Nachruf für Peter (Pelle) Heemann, Werkstatt Solidarität Essen

Lieber Pelle,
hier spricht Michael Lindenberg vom Aktionsbündnis gegen geschlossene Unterbringung ein letztes Mal mit Dir. Mit Dir, Pelle, der Du, wie Du oft gesagt hast, ohne PowerPoint, sondern nur mit dem alten Mittel der Sprache auf die Jugendhilfe eingewirkt hast. Ja, ich sage völlig mit Absicht „eingewirkt“.

Werkstatt Solidarität, so heißt Dein Träger. In der Werkstatt Solidarität wird nichts hergestellt, sondern hier wird gehandelt – mit dem Mittel der Sprache. Die Einwirkung über das Wort und das Handeln in den damit zusammenhängenden Organisationen war Deine große Fähigkeit. Und du bist sehr genau mit den Begriffen gewesen.

So fandest Du das Wort „Betreuung“ schrecklich. Ganz zu Recht, denn mit ihm drücken wir ein Über- und Unterordnungsverhältnis aus. Und das war Dir regelrecht zuwider. Einmal reagiertest Du auf einen Zwischenruf im Publikum, wonach man doch auch „care“ sagen könnte, sehr gelassen: „Aber da müssen die Leute, mit denen wir zu tun haben, doch erst Englisch lernen, und das haben die nicht.“

Du hast nichts beschönigt, Du hast nichts verklärt, aber Du hast mit allen Leuten offen geredet und Position bezogen auch dann, wenn es gegen den Zeitgeist in der Jugendhilfe gewesen ist. Du hast kritische Worte zum Allgemeinen Sozialen Dienst gefunden, aber immer ehrlich mit ihm kooperiert und diesem Dienst Deine Wertschätzung ausgedrückt.

Junge Menschen in euren Wohnungen, so hast du gesagt, müssen lernen, den Müll zu trennen, dürfen andere Leute nicht verhauen und aus dem Fenster keinen Fernseher schmeißen. Aber Deine Idee, die Idee von Werkstatt Solidarität ist es, sie nicht alleine zu lassen, ihnen einen Schonraum zu geben, ihnen Menschen an die Seite zu stellen, die sie nicht bedrängen, aber da sind, wenn sie gebraucht werden.

So habe ich Dich auch erlebt, lieber Pelle. Nicht bedrängend, aber da, wenn du gebraucht wurdest. Auf der Homepage deines Trägers stehst du auf der ersten Seite mit dem T-Shirt: „Alles wird gut, ich bin ja jetzt da.“ Alles klar, Pelle, dann rufen wir Dir jetzt nach: „Alles bleibt gut, wir sind ja noch da.“

Michael Lindenberg für das Aktionsbündnis gegen geschlossene Unterbringung

Quelle: Werkstatt Solidarität Essen gGmbH, https://www.ws-essen.de/leitung

 

 

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Interview mit Mitarbeiter der Hamburger Kinderschutzhäuser zu „Casa Luna“ (taz, 11.8.26)

Erzieher über Hamburgs Heimpläne: „Diese jungen Menschen haben ja keine Verbrechen begangen“
Ein Mitarbeiter der Kinderschutzhäuser hält das geplante geschlossene Heim Casa Luna für überflüssig. Hätten sie genug Personal, würden weniger Kinder ausrasten.

Weiterlesen in der taz Hamburg: https://taz.de/Erzieher-ueber-Hamburgs-Heimplaene/!6202183/

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Verhandlung der Causa Haasenburg GmbH vor dem Landgericht Potsdam (taz, 18.7.26)

Erstes Urteil zu Haasenburg-Forderungen: Heimfirma soll im Prinzip entschädigt werden
Das Landgericht sieht Anspruch auf entgangenen Gewinn. 26 Millionen Euro für den Firmenverlust erhält die GmbH jedoch nicht.

