen die
Behandlung. Werden verordnete Medikamente über Kinder- und Jugendhilfeeinrich-
tungen ausgeteilt, ist neben der ärztlichen Verordnung eine Einverständniserklärung
der Sorgeberechtigten erforderlich.


Zu Frage 3:
Die Ausgabe von verschreibungspflichtigen Medikamenten erfolgt aufgrund ärztlicher
Verordnungen, die Kontrolle erfolgt über den verordnenden Arzt.
In den Einrichtungen der stationären Kinder- und Jugendhilfe muss jede Medikamen-
tenvergabe an Minderjährige dokumentiert werden. Die Dokumentation liegt in der Ver-
antwortung des Trägers. Medikamente sind so zu verwahren, dass sie vor dem Zugriff
Unberechtigter gesichert
sind. Sie sind so zu kennzeichnen, dass sie dem jeweiligen Betreuten eindeutig zuzu-
ordnen sind und Verwechslungen ausgeschlossen sind.
Die Heimaufsicht kann im Rahmen einer örtlichen Prüfung nach Paragraf 46 SGB VIIIund selbstverständlich auch anlassbezogen jederzeit zur Form dieser Dokumentation
beraten und Kontrollen durchführen.
Die medizinisch fachliche Prüfung und Bewertung der Indikation und Vergabe von Medikamenten gehört nicht zum Aufgabenspektrum der Heimaufsicht. Sie muss über die Sorgeberechtigten im Zusammenwirken mit den Ärzten erfolgen.

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„Wenn Du nicht brav bist, kommst Du ins Heim.“ Konflikte um Heimerziehung und Einschluss heute.

Liebe Mitstreiterinnen, liebe Kolleginnen, Kommilitoninnen und Interessierte,

am Freitag, den 4. März 2022 veranstalten das Aktionsbündnis gegen geschlossene Unterbringung und der Arbeitskreis Kritische Soziale Arbeit (AKS) Hamburg in Kooperation mit dem Arbeitsbereich Sozialpädagogik der Fakultät für Erziehungswissenschaft der Universität Hamburg eine ganztägige Fachtagung unter dem Motto „Konflikte um Heimerziehung und Einschluss heute -,Wenn Du nicht brav bist, kommst Du ins Heim – heute noch?‘, zu der wir hiermit herzlich einladen möchten.

Veranstaltungsort wird das Gebäude der Fakultät für Erziehungswissenschaft sein (Von-Melle-Park 8, Nahe S Dammtor). Damit setzen wir die Tagungsreihe „Wenn Du nicht brav bist, kommst Du ins Heim“ fort, die im Februar 2018 mit der „Zeitreise durch 70 Jahre Heimgeschichte“ begonnen wurde und knüpfen an die jüngsten kritischen Auseinandersetzungen um repressive Padagogik und Praxen des Ausschlusses von Kindern und Jugendlichen an – zuletzt im Rahmen des „Tribunals“ über die Verletzung von Kinderrechten in der Heimerziehung im Oktober 2018.

Dass diese Auseinandersetzung weiterhin hohe Aktualität hat, wird nicht zuletzt daran deutlich, dass der Hamburger Senat derzeit am Standort Klotzenmoorstieg eine neue Jugendhilfeeinrichtung mit geschlossenen Elementen plant, die 2025 in Betrieb gehen soll. Im Rahmen der Tagung werden sowohl die Perspektiven von Jugendlichen und ehemals von geschlossener Unterbringung Betroffener als auch die von Fachleuten mit einer Praxis der Vermeidung von Einschluss sowie von Wissenschaftlerinnen zu Geltung kommen. In Form von Workshops wird es zudem die Möglichkeit zum Austausch zu verschiedenen Aspekten von Einschluss und Heimerziehung sowie zur (überregionalen) Vernetzung geben.

Pressespiegel von der Tagung:

Der aktualisierte Flyer zur Veranstaltung steht hier zum Download bereit (Stand: 2.3.2022).

