Die zuständige Aufsichtsbehörde des Landes Brandenburg entzog dem privatwirtschaftlichen Unternehmen „Haasenburg GmbH“ vor 12 Jahren – viel zu spät – die Betriebserlaubnis für seine Kinderheime, nachdem schwerste Misshandlungsvorwürfe öffentlich geworden waren. Bis dahin waren hunderte von Kindern einer „Pädagogik“ ausgesetzt, die sich durch Fesselungen ans Bett, Isolation, gewaltsames Zu-Boden-Bringen durch mehrere Erwachsene („Begrenzen“) und weitere schwere Grundrechtsverletzungen auszeichnete. Wie die jungen Menschen diese Zeit und die vielschichtigen Spielarten jeder Form von Gewaltanwendung erlebt haben und im Rückblick beschreiben, kann in dem Ende letzten Jahres erschienenen Buch „Jenseits des Kindeswohls“ nachgelesen werden; 14 der ehemaligen Heiminsassen erzählen in ausführlichen Interviews ihre eigene Geschichte.[1]
Die schweren Verletzungen elementarster Grundrechte, wie sie von den jungen Menschen geschildert werden, fanden sowohl systematisch und konzeptionell verankert statt (und waren damit den zuweisenden Jugendämtern sowie der Heimaufsicht des Landes Brandenburg bekannt), als auch in Form von Übergriffen durch einzelne Mitarbeiter*innen, deren Machtmissbrauch sich, wie üblich in totalen Institutionen, in der Grauzone zwischen Überforderung, einem gewaltförmigen Regelsystem und nicht selten auch persönlicher Genugtuung und Lust am Gewalteinsatz entfalten konnte.
Inzwischen scheint sich die Haasenburg GmbH von dem öffentlichen Skandal erholt zu haben: Das Unternehmen verklagte das Land Brandenburg auf Schadenersatz in Millionenhöhe für durch den Entzug der Betriebserlaubnis entgangene Gewinne, die sie mit der Weiterführung ihrer drei geschlossenen Heime hätte erzielen können. Eine Wiedereröffnung werde geplant.
Es ist schwer erträglich, dass die Haasenburg GmbH, ein privatwirtschaftlich und profitorientiertes Unternehmen, welches wie keine andere Einrichtung der Jugendhilfe in der jüngeren deutschen Geschichte Symbol für eine die Menschenrechte verachtende Pädagogik geworden ist, die Chuzpe hat, jetzt vom Land mehrere Millionen für ihre entgangenen Profite zu fordern.
Neben dem erschreckenden Maß pädagogischen, moralischen und menschlichen Versagens, welches in dem Buch „Jenseits des Kindeswohls“ bezogen auf die Abläufe und Verfahrensweisen in diesen Heimen sichtbar wird, sind es vor allem auch strukturelle Bedingungen, die so etwas möglich machen: Erziehungseinrichtungen als Profitunternehmen.
Die marktförmige Ausgestaltung der antragsgebundenen Jugendhilfe, dass also die Heimerziehung ein Wirtschaftszweig ist, der dem Erzielen von Gewinnen unterliegt, fördert nicht nur sach- und fachfremde Kriterien für die Aufnahme von Kindern und für den Umgang mit diesen, es ermöglicht auch, wie aktuell zu sehen, ein solches Einklagen von nicht realisierten Profiten. Die skandalöse Praxis des systematischen Quälens und Demütigens, mit der über viele Jahre Gewinne erzielt wurden, ist nicht Gegenstand des gerichtlichen Verfahrens.
Es fehlt die offene schonungslose Fehleranalyse der beteiligten Organisationen.
Die Kinder und Jugendlichen schildern immer wieder ihre erfolglosen Versuche, sich Erwachsenen anzuvertrauen, etwa im Hilfeplangespräch, im Heim selber, gegenüber Eltern und Vormünder*innen, oder beim Familiengericht, wenn eine Verlängerung des Unterbringungsbeschlusses anstand. Die Frage, warum so viele Zuständige und Beteiligte nicht zu ihrem Schutz entschlossen und ihren Aufgaben entsprechend gehandelt haben, lässt sich, zumindest teilweise, mit dem Interesse der jeweiligen Organisationen erklären, die eigenen Abläufe vor Kritik zu schützen. Eine offene Fehleranalyse der Beteiligten, jenseits der verwaltungs- oder strafrechtlichen Ebene, ist bisher nicht bekannt geworden.
Machtkonzentration: Wenn Jugendämter gleichzeitig – an Eltern statt – die Vormundschaft für ein Kind übernehmen, welches sie selber in einer solchen Einrichtung „unterbringen“, vergrößert das die Gefahr, dass das Kind sich einer geschlossenen Front Erwachsener gegenübersieht und keine unabhängigen Ansprechpartner findet. Insbesondere das konzeptionell repressive Familien-Interventions-Team (FIT) in Hamburg hat – als Sonderjugendamt für „gewalttätige“ Kinder – die Gewohnheit, die Entscheidungsmacht über das einzelne Kind entsprechend im eigenen Haus zu konzentrieren, also für das einzelne Kind sowohl „fallzuständig“ als auch sorgeberechtigt zu sein.
Und nicht zuletzt: Geschlossene Unterbringung widerspricht grundsätzlich und in jeder Form dem im SGB VIII proklamierten Recht des Kindes auf Förderung seiner Entwicklung.
Die Existenz geschlossener Heime an sich ist ein Umstand, der Machtmissbrauch und Gewaltanwendung gegen die Abhängigen in der „totalen Institution“ immer wieder hervorbringt. Der Einschluss selbst ist ja bereits ein fundamentaler Eingriff in die Grund- und Menschenrechte des jungen Menschen.
Vor diesem Hintergrund bekräftigen wir unsere Ablehnung geschlossener Unterbringung von Kindern und Jugendlichen. Die ehemaligen Insassen der Heime der Haasenburg GmbH verdienen eine Entschädigung für das ihnen zugefügte Leid und nicht eine Firma, die über Jahre bereits Millionengewinne aus Steuergeldern erwirtschaftet hat.
Aktuelle Links zum Thema:
[1] „JENSEITS DES KINDESWOHLS. Junge Menschen aus den ‚Haasenburg-Heimen‘ erzählen“. Von Kaija Kutter und Michael Lindenberg. IGFH, Frankfurt am Main 2025. 304 Seiten, € 19.90, https://igfh.de/publikationen/fachbuecher/jenseits-des-kindeswohls
Aktionsbündnis gegen geschlossene Unterbringung