Bericht aus einer anderen Welt | eine offizielle Reaktion

31. März 2005

Veröffentlichung zur Geschlossenen Unterbringung Feuerbergstraße im FORUM Ausgabe März 2005

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

ich wende mich mit diesem Brief an Sie als Fachkolleginnen und Fachkollegen der Hamburger Jugendhilfe, um Ihnen eine Rückmeldung zu dem von Herrn Herz verfassten und in Ihrer Publikation FORUM veröffentlichten „offenen Brief zur Geschlossen Unterbringung“ zu geben. Dass Sie und Ihre Autoren die Geschlossene Unterbringung kritisch sehen und ablehnen ist dabei nicht der Punkt. In der Vergangenheit haben Sie im FORUM Texte veröffentlicht, die man immer noch als einen Beitrag zur Fachdebatte bezeichnen konnte. Mit den Berichten einzelner Personen von ihren Eindrücken aus kurzen Besuchen in der Geschlossenen Einrichtung haben Sie aus meiner Sicht bereits die Grauzone jenseits einer soliden Fachdebatte betreten. Mit dem Beitrag von Herrn Herz haben Sie meines Erachtens die Grenze des Tolerierbaren überschritten. Für die engagierte Arbeit meiner Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und für mich ist dieser Text eine Beleidigung. Darüber hinaus bin ich höchst irritiert darüber, dass Sie solche Formen der Darstellung tolerieren und publizieren. Weiterlesen

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Martin Herz: Bericht aus einer anderen Welt

30. März 2005 | FORUM für Kinder- und Jugendarbeit 1 / 2005

Ein offener Brief zur geschlossenen Unterbringung. Der Autor Martin Herz war selbst in der Geschlossenen Unterbringung Feuerbergstraße. Nicht als Besucher oder „Zaungast“, sondern als Honoramitarbeiter. Er hat dort eine Weile gearbeitet und dabei viele Eindrücke und Erkenntnisse gewonnen. Der Brief wird in drei Teilen im Forum für Kinder- und Jugendarbeit veröffentlicht.

Der Text kann über diesen Link heruntergeladen werden.

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Christiane Blömeke (GAL): Erste Ergebnisse Akteneinsicht geschlossene Unterbringung Feuerbergstraße (GUF)

2. März 2005

Geprüft wurde der Zeitraum von der Eröffnung der Feuerbergstraße im Januar 2003 bis zum 11. Februar 2005. Die Akten weisen an verschiedenen Stellen Lücken auf oder sind nur in Kopie vorhanden.

Die Akteneinsicht belegt eine deutliche Zunahme kritischer Situationen und unhaltbarer Zustände in der GUF, für die die zuständige Senatorin die politische Verantwortung trägt und die aus Sicht der GAL das Scheitern des Konzeptes belegen:

  1. Zunahme der Gewaltbereitschaft von betreuten Jugendlichen gegenüber den Mitarbeitern der Einrichtung und zunehmend auch zwischen den Jugendlichen. Die Art der Übergriffe reichen von Beleidigungen über Ehrverletzungen, physischen Angriffen, Widersetzen gegen Einrichtungsregeln, Spucken, Schlagen, Treten, Körperverletzung unter Zuhilfenahme von Gegenständen, die als Waffen verwendet werden, Nötigung bis hin zur Erpressung einer Freilassung.
  2. Personalmangel und Gefährdung der Mitarbeiter: Es herrscht chronischer Personalmangel, qualifizierte Mitarbeiter verlassen die Einrichtung oder bitten um Versetzung. Verschiedene Aussagen belegen eine ständige Gefährdung der Gesundheit und Sicherheit der Mitarbeiter. Das Personal befindet sich nach eigenen Aussagen am Rande der Belastungsgrenze. Diese Situation wird auf das Konzept und die Rahmenbedingungen zurückgeführt.
  3. Sicherheitsdienst: Mitarbeiter des Sicherheitsdienstes werden für Tätigkeiten eingesetzt, die weder ihrem Auftrag, noch ihrer Qualifikation entsprechen. Sie übernehmen quasi Betreuungsaufgaben. Als Ursache für diese Einsätze wird der Personalmangel angeführt.