Für Rückfragen: kontakt@geschlossene-unterbringung.de

https://www.geschlossene-unterbringung.de/wp-content/uploads/2022/03/Deklaration_Entschaedigung_04.03.2022.pdf
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Rechtsgutachten “Freiheitsentziehende Maßnahmen und geschlossene Unterbringung nach § 1631b BGB in der Kinder- und Jugendhilfe” von Prof. Dr. Simone Janssen (20.08.2021)

Ein wesentlicher Bestandteil ombudschaftlicher Arbeit in der Kinder- und Jugendhilfe ist die Aufklärung von jungen Menschen und ihren Familien über die Rechte, Rechtsansprüche und Verfahrensfragen.

Das vorliegende Rechtsgutachten “Freiheitsentziehende Maßnahmen und geschlossene Unterbringung nach § 1631b BGB in der Kinder- und Jugendhilfe” von Prof. Dr. Simone Janssen möchte eine intensive rechtliche Auseinandersetzung mit der (Un)Zulässigkeit von geschlossener Unterbringung und freiheitsentziehender Maßnahmen ermöglichen. Betroffene (Grund)Rechte, die Genehmigungsbedürftigkeit der Freiheitsentziehung, das familiengerichtliche Genehmigungsverfahren, das Akteneinsichtsrecht und Anspruch auf Schadensersatz werden in diesem Rechtsgutachten detailliert erörtert.

Das Bundesnetzwerk Ombudschaft in der Jugendhilfe appelliert an alle betroffenen Berufsgruppen, seien es Fachkräfte in betroffenen Einrichtungen, Vormund*innen, Gutachter*innen, Verfahrensbeiständ*innen oder Familienrichter*innen, den Einsatz bzw. Genehmigung von geschlossener Unterbringung und freiheitsentziehender Maßnahmen auf Basis der nachfolgenden fundierten rechtlichen Ausführungen zu reflektieren.

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Als sehr problematisch muss der … laut werdende Ruf nach »geschlossener Unterbringung« betrachtet werden

Im Mai 2012 legte Robert Fuchs, im Auftrag des Arbeitskreises zur Aufarbeitung
der Heimerziehung im Land Bremen (Hrsg.), die ganz unten downloadbare Dokumentation vor: »Und keiner hat sich gekümmert!« Dokumentation zur Geschichte der Bremer Heimerziehung 1945 – 1975 vor.

Zu den “Denkfiguren der Heimerziehung in der Nachkriegszeit und den nachfolgenden Jahrzehnten” heißt es in der Dokumentation:

Lange Traditionslinien im Denken über Hilfsbedürftigkeit, Gefährdung und Verwahrlosung bestimmten wesentliche Strukturen und Denkfiguren der Heimerziehung in der Nachkriegszeit und den nachfolgenden Jahrzehnten. Entscheidenden strukturellen Einfluss gewann die schon jahrhundertealte Trennung in Waisen- und Armenkinderversorgung einerseits und der Umgang mit Jugendlichen, die der Gesellschaft als gefährdet und verwahrlost galten, andererseits.

Die Differenzierung zwischen Waisenhäusern und Kinderheimen auf der einen Seite und Rettungshäusern, Arbeitserziehungsanstalten und – im 20. Jahrhundert – Zwangserziehungs- beziehungsweise Fürsorgeerziehungsanstalten blieb auch in den Nachkriegsjahrzehnten weiter bestehen.

Eine zweite Traditionslinie bezog sich auf die Geschlechtertrennung. Mit ihr verbunden war die unterschiedliche Betrachtung weiblicher und männlicher Gefährdungserscheinungen. Bei den Frauen und Mädchen waren dies vor allem sanktionierte gesellschaftliche Verstöße gegen die Sexualmoral und gegen Familiennormen und bei den Jungen und Männern insbesondere Verstöße gegen Eigentums- und andere staatspolitische Ordnungsnormen. Damit waren wiederum unterschiedliche Erziehungsziele und -praktiken verbunden. Für die Mädchen bedeutete dies die Vorbereitung auf Ehe, Mutterschaft und dienende Tätigkeiten. Für Jungen war es die Einübung von Gehorsam, Unterordnung und Anpassung.

Ein dritter, in der Weimarer Republik angelegter und im Nationalsozialismus pervertierter, Traditionsstrang bildete das ›Sichten und Sieben‹ von Kindern und Jugendlichen. Sie wurden in Kategorien wie gutwillig und böswillig, erziehbar, schwer erziehbar und nicht mehr erziehbar, nach psychiatrisch-klinischen Kriterien besserungsfähig oder familienfähig und heimerziehungsbe­dürftig vorsortiert. Auch dieser Strang überdauerte, in jeweils modernerer Form von Differenzierung, die Nachkriegsjahrzehnte.

