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Aktionsbündnis gegen geschlossene Unterbringung

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Erklärung des ver.di-Fachgruppenvorstands SKJ Berlin: Freiheitsentziehende Jugendhilfe-Maßnahmen überprüfen

Posted on 30. Juli 2013

Freiheitsentziehende Jugendhilfe-Maßnahmen überprüfen

Medienberichten zufolge soll es beim privaten Jugendheimbetreiber Haasenburg GmbH in Brandenburg zu massiven Menschenrechtsverletzungen gekommen sein. Es wird von tagelangen Fixierungen, Knochenbrüchen und Misshandlungen berichtet.

Zur Klärung dieser Vorwürfe hat das Brandenburger Bildungsministerium eine Untersuchungskommission eingerichtet, die bis Ende 2013 die erhobenen Vorwürfe klären soll.

Die erhobenen Vorwürfe geben Anlass, über die Unterbringung von Minderjährigen in geschlossenen Einrichtungen fachlich zu diskutieren und auch die Alternativen dazu (intensivpädagogische, erlebnisorientierte Maßnahmen) darzustellen und weiter zu entwickeln.

Ziel muss der Verzicht auf Unterbringungen in geschlossenen Einrichtung sein.

In jedem Fall darf eine freiheitsentziehende Maßnahme nur die „ultima ratio“ darstellen.

Derzeit gibt es in der Bundesrepublik Deutschland 390 freiheitsentziehende Heimplätze in acht Bundesländern, davon 56 Plätze im geschlossenen Bereich der Brandenburger Haasenburg. Davon kommen 12 Jugendliche aus Brandenburg, alle anderen aus anderen Bundesländern.

Die Senatsjugendverwaltung hat mit Schreiben vom 26. Juni 2013 allen Berliner Jugendämtern dringend empfohlen, vorerst keine Unterbringungen in der Haasenburg zu veranlassen. Bereits bestehende Unterbringungen sollen in Bezug auf die Notwendigkeit der Unterbringung und einer engmaschigen Betrachtung der Einzelfallsituation unter besonderer Berücksichtigung der Einhaltung der Kinderrechte überprüft werden.

Freiheitsentziehende Maßnahmen sind Teil des staatlichen Gewaltmonopols. Deshalb muss ausgeschlossen werden, dass solche Maßnahmen von privaten, gemeinnützigen, gewinnorientierten Trägern oder von Glaubensgemeinschaften angeboten werden. Hier ist die staatliche Jugendhilfe in der alleinigen Vollzugsverpflichtung, um so die direkte Einflussnahme auf das pädagogische Konzept der Einrichtungen im Interesse der Kinder und Jugendlichen durch staatliche und/oder kommunale Träger sicher zu stellen.

Die ver.di Fachgruppe SKJ Berlin erwartet daher:

  • Beendigung aller bestehenden Belegungsvereinbarungen zur geschlossenen Unterbringung mit der
  • Haasenburg und mit anderen privaten und freien Trägern durch die zuständigen Jugendämter;
  • eine breite fachöffentliche Diskussion über die Notwendigkeit von geschlossener Unterbringung;
  • die Weiterentwicklung und Ausfinanzierung pädagogischer Alternativen zur freiheitsentziehenden Unterbringung;
  • eine rückhaltlose Aufklärung der erhobenen Vorwürfe gegen die Haasenburg GmbH sowie Untersuchung der Rolle des Brandenburger Landesjugendamtes als Aufsichtsbehörde.

ver.di Fachgruppenvorstand SKJ Berlin im Juli 2013

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Anstehende Veranstaltungen

Es sind keine anstehenden Veranstaltungen vorhanden.

Statements gegen geschlossene Unterbringung

Regina Rätz
Prof. Dr. Regina Rätz (Professur für Soziale Arbeit mit dem Schwerpunkt Kinder- und Jugendhilfe Alice Salomon Hochschule für Soziale Arbeit, Gesundheit, Erziehung und Bildung Berlin):

Junge Menschen, die Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe in Anspruch nehmen, haben ein Recht auf Förderung ihrer Entwicklung und auf Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit (vgl. § 1 SGB VIII/KJHG). Es geht darum, Einrichtungen und Settings (soziale Orte) zu schaffen und zu gestalten, an denen junge Menschen sich positiv entwickeln und entfalten sowie Beteiligung realisieren können.
Geschlossene Einrichtungen gehören nicht dazu! Sie gehören deshalb nicht in die Angebotsstruktur der Kinder- und Jugendhilfe.
Es gibt keine sozialpädagogischen Ansätze, welche geschlossene Unterbringung legitimieren, da diese den Zielen von Entwicklung und Erziehung diametral entgegensteht! Grenz- und Rechtsverletzungen gegenüber Kindern und Jugendlichen im sozialpädagogischen Alltag dürfen nicht hingenommen werden! Deshalb bedarf es in allen Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe Beteiligungsmöglichkeiten der jungen Menschen sowie Zugang zu Beschwerde- und Anlaufstellen (sog. Ombudsstellen), die für die Jugendlichen erreichbar sind.

→ Alle Statements im Überblick

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