Peter Schruth zur Unvereinbarkeit von Jugendhilfe (SGB VIII) und freiheitseinschränkenden Maßnahmen nach § 1631b BGB

Der Beitrag widerspricht der in fachpolitischen Debatten verbreiteten Annahme, freiheitsentziehende oder -beschränkende Unterbringungen nach § 1631b BGB könnten als „Hilfe zur Erziehung“ nach § 34 SGB VIII qualifiziert werden. Anhand eines Normenvergleichs zeigt er, dass § 34 SGB VIII als freiwillige, auf Entwicklung und Selbstbestimmung ausgerichtete Leistungsnorm mit dem gefahrenabwehrenden Schutzinstrument des § 1631b BGB unvereinbar ist.

Mit Dank an das Forum Erziehungshilfen der IGfH e.V., freuen wir uns, die Argumentation von Prof. Dr. Peter Schruth zur Unvereinbarkeit von Jugendhilfe (SGB VIII) und freiheitseinschränkenden Maßnahmen nach § 1631b BGB zur Verfügung stellen zu können, erschienen in: Forum Erziehungshilfen 2/2026, Download

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Neues Kinderheim in Hamburg: Frische Luft nur auf dem Dach (taz, 27.5.26)

Anlässlich des Richtfests der im Bau befindlichen Einrichtung „Casa Luna“ im Klotzenmoorstieg ist am 27. Mai in der taz Hamburg ein lesenswerter Artikel von Kaija Kutter erschienen:

Neues Kinderheim in Hamburg: Frische Luft nur auf dem Dach
Im neuen Heim „Casa Luna“ dürfen „nicht absprachefähige“ Kinder nur in einem umzäunten Dachgarten an die Luft. Das wurde beim Richtfest bekannt.

Weiterlesen: https://taz.de/Neues-Kinderheim-in-Hamburg/!6182175/

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Zum Haasenburg Prozess – Skandalheim-Firma fordert vom Land Brandenburg 26 Millionen für „ausgefallene Gewinne“.

Die zuständige Aufsichtsbehörde des Landes Brandenburg entzog dem privatwirtschaftlichen Unternehmen „Haasenburg GmbH“ vor 12 Jahren – viel zu spät – die Betriebserlaubnis für seine Kinderheime, nachdem schwerste Misshandlungsvorwürfe öffentlich geworden waren. Bis dahin waren hunderte von Kindern einer „Pädagogik“ ausgesetzt, die sich durch Fesselungen ans Bett, Isolation, gewaltsames Zu-Boden-Bringen durch mehrere Erwachsene („Begrenzen“) und weitere schwere Grundrechtsverletzungen auszeichnete. Wie die jungen Menschen diese Zeit und die vielschichtigen Spielarten jeder Form von Gewaltanwendung erlebt haben und im Rückblick beschreiben, kann in dem Ende letzten Jahres erschienenen Buch „Jenseits des Kindeswohls“ nachgelesen werden; 14 der ehemaligen Heiminsassen erzählen in ausführlichen Interviews ihre eigene Geschichte.[1]

Die schweren Verletzungen elementarster Grundrechte, wie sie von den jungen Menschen geschildert werden, fanden sowohl systematisch und konzeptionell verankert statt (und waren damit den zuweisenden Jugendämtern sowie der Heimaufsicht des Landes Brandenburg bekannt), als auch in Form von Übergriffen durch einzelne Mitarbeiter*innen, deren Machtmissbrauch sich, wie üblich in totalen Institutionen, in der Grauzone zwischen Überforderung, einem gewaltförmigen Regelsystem und nicht selten auch persönlicher Genugtuung und Lust am Gewalteinsatz entfalten konnte.

Inzwischen scheint sich die Haasenburg GmbH von dem öffentlichen Skandal erholt zu haben: Das Unternehmen verklagte das Land Brandenburg auf Schadenersatz in Millionenhöhe für durch den Entzug der Betriebserlaubnis entgangene Gewinne, die sie mit der Weiterführung ihrer drei geschlossenen Heime hätte erzielen können. Eine Wiedereröffnung werde geplant.

Es ist schwer erträglich, dass die Haasenburg GmbH, ein privatwirtschaftlich und profitorientiertes Unternehmen, welches wie keine andere Einrichtung der Jugendhilfe in der jüngeren deutschen Geschichte Symbol für eine die Menschenrechte verachtende Pädagogik geworden ist, die Chuzpe hat, jetzt vom Land mehrere Millionen für ihre entgangenen Profite zu fordern.

Neben dem erschreckenden Maß pädagogischen, moralischen und menschlichen Versagens, welches in dem Buch „Jenseits des Kindeswohls“ bezogen auf die Abläufe und Verfahrensweisen in diesen Heimen sichtbar wird, sind es vor allem auch strukturelle Bedingungen, die so etwas möglich machen: Erziehungseinrichtungen als Profitunternehmen.