Den verschiedenen Strängen entsprachen auch die rechtliche Ausgestaltung und der in den Lehrbüchern evangelischer, katholischer und bürgerlicher Provenienz niedergelegte Kanon von Erziehungsnormen für Heimkinder. Die Gesetzgebung für den Waisenstrang orientierte sich, letztlich bis zum Inkrafttreten des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (1990/1991), an Prinzipien der Armenversorgung und des Kinderschutzes und wurde erst seit den 1960er Jahren allmählich mit dem Gedanken des Kindeswohls verbunden. Das Recht im Fürsorgeerziehungsstrang blieb an seine Herkunft aus dem Strafrecht gebunden und zähmte diesen Charakter nur durch Rechtsstaatlichkeit gewährende Verfahrensregelungen.

Die Erziehungsnormen für Kinder und Jugendliche orientierten sich bis in die 1960er Jahre an obrigkeitsstaatlichen Normen der Unterwerfung unter Autoritäten, das heißt, an Gehorsams- und Ordnungstugenden. In konfessionellen Heimen herrschte in der Erziehungspraxis zusätzlich, rigider als in den zeitgenössischen theologischen Reflexionen, noch lange ein autoritäres Gottesbild. Einem »liebenden Gott« wurde erst in den späteren 1960er Jahren nach und nach Platz in der konfessionellen Heim­erziehung eingeräumt.” (S. 113)

Warnende Abschlussworte in der Schlussbemerkung der Dokumentation:

“Als sehr problematisch muss – zumal die Erfahrungen gezeigt haben, wie wenig wirkungsvoll der Einsatz dieser Form der Jugendhilfe ist – ferner der phasenweise nicht nur im politischen Raum immer wieder laut werdende Ruf nach »geschlossener Unterbringung« betrachtet werden. Auch wenn es, wie im historischen Teil dieser Dokumentation dargestellt, im Land Bremen selbst seit langer Zeit keine geschlossenen Einrichtungen mehr gibt, wird – in sehr wenigen Einzelfällen – seitens des Jugendamtes Bremen auch bis heute keine Alternative zu einer (halb-)geschlossenen Unterbringung gesehen. Das Jugendamt Bremerhaven hat – auch auf Grundlage eines entsprechenden Beschlusses des Jugendhilfeausschusses – durch fallspezifische Hilfe­konzepte von geschlossenen Maßnahmen insgesamt Abstand genommen.” (S. 122)

Dokumentation “Bremer Heimerziehung 1945-1975”

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Kinder in Heimen zwischen 1945 und 1975

Trägerübergreifende Veranstaltungsreihe in Hessen beleuchtet den Weg der Heimerziehung von 1945 bis heute.

Die Verletzungen der Menschenrechte junger Menschen in der Heimerziehung zwischen 1945 und 1975 sind umfangreich und schmerzhaft. Forschung und Praxis belegen, was ehemalige Heimkinder schon lange berichten: Gewalt, Demütigungen, Kontaktsperren, Essensentzug waren in vielen Heimen Alltag. Eine trägerübergreifende Veranstaltungsreihe beleuchtet in Frankfurt diese traurige Thematik.

Sozialdezernentin Elke Voitl eröffnet die Veranstaltungsreihe und sagt: „Das, was jahrzehntelang von staatlichen Institutionen Schutzbefohlenen angetan wurde, macht mich tief betroffen. Die Aufarbeitung dieses strukturellen Versagens ist eine notwendige Pflicht und ein wesentlicher Beitrag zur Weiterentwicklung einer modernen Kinder- und Jugendhilfe.“ Die Veranstaltungsreihe ermögliche es, sich aus ganz unterschiedlichen Perspektiven dem Thema zu nähern. „Die Reihe leistet so in der Auseinandersetzung einen wichtigen Beitrag“, sagte die Dezernentin.