Fazit:

  • Die geschlossene Einrichtung Feuerbergstraße hilft den Jugendlichen nicht, sondern verstärkt das aggressive Verhalten der Jugendlichen.
  • Sie schützt die Jugendlichen nicht vor sich selbst, sondern führt zu Verzweiflungstaten der Jugendlichen, die auch in Form von Selbstmordversuchen und Selbstgefährdungen auftreten.
  • Die GUF leistet keinen Beitrag zur öffentlichen Sicherung, da trotz zahlreicher baulicher Maßnahmen die Jugendlichen dennoch entweichen oder weglaufen.
  • Die GUF verschlingt große Summen an Geld, das an anderer Stelle der Hilfen zur Erziehung fehlt ohne sichtbaren Erfolg.
  • Eine pädagogische Arbeit ist unter den konzeptionellen Bedingungen der GUF nicht mehr zu leisten. Das quittieren zahlreich Mitarbeiter mit einer Auflösung ihres Arbeitsvertrages.
  • Zur Kompensation der entstandenen Personallücken werden Mitarbeiter einer Sicherheitsfirma (Securitas) hinzugezogen. Durch dieses Vorgehen ist fraglich, ob die GUF überhaupt noch als Jugendhilfeeinrichtung gesehen werden kann.

Aus diesem Grund fordert die GAL die Senatorin Schnieber Jastram erneut auf politische Verantwortung zu übernehmen und das starre Festhalten an dem Konzept der GUF aufzugeben. Es ist unerlässlich alternative Konzepte anstelle der GUF zu entwickeln. Nachbarländer, wie Schleswig Holstein haben da schon gut Vorarbeit geleistet.

1. Übergriffe von Jugendlichen gegenüber den Betreuern

Die Gewaltbereitschaft der Jugendlichen gegenüber ihren Erziehern/Betreuern ist im Jahr 2004 sprunghaft angestiegen. Das Jahr 2005 verzeichnet für die ersten 5 Wochen eine noch höhere Anzahl an Gewalttaten, so dass eine steigende Tendenz in diesem Jahr ebenfalls nicht auszuschließen ist.

Fakten:

  • Jahr 2003 – 5 Meldungen von Angriffen auf Mitarbeiter der GUF
  • Jahr 2004 – 40 Meldungen von Angriffen auf Mitarbeiter der GUF (8x so hoch, wie 2003)
  • Jahr 2005 (erste 6 Wochen des Jahres) – 6 Meldungen von Angriffen auf MA der GUF

Die Gewaltausbrüche der Jugendlichen richten sich nicht nur gegen das pädagogische Personal, sondern auch gegen die Mitarbeiter des Securitas-Sicherheitsdienstes. Auch hier zeigt sich eine zunehmende Tendenz. Während im Jahr 2003 der Sicherheitsdienst noch zurückhaltender eingesetzt wurde und keinerlei Übergriffe gegenüber den Mitarbeitern von Securitas zu verzeichnen sind, gibt es im Jahr 2004 analog zur Ausweitung des Einsatzes im Tagesdienst, rund 7 Vorfälle. Für den Zeitraum vom 1.01.05 -11.02.05 gibt es bereits 2 Vorfälle.

2. Gewalt unter Jugendlichen

Neben den besonderen Vorkommnissen, die direkte Übergriffe auf die Betreuer beschreiben, ist in der GUF auch eine zunehmende Tendenz von Auseinandersetzungen mit körperlicher Gewalt unter den Jugendlichen zu beobachten.

Auffällig ist, dass in den ersten 9 Monaten des Betriebes der GU kein Vorfall dieser Art zu verzeichnen war. Erst ab September 2003 gibt es Fälle, in denen die Jugendlichen untereinander in nennenswerter Weise Gewalt anwenden. Dann allerdings nimmt die Anzahl zu.

  • 2003 – 7 Vorfälle (ab September 2003)
  • 2004 – 18 Vorfälle (gegenüber 2003 eine knappe Verdreifachung)
  • 2005 (6 Wochen) – 8 Vorfälle

Herausragend sind hier die ersten Wochen des Jahres 2005. Wenn diese Tendenz sich so vorsetzen würde, dann gäbe es rein rechnerisch am Ende des Jahres 2005 rund 64 Vorfälle von Gewalt unter den jugendlichen Betreuten.

