Resolution und Aufruf der AG ASD bei ver.di zur Haasenburg GmbH

Kritik an der geschlossenen Unterbringung und hier besonders an der Praxis des Trägers Haasenburg GmbH in Brandenburg

Die AG ASD in der Fachgruppe SKJ hat sich auf ihrer Sitzung am 27.03.13 erneut mit dem Thema “Geschlossene Unterbringung Minderjähriger” beschäftigt. Anlass ist der wiederholt durch die Medien und die Anfragen in der Hamburgischen Bürgerschaft an den Senat der FHH durch die Fraktionen der Partei Die Linke und der Partei Bündnis 90/die Grünen bekannt gewordenen kindeswohlgefährdenden Zustände in der Einrichtung Haasenburg GmbH.

Es wurde von der Diskussions-Veranstaltung des Vereins “Anwalt des Kindes in Hamburg” am 25.3.2013 im Hamburg Haus Eimsbüttel berichtet. Danach sind beim Träger Haasenburg GmbH Menschenrechtsverletzungen augenscheinlich Teil einer verurteilungswürdigen Praxis gegenüber den aufgenommenen Jugendlichen. Auf der Veranstaltung wurde auch bekannt gemacht, dass die Hamburger Aufsichtskommission für geschlossene Heime wiederbelebt wurde.

Unsere Diskussion zum Thema führte jetzt zum Beschluss eines Aufrufes: Fachliches Handeln schließt die Aufnahme “Gefährdeter Minderjähriger” durch den Träger Haasenburg GmbH aus. Wir fordern die BASFI als in Hamburg zuständiger Fachbehörde auf, entsprechend zu handeln und bestehende Belegungsvereinbarungen mit dem o.g. Träger zu beenden und für die Zukunft auszuschließen.

Wir fordern die Benennung adäquater Alternativen für die Unterbringung und Begleitung der gefährdeten jungen Menschen, die in den üblichen Wohnformen und Betreuungsarrangements der Jugendhilfe pädagogisch nicht erreicht werden. Die verantwortlichen Fachkräfte im ASD und im FIT (Familieninterventionsteam), sind hier zur Erfüllung ihres gesetzlichen Jugendhilfeauftrages darauf angewiesen, dass Angebote vorgehalten, gefördert und entwickelt werden, die jungen Menschen in dieser besonders schwierigen Lebenslage gerecht wird.

Wegsperren ist keine Lösung!

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