Weiterlesen in der taz Hamburg: https://taz.de/Erstes-Urteil-zu-Haasenburg-Forderungen/!6196612/

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Peter Schruth zur Unvereinbarkeit von Jugendhilfe (SGB VIII) und freiheitseinschränkenden Maßnahmen nach § 1631b BGB

Der Beitrag widerspricht der in fachpolitischen Debatten verbreiteten Annahme, freiheitsentziehende oder -beschränkende Unterbringungen nach § 1631b BGB könnten als „Hilfe zur Erziehung“ nach § 34 SGB VIII qualifiziert werden. Anhand eines Normenvergleichs zeigt er, dass § 34 SGB VIII als freiwillige, auf Entwicklung und Selbstbestimmung ausgerichtete Leistungsnorm mit dem gefahrenabwehrenden Schutzinstrument des § 1631b BGB unvereinbar ist.

Mit Dank an das Forum Erziehungshilfen der IGfH e.V., freuen wir uns, die Argumentation von Prof. Dr. Peter Schruth zur Unvereinbarkeit von Jugendhilfe (SGB VIII) und freiheitseinschränkenden Maßnahmen nach § 1631b BGB zur Verfügung stellen zu können, erschienen in: Forum Erziehungshilfen 2/2026, Download

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Neues Kinderheim in Hamburg: Frische Luft nur auf dem Dach (taz, 27.5.26)

Anlässlich des Richtfests der im Bau befindlichen Einrichtung „Casa Luna“ im Klotzenmoorstieg ist am 27. Mai in der taz Hamburg ein lesenswerter Artikel von Kaija Kutter erschienen:

Neues Kinderheim in Hamburg: Frische Luft nur auf dem Dach
Im neuen Heim „Casa Luna“ dürfen „nicht absprachefähige“ Kinder nur in einem umzäunten Dachgarten an die Luft. Das wurde beim Richtfest bekannt.

Weiterlesen: https://taz.de/Neues-Kinderheim-in-Hamburg/!6182175/

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Zum Haasenburg Prozess – Skandalheim-Firma fordert vom Land Brandenburg 26 Millionen für „ausgefallene Gewinne“.

Die zuständige Aufsichtsbehörde des Landes Brandenburg entzog dem privatwirtschaftlichen Unternehmen „Haasenburg GmbH“ vor 12 Jahren – viel zu spät – die Betriebserlaubnis für seine Kinderheime, nachdem schwerste Misshandlungsvorwürfe öffentlich geworden waren. Bis dahin waren hunderte von Kindern einer „Pädagogik“ ausgesetzt, die sich durch Fesselungen ans Bett, Isolation, gewaltsames Zu-Boden-Bringen durch mehrere Erwachsene („Begrenzen“) und weitere schwere Grundrechtsverletzungen auszeichnete. Wie die jungen Menschen diese Zeit und die vielschichtigen Spielarten jeder Form von Gewaltanwendung erlebt haben und im Rückblick beschreiben, kann in dem Ende letzten Jahres erschienenen Buch „Jenseits des Kindeswohls“ nachgelesen werden; 14 der ehemaligen Heiminsassen erzählen in ausführlichen Interviews ihre eigene Geschichte.[1]

Die schweren Verletzungen elementarster Grundrechte, wie sie von den jungen Menschen geschildert werden, fanden sowohl systematisch und konzeptionell verankert statt (und waren damit den zuweisenden Jugendämtern sowie der Heimaufsicht des Landes Brandenburg bekannt), als auch in Form von Übergriffen durch einzelne Mitarbeiter*innen, deren Machtmissbrauch sich, wie üblich in totalen Institutionen, in der Grauzone zwischen Überforderung, einem gewaltförmigen Regelsystem und nicht selten auch persönlicher Genugtuung und Lust am Gewalteinsatz entfalten konnte.