3. Konsequenzen aus den Übergriffen der Jugendlichen – Dienstanweisung zum Einsatz physischer Mittel in Gefahrensituationen

Zur Regelung der Konsequenzen, die aus den Übergriffen erfolgen, wurde eine Dienstvorschrift erstellt, die aus Notwehrgründen eine kurzzeitige Fixierung der Jugendlichen erlaubt. Zu dem Zweck soll der betreute Jugendliche „geordnet zu Boden gebracht werden“ und solange fixiert werden, bis er sich beruhigt. Tritt keine Beruhigung ein, dann sind Fesseln aus Klettbändern erlaubt.

Fakten:

  • Jahr 2003- 3 Fixierungen
  • Jahr 2004 – 28 Fixierungen (7x so hoch, wie 2003) (davon 16 durch „Bodenkontakt“ der Jugendlichen. In zwei Fällen kam es zu Fesselungen mit Klettbändern.
  • Jahr 2005 – 4 Fixierungen, davon 2x unter Verwendung von Klettfesseln.

Auch bei den Gefahrensituationen, die sich aus körperlichen Auseinandersetzungen unter den Jugendlichen ergeben, werden zur Deeskalation u.a. physische Mittel eingesetzt (Bodenkontakt, Fixierungen, Klettfesseln).

  • Jahr 2003 – 3 Fixierungen
  • Jahr 2004 – 3 Fixierungen
  • Jahr 2005 (erste 6 Wochen) – 3 Fixierungen (davon 1x mit Klettbändern). Somit ist im Jahr 2005 bereits dieselbe Anzahl an Fixierungen vorgenommen worden, wie jährlich in den vergangenen Jahren.

Bewertung:

In der GUF ist ein starker Anstieg an Gewalttaten zu verzeichnen, die sich sowohl gegen die Betreuer richten, als sich auch in zunehmenden Auseinandersetzungen unter den Jugendlichen bemerkbar machen. Der Grund hierfür ist in dem Konzept der GUF zu suchen, das als oberste Priorität für die GUF-Mitarbeiter das „Halten der Jugendlichen in der Einrichtung“ benennt und dazu die Bedingungen von Geschlossenheit verwendet. Durch diese Geschlossenheit entsteht ein zunehmender Druck nach innen. Die technischen Sicherheitsmaßnahmen, sowie die Maßnahmen zur Gefahrenabwendung und die unzureichende räumliche Situation (siehe Ausstattung) verstärken diesen Druck, insbesondere bei erhöhter Anzahl von zu betreuenden Jugendlichen.

4. Nicht nur Jugendliche flüchten aus der GUF, sondern auch die Mitarbeiter sind massiv gefährdet

Die sozialpädagogische Arbeit in der Einrichtung ist mit einem hohen Maß an Gefährdung der MitarbeiterInnen verbunden. Die MitarbeiterInnen geben an, sich am Rande ihrer Belastungsgrenze zu fühlen. Es kommt zu seelischen und körperlichen Belastungssituationen. In der Folge kommt es zu einer erheblichen Personalfluktuation (Zahlen ließen sich in den Akten nicht finden, werden nachgefragt). Gesuche um Versetzungen oder Kündigungen, Krankheiten oder Ausfälle durch Verletzungen sind an der Tagesordnung. Als Grund der Kündigungen wird immer wieder angegeben, dass bei dem konstant ansteigenden hohen Gewaltpegel keine pädagogische Arbeit möglich ist und das die entstehenden Gefahrensituationen konzeptionell bedingt sind.

Durch die immer wieder kehrenden zahlreichen Kündigungen, gibt es eine Unterversorgung mit pädagogischem Personal in der GUF. Nahezu durchgehend im letzten Jahr gab es wiederholt Stellenausschreibungen, die nicht zur Aufstockung der Personalstamms, sondern zum Füllen der Lücken dienten. Zum jetzigen Zeitpunkt sucht die GUF ebenfalls 2,5 MitarbeiterInnen.

5. Einsatz von Securitas Mitarbeitern

Zur Unterstützung und Entlastung der MitarbeiterInnen des LEB und um den Personalmangel (pädagogisches Personal) auszugleichen, wird zunehmend auf den Einsatz von Mitarbeitern eines Sicherheitsdienstes zurückgegriffen.

Während öffentlich dargestellt wird, dass Securitas gezielt nur zur Unterstützung bei Gefahrensituationen gerufen wird oder zur Begleitung von Ausgängen (Arztbesuche etc.) nötig ist, ergibt die Akteneinsicht eine andere Sachlage.