Die marktförmige Ausgestaltung der antragsgebundenen Jugendhilfe, dass also die Heimerziehung ein Wirtschaftszweig ist, der dem Erzielen von Gewinnen unterliegt, fördert nicht nur sach- und fachfremde Kriterien für die Aufnahme von Kindern und für den Umgang mit diesen, es ermöglicht auch, wie aktuell zu sehen, ein solches Einklagen von nicht realisierten Profiten. Die skandalöse Praxis des systematischen Quälens und Demütigens, mit der über viele Jahre Gewinne erzielt wurden, ist nicht Gegenstand des gerichtlichen Verfahrens.

Es fehlt die offene schonungslose Fehleranalyse der beteiligten Organisationen.

Die Kinder und Jugendlichen schildern immer wieder ihre erfolglosen Versuche, sich Erwachsenen anzuvertrauen, etwa im Hilfeplangespräch, im Heim selber, gegenüber Eltern und Vormünder*innen, oder beim Familiengericht, wenn eine Verlängerung des Unterbringungsbeschlusses anstand. Die Frage, warum so viele Zuständige und Beteiligte nicht zu ihrem Schutz entschlossen und ihren Aufgaben entsprechend gehandelt haben, lässt sich, zumindest teilweise, mit dem Interesse der jeweiligen Organisationen erklären, die eigenen Abläufe vor Kritik zu schützen. Eine offene Fehleranalyse der Beteiligten, jenseits der verwaltungs- oder strafrechtlichen Ebene, ist bisher nicht bekannt geworden.

Machtkonzentration: Wenn Jugendämter gleichzeitig – an Eltern statt – die Vormundschaft für ein Kind übernehmen, welches sie selber in einer solchen Einrichtung „unterbringen“, vergrößert das die Gefahr, dass das Kind sich einer geschlossenen Front Erwachsener gegenübersieht und keine unabhängigen Ansprechpartner findet. Insbesondere das konzeptionell repressive Familien-Interventions-Team (FIT) in Hamburg hat – als Sonderjugendamt für „gewalttätige“ Kinder – die Gewohnheit, die Entscheidungsmacht über das einzelne Kind entsprechend im eigenen Haus zu konzentrieren, also für das einzelne Kind sowohl „fallzuständig“ als auch sorgeberechtigt zu sein.

Und nicht zuletzt: Geschlossene Unterbringung widerspricht grundsätzlich und in jeder Form dem im SGB VIII proklamierten Recht des Kindes auf Förderung seiner Entwicklung.

Die Existenz geschlossener Heime an sich ist ein Umstand, der Machtmissbrauch und Gewaltanwendung gegen die Abhängigen in der „totalen Institution“ immer wieder hervorbringt. Der Einschluss selbst ist ja bereits ein fundamentaler Eingriff in die Grund- und Menschenrechte des jungen Menschen.
Vor diesem Hintergrund bekräftigen wir unsere Ablehnung geschlossener Unterbringung von Kindern und Jugendlichen. Die ehemaligen Insassen der Heime der Haasenburg GmbH verdienen eine Entschädigung für das ihnen zugefügte Leid und nicht eine Firma, die über Jahre bereits Millionengewinne aus Steuergeldern erwirtschaftet hat.

Aktuelle Links zum Thema:

[1] „JENSEITS DES KINDESWOHLS. Junge Menschen aus den ‚Haasenburg-Heimen‘ erzählen“. Von Kaija Kutter und Michael Lindenberg. IGFH, Frankfurt am Main 2025. 304 Seiten, € 19.90, https://igfh.de/publikationen/fachbuecher/jenseits-des-kindeswohls

Aktionsbündnis gegen geschlossene Unterbringung 

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Presse zum Prozess um Entschädigung für Haasenburg GmbH

Die taz berichtet über den aktuell laufenden Prozess um Entschädigung für die Haasenburg GmbH:

  • Firma verklagt Land: Die Heimfirma Haasenburg klagt auf Entschädigung, weil ihre  Schließung vor zwölf Jahren als rechtswidrig gilt. Ehemalige Bewohner sind bestürzt.
    (taz, 3.3.2026)
    Zum Artikel
  • Haasenburg soll Millionen bekommen: 2013 wurden Haasenburg-Heime wegen drangsalierender Erziehungspraktiken geschlossen. (taz, 4.3.2026)
    Zum Artikel
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Lesenswerte Rezension von „Jenseits des Kindeswohls“ erschienen

Der Kollege Manuel Essberger hat eine lesenswerte Rezension des jüngst erschienenen Bandes „Jenseits des Kindeswohls. Junge Menschen aus den Haasenburg-Heimen erzählen“ von Kaija Kutter und Michael Lindenberg verfasst. Sie ist in der aktuellen Ausgabe des FORUM für Kinder- und Jugendarbeit erschienen und kann hier nachgelesen werden: Zur Rezension.
Die Fachzeitschrift FORUM für Kinder- und Jugendarbeit kann über den Verband Kinder- und Jugendarbeit Hamburg e.V. (VKJH) bezogen und abonniert werden: Zur Homepage des VKJH

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„Jenseits des Kindeswohls“ – Buchvorstellung am 2.12.25 in der taz Kantine, Berlin

2013 wurden drei Haasenburg-Heime wegen drangsalierender Erziehungspraktiken geschlossen. Nun schildern ehemalige Heimkinder ihre Sicht in einem Buch und machen ihre Geschichten öffentlich.