Inzwischen scheint sich die Haasenburg GmbH von dem öffentlichen Skandal erholt zu haben: Das Unternehmen verklagte das Land Brandenburg auf Schadenersatz in Millionenhöhe für durch den Entzug der Betriebserlaubnis entgangene Gewinne, die sie mit der Weiterführung ihrer drei geschlossenen Heime hätte erzielen können. Eine Wiedereröffnung werde geplant.

Es ist schwer erträglich, dass die Haasenburg GmbH, ein privatwirtschaftlich und profitorientiertes Unternehmen, welches wie keine andere Einrichtung der Jugendhilfe in der jüngeren deutschen Geschichte Symbol für eine die Menschenrechte verachtende Pädagogik geworden ist, die Chuzpe hat, jetzt vom Land mehrere Millionen für ihre entgangenen Profite zu fordern.

Neben dem erschreckenden Maß pädagogischen, moralischen und menschlichen Versagens, welches in dem Buch „Jenseits des Kindeswohls“ bezogen auf die Abläufe und Verfahrensweisen in diesen Heimen sichtbar wird, sind es vor allem auch strukturelle Bedingungen, die so etwas möglich machen: Erziehungseinrichtungen als Profitunternehmen.

Die marktförmige Ausgestaltung der antragsgebundenen Jugendhilfe, dass also die Heimerziehung ein Wirtschaftszweig ist, der dem Erzielen von Gewinnen unterliegt, fördert nicht nur sach- und fachfremde Kriterien für die Aufnahme von Kindern und für den Umgang mit diesen, es ermöglicht auch, wie aktuell zu sehen, ein solches Einklagen von nicht realisierten Profiten. Die skandalöse Praxis des systematischen Quälens und Demütigens, mit der über viele Jahre Gewinne erzielt wurden, ist nicht Gegenstand des gerichtlichen Verfahrens.

Es fehlt die offene schonungslose Fehleranalyse der beteiligten Organisationen.

Die Kinder und Jugendlichen schildern immer wieder ihre erfolglosen Versuche, sich Erwachsenen anzuvertrauen, etwa im Hilfeplangespräch, im Heim selber, gegenüber Eltern und Vormünder*innen, oder beim Familiengericht, wenn eine Verlängerung des Unterbringungsbeschlusses anstand. Die Frage, warum so viele Zuständige und Beteiligte nicht zu ihrem Schutz entschlossen und ihren Aufgaben entsprechend gehandelt haben, lässt sich, zumindest teilweise, mit dem Interesse der jeweiligen Organisationen erklären, die eigenen Abläufe vor Kritik zu schützen. Eine offene Fehleranalyse der Beteiligten, jenseits der verwaltungs- oder strafrechtlichen Ebene, ist bisher nicht bekannt geworden.

Machtkonzentration: Wenn Jugendämter gleichzeitig – an Eltern statt – die Vormundschaft für ein Kind übernehmen, welches sie selber in einer solchen Einrichtung „unterbringen“, vergrößert das die Gefahr, dass das Kind sich einer geschlossenen Front Erwachsener gegenübersieht und keine unabhängigen Ansprechpartner findet. Insbesondere das konzeptionell repressive Familien-Interventions-Team (FIT) in Hamburg hat – als Sonderjugendamt für „gewalttätige“ Kinder – die Gewohnheit, die Entscheidungsmacht über das einzelne Kind entsprechend im eigenen Haus zu konzentrieren, also für das einzelne Kind sowohl „fallzuständig“ als auch sorgeberechtigt zu sein.

Und nicht zuletzt: Geschlossene Unterbringung widerspricht grundsätzlich und in jeder Form dem im SGB VIII proklamierten Recht des Kindes auf Förderung seiner Entwicklung.

Die Existenz geschlossener Heime an sich ist ein Umstand, der Machtmissbrauch und Gewaltanwendung gegen die Abhängigen in der „totalen Institution“ immer wieder hervorbringt. Der Einschluss selbst ist ja bereits ein fundamentaler Eingriff in die Grund- und Menschenrechte des jungen Menschen.
Vor diesem Hintergrund bekräftigen wir unsere Ablehnung geschlossener Unterbringung von Kindern und Jugendlichen. Die ehemaligen Insassen der Heime der Haasenburg GmbH verdienen eine Entschädigung für das ihnen zugefügte Leid und nicht eine Firma, die über Jahre bereits Millionengewinne aus Steuergeldern erwirtschaftet hat.