Mitarbeiter von Securitas übernehmen hiernach auch Betreuungs- und Beschäftigungsaufgaben mit den Jugendlichen, wobei sie auch mit den Jugendlichen alleine gelassen werden und z.T. eigenmächtig Entscheidungen treffen. Das widerspricht eindeutig der Aufgabe, der Qualifikation dieser Mitarbeiter sowie dem geschlossenen Dienstleistungsvertrag.

Ein zusätzliches Sicherheitsrisiko entsteht dazu noch durch die Einsatzzeiten der Mitarbeiter, die bei Tageseinsätzen Schichten von 12 Stunden haben! Es ist geplant, einen regelmäßigen Tageseinsatz vertraglich zu vereinbaren.

Bewertung:

Aus Sicht der GAL ist dies ein Armutszeugnis für die zuständige Behörde. Es wird versuch, die Lücken des fehlerhaften und unzureichenden Konzeptes durch nicht in der Jugendarbeit qualifizierte Personen auszugelichen. Pädagogik bleibt auf der Strecke. Hilfe zur Erziehung wird Aufgabe von Sicherheitsdiensten!

Fakten:

  • Von Juli 2003 – Dezember 2004 kostete der Sicherheitsdienst 300.929 Euro, davon Zusatzstunden: 7.877 Euro.
  • Durchschnittlich kommen 7-10 Mitarbeiter 10 Stunden täglich zum Einsatz – die Nachtstunden ausgenommen, an denen regelhaft ein Securitas Mitarbeiter eingesetzt wird. Die Mitarbeiter des Securitas-Dienstes sind als U- Bahnwachen ausgebildet. Sie besitzen keinerlei Qualifikationen in der Jugendhilfe.

6. Entweichungen

Dieser mangelhaften Zustände in der GUF versuchen sich die Jugendlichen durch Entweichungen zu entziehen. Dabei sind sie in ihren Fluchtmöglichkeiten sehr erfinderisch. Neben dem Überwinden von baulichen Sicherheitsmaßnahmen, kommt es auch zu Entweichungen in Form von „Weglaufen“ aus verschiedenen Situationen heraus (Arztbesuch, Wegbringen von Müll und Geschirr etc). Die Anzahl der Entweichungen (auch Weglaufen) ist im Jahr 2003/2004 nahezu gleich geblieben.

Fakten:

  • Jahr 2003: 6 Entweichungen (z.T. mit mehreren Personen) und 4 x Weglaufen
  • Jahr 2004: 4 Entweichungen (z.T. mit mehreren Personen) und 7x Weglaufen
  • Jahr 2005 (6 Wochen): eine Entweichung.

Nicht mit bewertet wurden die Ausgänge, auf denen Jugendliche nicht zurückgekehrt sind.

Bewertung:

Trotz massiver baulicher Veränderungen (Erhöhung der Zäune, durchbruchhemmende Fenster, Verbesserung der Schließanlage, Installation einer Videoüberwachung etc) gelingt den Jugendlichen immer wieder die Flucht. Es zeigt sich deutlich, dass das Sicherheitskonzept der Einrichtung nicht dem Druck gewachsen ist, der die Jugendlichen zum Ausbruch oder zum Weglaufen drängt. Eine Beziehungsarbeit zwischen den Jugendlichen und den Betreuern scheint nicht ausreichend hergestellt zu sein. Das Konzept der GUF verstärkt den Druck auf die Jugendlichen, Auswege zu finden. Hierbei werden auch selbstgefährdende Handlungen von Jugendlichen begonnen, die bis zum Selbstmordversuch reichen. Häufig soll mit diesen selbstgefährdenden Handlungen eine Beendigung der Betreuung in der GU erzielt werden.

Fakten (Jahr 2004):

  • 4 Selbstmordversuche
  • 6 angedrohte Selbstmordversuche
  • 11 Selbstverletzungen

7. Zusammenarbeit FIT – GUF

Die Aktenlage bestätigt, die von uns bereits in der letzten Woche geäußerten Zweifel an einer zufriedenstellenden Zusammenarbeit zwischen dem FIT und dem LEB/GUF, sowie die unzureichende Aufstellung der Hilfepläne für die Jugendlichen.