In der Bundesrepublik waren in dieser Zeit rund 750.000 Kinder und Jugendliche in Heimen untergebracht. Die Erfahrungen, die Kinder, Jugendliche und Eltern mit der Heimerziehung machen mussten, enden nicht mit dem Auszug aus der Wohngruppe. Diese Erfahrungen sind prägend und bleiben, mindestens als seelische Folgen, ein Leben lang erhalten.

Die Ausstellung der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau zeichnet die Geschichte evangelischer Kinderheime in Hessen nach. Sie setzt sich mit dem damaligen Alltag der Einrichtungen in der Zeit zwischen 1945 und 1975 auseinander und zeigt auf, mit welchem pädagogischen Verständnis Heimerziehung damals umgesetzt wurde. Die Veranstalter – der Eigenbetrieb Kommunale Kinder-, Jugend- und Familienhilfe und die Stiftung Waisenhaus – beleuchten auch das Schicksal betroffener Frankfurter Kinder. Zusätzlich gibt es ein umfangreiches Rahmenprogramm, was auch aktuelle Themen miteinbezieht.

Die Ausstellung ist vom 25.10.2021 bis 19.11.2021 im Foyer der Stiftung Waisenhaus in der Bleichstraße 10 in Frankfurt zu sehen. Die Öffnungszeiten sind Montag bis Freitag von 11 bis 18:15 Uhr.

Das Rahmenprogramm:

Montag, 25.10.2021 _ 12 -13.30 Uhr Eröffnung mit Sozialdezernentin Elke Voitl Eröffnungsvortrag: Anette Neff, Historikerin Evang. Kirche Hessen Nassau „Pippi Langstrumpf und die Angst vor den Schmuddelkindern“, Bleichstraße 10, 60313 Frankfurt am Main

Dienstag, 25.10.2021 _ 15-18 Uhr „Mädchen in der Heimerziehung. Gestern und heute.“ Prof. Dr. Dagmar Beinzger, Hochschule Esslingen. Bleichstraße 10, 60313 Frankfurt am Main

Mittwoch, 3.11.2021 _ 14-16 Uhr Vortrag: „Heimerziehung und Menschenrechte. Rückschau und Ausblick“. Prof. em. Christian Schrapper, Universität Koblenz-Landau JuKuZ Höchst, Palleskestraße 2, 65929 Frankfurt

Dienstag, 09.11.2021 _ 15-18 Uhr Vortrag und Workshop: „Aktueller Stand der Heimerziehung“. Prof. Michael Behnisch, University of Applied Sciences Frankfurt am Main. Fachhochschule Frankfurt, Nibelungenplatz 1

Mittwoch, 10.11.2021 _ 15-18 Uhr „Frankfurter Zeit“. Petra Helbig, Doris Mollath-Zündorf, Stiftung Waisenhaus; Dieter Kieweg, Kommunale Kinder-, Jugend- und Familienhilfe. Bleichstraße 10, 60313 Frankfurt am Main

Donnerstag, 11.11.2021 _ 15-18 Uhr „Gelingende Kooperation mit dem Herkunftssystem“. Sabine Kiy-Kania, Eva Ris, Kommunale Kinder-, Jugend- und Familienhilfe. KJEB Gallus, Kostheimer Straße 11, 60326 Frankfurt

Mittwoch, 17.11.2021 _ 17-18.30 Uhr Vortrag: „Scham und Menschenwürde im Kontext der Jugendhilfe und deren Bedeutung für die pädagogische Arbeit“

Donnerstag, 18.11.2021 9-12 und 13-30 – 16.30 Uhr Workshop. Jochen Leucht, tandem PRAXIS & INSTITUT, Freiburg im Breisgau. Bleichstraße 10, 60313 Frankfurt am Main

Freitag, 19.11.2021 14-15 Uhr Ausstellungsabschluss. Vortrag: Ehemalige Heimkinder in Seniorenheimen. Prof. em. Heide Kallert, Goethe-Universität Frankfurt am Main. Bleichstraße 10, 60313 Frankfurt

Veranstaltende sind der Eigenbetrieb Kommunale Kinder-, Jugend- und Familienhilfe der Stadt Frankfurt am Main und die Stiftung Waisenhaus Frankfurt am Main.