Aktuelle Links zum Thema:

[1] „JENSEITS DES KINDESWOHLS. Junge Menschen aus den ‚Haasenburg-Heimen‘ erzählen“. Von Kaija Kutter und Michael Lindenberg. IGFH, Frankfurt am Main 2025. 304 Seiten, € 19.90, https://igfh.de/publikationen/fachbuecher/jenseits-des-kindeswohls

Aktionsbündnis gegen geschlossene Unterbringung 

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Presse zum Prozess um Entschädigung für Haasenburg GmbH

Die taz berichtet über den aktuell laufenden Prozess um Entschädigung für die Haasenburg GmbH:

  • Firma verklagt Land: Die Heimfirma Haasenburg klagt auf Entschädigung, weil ihre  Schließung vor zwölf Jahren als rechtswidrig gilt. Ehemalige Bewohner sind bestürzt.
    (taz, 3.3.2026)
    Zum Artikel
  • Haasenburg soll Millionen bekommen: 2013 wurden Haasenburg-Heime wegen drangsalierender Erziehungspraktiken geschlossen. (taz, 4.3.2026)
    Zum Artikel
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Lesenswerte Rezension von „Jenseits des Kindeswohls“ erschienen

Der Kollege Manuel Essberger hat eine lesenswerte Rezension des jüngst erschienenen Bandes „Jenseits des Kindeswohls. Junge Menschen aus den Haasenburg-Heimen erzählen“ von Kaija Kutter und Michael Lindenberg verfasst. Sie ist in der aktuellen Ausgabe des FORUM für Kinder- und Jugendarbeit erschienen und kann hier nachgelesen werden: Zur Rezension.
Die Fachzeitschrift FORUM für Kinder- und Jugendarbeit kann über den Verband Kinder- und Jugendarbeit Hamburg e.V. (VKJH) bezogen und abonniert werden: Zur Homepage des VKJH

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„Jenseits des Kindeswohls“ – Buchvorstellung am 2.12.25 in der taz Kantine, Berlin

2013 wurden drei Haasenburg-Heime wegen drangsalierender Erziehungspraktiken geschlossen. Nun schildern ehemalige Heimkinder ihre Sicht in einem Buch und machen ihre Geschichten öffentlich.

Am Dienstag, d. 2.12.2025 um 19 Uhr wird das Buch „Jenseits des Kindeswohls“ in der taz Kantine, Friedrichstr. 21, 10969 Berlin vorgestellt.

Die Möglichkeit zur kostenlosen Anmeldung gibt es hier: https://taz.de/!vn6126644/

Nähere Informationen zum Buch und die Möglichkeit zur Bestellung sind hier zu finden: https://igfh.de/publikationen/fachbuecher/jenseits-des-kindeswohls

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Zum Zusammenwirken von Jugendhilfe und Kinder- und Jugendpsychiatrie in Hamburg

Anlässlich des Koalitionsvertrages der neuen Hamburger Regierung sowie der Entwicklung um „Casa Luna“ haben wir als Aktionsbündnis gegen geschlossene Unterbringung unsere bereits im Januar 2023 gemeinsam mit dem Arbeitskreis Kritische Soziale Arbeit Hamburg vorgelegten und u.a. im Landesjugendhilfeausschuss diskutierten alternativen Überlegungen und Vorschläge zum Zusammenwirken von Jugendhilfe und Kinder- und Jugendpsychiatrie in Hamburg aktualisiert.

Die Publikation kann hier als PDF-Dokument heruntergeladen werden.

Wir freuen uns über Rückmeldungen dazu per Mail an kontakt[at]geschlossene-unterbringung.de.

 

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