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Evangelischer Erziehungsverband (EREV): Stellungnahme zur Jugendhilfeeinrichtung “Haasenburg GmbH”

Posted on 3. Juli 2013

3 Juli 2013 | EREV | Evangelischer Erziehungsverband

Stellungnahme zur Jugendhilfeeinrichtung “Haasenburg GmbH”

Dem Evangelischen Erziehungsverband e. V. (EREV), Fachausschuss Pädagogik, lagen der Pressebericht der taz vom 15./16. Juni 2013 sowie eine undatierte Kopie der “Allgemeinen Regeln der Haasenburg” vor. Auf Grundlage dieser Informationen erfolgt folgende Stellungnahme:

Sofern die Berichterstattung auch nur annähernd die Verhältnisse richtig wiedergibt, sind diese Maßnahmen in keiner Weise zu legitimieren, und es dürfte aus Sicht des EREV keine Betriebserlaubnis erteilt werden.

Die öffentliche Jugendhilfe hat die Verantwortung für die Begleitung der Erziehungshilfemaßnahmen und für die Kontrolle der rechtlichen Vorgaben.

Die beschriebenen Interventionen der Fixierungen etc. durch das Personal und die allgemeinen Regeln der Einrichtung sind nicht vereinbar mit einer wertschätzenden, an der demokratischen und freiheitlichen Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland orientierten Pädagogik. Hierzu zählen die Achtung der Kinderrechte, die Beteiligung der jungen Menschen, die Wahrung ihrer Beschwerdemöglichkeiten sowie der Kinderschutz.

Es wird hier eine Haltung deutlich, die auf absoluten Gehorsam und Unterordnung ausgerichtet ist und die nicht die Entwicklung der jungen Menschen zur eigenverantwortlichen, gemeinschaftsfähigen, also mündigen Personen intendiert. Eine in diesem Sinne “pädagogische Absicht” wird nicht deutlich.

Der Kontakt und die Interaktion zwischen Mitarbeitern und Jugendlichen lässt keine Ansätze eines “gleichwürdigen” pädagogischen Verhältnisses erkennen, sondern zeugen von einem ausgesprochenen Machtverhältnis.

Die alltägliche Durchsetzung dieser Maßnahmen wird durch geschlossene Strukturen begünstigt; der Umkehrschluss, dass freiheitsentziehende Maßnahmen in der Jugendhilfe grundsätzlich pädagogischen Prinzipien widersprechen, ist jedoch nicht angemessen. Die in den Unterlagen beschriebene Einrichtungskultur lässt auf eine Haltung schließen, die unabhängig von der Durchführung freiheitsentziehender Maßnahmen inakzeptabel ist.

Hannover, 03. Juli 2013

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Statements gegen geschlossene Unterbringung

Tilman Lutz
Prof. Dr. Tilman Lutz (Sozialarbeiter, Kriminologe und Diakon; Hochschullehrer an der HAW Hamburg, Department Soziale Arbeit):

Der dauerhafte oder temporäre Einschluss in eine Institution und Ausschließungen aus bestimmten Bereichen der Gesellschaft werden regelhaft mit dem Wohl der Kinder und Jugendlichen begründet – zu Unrecht und wider besseres Wissen.
In geschlossenen Settings werden junge Menschen zu Objekten von Erziehung, die in starren, für alle gleich-gültigen Regelsystemen mit Sanktionen geformt werden sollen. Die weitgehende Aberkennung des Status als Subjekt und die (Schein-)Anpassung in den Institutionen widersprechen dem Wohl bzw. den Interessen der Kinder und Jugendlichen. Sie verhindern die gemeinsame Auseinandersetzung mit den je individuellen und sozialen Konflikten, und sie verschließen Möglichkeiten der Entwicklung zu selbstbestimmten, eigenverantwortlichen Persönlichkeiten. Daher haben so genannte freiheitsentziehende Maßnahmen in der Kinder- und Jugendhilfe nichts zu suchen.

→ Alle Statements im Überblick

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