Am Dienstag, d. 2.12.2025 um 19 Uhr wird das Buch „Jenseits des Kindeswohls“ in der taz Kantine, Friedrichstr. 21, 10969 Berlin vorgestellt.

Die Möglichkeit zur kostenlosen Anmeldung gibt es hier: https://taz.de/!vn6126644/

Nähere Informationen zum Buch und die Möglichkeit zur Bestellung sind hier zu finden: https://igfh.de/publikationen/fachbuecher/jenseits-des-kindeswohls

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Zum Zusammenwirken von Jugendhilfe und Kinder- und Jugendpsychiatrie in Hamburg

Anlässlich des Koalitionsvertrages der neuen Hamburger Regierung sowie der Entwicklung um „Casa Luna“ haben wir als Aktionsbündnis gegen geschlossene Unterbringung unsere bereits im Januar 2023 gemeinsam mit dem Arbeitskreis Kritische Soziale Arbeit Hamburg vorgelegten und u.a. im Landesjugendhilfeausschuss diskutierten alternativen Überlegungen und Vorschläge zum Zusammenwirken von Jugendhilfe und Kinder- und Jugendpsychiatrie in Hamburg aktualisiert.

Die Publikation kann hier als PDF-Dokument heruntergeladen werden.

Wir freuen uns über Rückmeldungen dazu per Mail an kontakt[at]geschlossene-unterbringung.de.

 

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Das System Doktor Michael Winterhoff

Ein in den Medien jahrelang gefeierter Buchautor und Kinderpsychiater, Michael Winterhoff, hat – fast unbemerkt von der Öffentlichkeit – ein Jugendhilfe- und Jugendpsychiatrie-System gefördert, das mit überwunden geglaubten Methoden Kinder jahrelang medikamentös ruhiggestellt und einem repressiven pädagogischen System ausgesetzt hat.

Erst durch die Recherchen von ARD, WDR und Spiegel wurde darüber kritisch berichtet. Erstmals konnten sich einige Herangewachsene zur Wehr setzen. Derzeit steht der Kinderpsychiater als Angeklagter vor dem Bonner Landgericht.

Charlotte Köttgen hat die bekannt gewordenen Fakten, die gestützt wurden durch ein Gutachten an dem C. Schrapper beteiligt war, in folgendem Beitrag zusammengefasst und bewertet.

[Artikel als PDF]

Charlotte Köttgen (August 2025)

„Warum unsere Kinder Tyrannen werden“ ist der Titel des Buches, das der Bestseller-Autor Michael Winterhoff[1] 2008 publiziert hat. Winterhoff war ein gefragter Gutachter für die Ju­gendämter, er behandelte junge Patient*innen, deren Eltern (bzw. Sorgeberechtigten), beriet Heime. Er war Gast in namhaften Talkshows[2], dort konnte er als gefeierter Sprecher wie ein Superstar seine Haltung gegenüber Kindern und seine pädagogischen Konzepte populär ma­chen. Er hielt Vorträge, zu denen die Massen strömten und bot Fortbildungen für Fachleute an. Weiterlesen

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„Freiheit darf man nicht präventiv entziehen“ (Thomas Trenczek in der taz vom 1.4.25)

Jurist über geschlossene Jugendheime
„Freiheit darf man nicht präventiv entziehen“

Eine längerfristige, geplante geschlossene Unterbringung von Jugendlichen hält Sozial- und Rechtswissenschaftler Thomas Trenczek für nicht zulässig.

Lesenswertes Interview in der taz vom 1. April 2025: https://taz.de/Jurist-ueber-geschlossene-Jugendheime/!6078119/

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Landgericht Kiel urteilt: Keine Entschädigung für Friesenhof-Betreiberin

Die taz berichtet am 18.2.2025, dass das Landgericht Kiel eine Klage der Inhaberin der früheren Friesenhof-Mädchenheime auf Entschädigung durch das Land Schleswig-Holstein abgewiesen hat: „Umstrittenes Heim in Schleswig-Holstein: Land muss Friesenhof-Chefin nicht entschädigen“. Der komplette Artikel von Kaija Kutter kann hier weiter gelesen werden:  https://taz.de/Umstrittenes-Heim-in-Schleswig-Holstein/!6067067/

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