Weitere Informationen und Anmeldungen zum Rahmenprogramm:

Kommunale Kinder-, Jugend- und Familienhilfe. Eigenbetrieb der Stadt Frankfurt am Main. Bleichstraße 10, 60313 Frankfurt am Main. Telefon: 069 – 212 4 37 93. E-Mail: info.kjfh@stadt-frankfurt.de

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Zwang ist kein Schutz. Gegen Geschlossene Unterbringung in der Jugendhilfe – eine Veranstaltung am 05.10.2021 in Jena

Geschlossene Heime sind keine Lösung … und doch werden nach wie vor Kinder und Jugendliche gegen ihren Willen eingesperrt – auch in Thüringen. Geschlossene Unterbringung ist nicht nur eine Verletzung von Menschen- und Kinderrechten, sie widerspricht auch allen fachlichen Prinzipien einer inklusiven und subjektorientierten Kinder- und Jugendhilfe.

Wir – das Aktionsbündnis gegen Geschlossene Unterbringung in Thüringen – streiten dafür, die Geschlossene Unterbringung ersatzlos abzuschaffen. Erziehung ist nur in Freiheit möglich.

Hier ein Bericht/ein Rückblick auf die Veranstaltung am 5. Oktober 2021 mit folgendem Programm:

15.15 Uhr „Warum wir gegen Geschlossene Unterbringung sind“ Impulsvortrag Friedhelm Peters

15.45 Uhr „Dressur zur Mündigkeit?“ Buchvorstellung und Filmausschnitte (Florian Muhl)
16.30 Uhr Die Hamburger Koordinierungsstelle Individuelle Hilfen (Video-Interview mit Maren Peters)

17.20 Uhr Statements von Akteur*innen des Thüringer Netzwerks gegen GU
17.30 Uhr Stimmen aus dem Publikum
18.00 Uhr Ende der Veranstaltung

Ort: Café Wagner, Wagnergasse 26, 07743 Jena

Eine Veranstaltung des Thüringer Aktionsbündnisses gegen Geschlossene Unterbringung in Kooperation mit der Internationalen Gesellschaft für erzieherische Hilfen, der Ernst-Abbe-Hochschule Jena │ Fachbereich Sozialwesen und der Initiativgruppe Geschlossener Jugendwerkhof (GJWH) Torgau │ Trägerverein der Gedenkstätte GJWH Torgau.

Hier der Veranstaltungs Flyer

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Treffen des Hamburger Aktionsbündnis’ gegen geschlossene Unterbringung

Das Aktionsbündnis gegen geschlossene Unterbringung in Hamburg trifft sich ca. alle sechs Wochen (um 18h)

Die nächsten Termine des Aktionsbündnis Hamburg:

  • 5. März 2024
  • 16. April 2024
  • 28. Mai 2024

jeweils um 18 Uhr in Raum 08, Von-Melle-Park 8, Uni Hamburg.

Die Treffen sind offen für Interessierte. Wir würden uns jedoch über eine Ankündigung per Mail freuen.

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Fixiergurte und persönliche Akten in verlassenem Haasenburg-Heim entdeckt?

Wie die TAZ Berlin am 6.8.2021 berichtet, tauchen nun neue erschreckende Erkenntnisse über die Gewalt in den ehemaligen (Dez. 2013 geschlossenen) Heimen der Hasenburg GmbH in Brandenburg auf. Und: weil ehemalige Akten im Keller der Räume jetzt gefunden wurden, liegt zudem noch eine Verletzung des Datenschutzes vor.

Die taz schreibt u.a. : “…auf Youtube ein Video mit dem Titel „Das H*rror-Kinderheim!“. Ein Filmteam, das unbekannte Orte, „UnknownWorlds“, aufspürt, hat bereits im November 2020 einen Streifen ins Netz gestellt, der das ehemalige Haasenburg-Haus in Jessern am Schwielochsee zeigt. Die Filmer führen den Zuschauer dabei in den Keller, wo ein Karton mit braunen Fixiergurten zu sehen ist, den sie laut ihrem Bericht in einem mit Brettern abgedeckten Schacht fanden. Außerdem finden sie beim Gang durch das gespentisch leere Haus, das zu DDR-Zeit ein Gästehaus des Rats der Stadt Cottbus war, Akten von Mitarbeitern und Jugendlichen, etwa einem Mädchen, das weglief, sowie die Röntgenbilder, die zum Alter der Ex-Insassen passen.”

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