  • Die Zusammenarbeit mit dem FIT zur Aufnahme von Jugendlichen ist mangelhaft. In einem bekannten Fall kam es zur Entscheidung gegen das Votum der GUF/LEB und damit zu einer höchst problematischen Aufnahme. Es ist von Fehlbelegungen die Rede.
  • Vorbereitende Aufnahme- und Hilfeplangespräche finden nur ungenügend und nicht in jedem Fall statt. Die Mitarbeiter der GUF nur unzureichend über die Vorgeschichte der Jugendlichen informiert. In einem Fall kam es deswegen zu einer erheblichen Fehlbelegung, weil zwei Jugendliche einer delinquenten Gruppe gemeinsam in der GUF untergebracht wurden.

Als Konsequenz wurde eine Dienstanweisung erarbeitet, die das Verfahren der Zusammenarbeit regelt. Über die Eignung der Maßnahmen entscheidet weiterhin das FIT.

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Kriseninterventionsteam – KIT – Hannover: Bericht über die Untersuchung schwerwiegender Fälle von Intensivtätern im Kinderbereich

August 2003

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Landesjugendamt Rheinland: Pädagogik und Zwang – Rechte, Minderjährigenschutz, Freiheitsentzug

Juli 2003

Darf man die Freiheit von Kindern und Jugendlichen einschränken oder sie sogar entziehen, um mit ihnen pädagogisch arbeiten zu können? Unter welchen Voraussetzungen ist der Freiheitsentzug rechtlich zulässig? Welche Bedingungen sind zu beachten?

Zu diesen Fragen hat das Landesjugendamt des Landschaftsverbandes Rheinland (LVR) einen Kriterienkatalog für Einrichtungen der Jugendhilfe aufgestellt. Nur unter den darin aufgeführten Voraussetzungen erteilt es zukünftig eine Betriebserlaubnis für pädagogische Angebote, die mit Freiheitsentzug verbunden sind. Neu ist auch, dass die unklare Rechtslage zur Zulässigkeit von Freiheitsentzug bei Minderjährigen durch die Notwendigkeit einer „Leib- oder Lebensgefahr“ verdeutlicht wird.

Der Kriterienkatalog legt insbesondere fest, dass Freiheitsentzug zur Durchsetzung pädagogischer Maßnahmen ausschließlich in begründeten Einzelfällen zu verantworten ist. Die Kinder und Jugendlichen müssen in einer hierfür besonders geeigneten „Intensivgruppe“ für einen bestimmten Zeitraum pädagogisch betreut werden. Keinesfalls werden Gruppen akzeptiert, die als sogenannte „geschlossene Gruppen“ für alle dort Betreuten einen Freiheitsentzug vorsehen.

Download(s)

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Charlotte Köttgen: Die Gesellschaft und ihre Jugend

Juni 2003

1. Einleitung

Wenn Jugend in der Öffentlichkeit überhaupt Thema ist, dann wird über Risiken, Gewaltbereitschaft, Kriminalität und psychische Störungen geredet. Jugend ist doch der Hoffnungsträger und die Zukunft jeder Gesellschaft. Nicht bei uns? Kindern und Jugendlichen bereitet es erhebliche Schwierigkeiten, in dieser Gesellschaft einen angemessenen Platz zu finden. Wann leisten Jugendhilfe und Jugendpsychiatrie einen Beitrag zur positiven Zukunftsgestaltung der Jugend? Der Zivilisationsgrad einer Gesellschaft lässt sich daran messen, wie mit den Schwächsten Mitgliedern umgegangen wird. Ein notwendiger Integrationsprozess der Armen und Schwachen stellt sich nicht naturwüchsig ein, er muss vielmehr permanent neu ausgehandelt und erkämpft werden.

In diesem Beitrag geht es deshalb vor allem um jene Familien mit Kindern, die am Rande der Gesellschaft leben. Migration, Entwurzelung, Abschiebungen, Perspektivlosigkeit sind typisch für die Erfahrungen sozial und seelisch verletzter Kinder und Jugendlicher. Viele Kinder erleben überforderte Eltern, die durch Arbeitslosigkeit, Sucht, Gewalt und Vernachlässigung ihren Erziehungsaufgaben eben nicht wunschgerecht nachkommen können. In den Kontakten mit dem Regel – und Hilfesystem wiederholen sich besonders bei diesen Kindern und Jugendlichen gerade die Mechanismen, die zu den früheren Traumata gehörten. Für bestimmte Gruppen von Kindern und Jugendlichen mit psychischen Problemen gibt es ausgefeilte therapeutisch und pädagogische Angebote, hier streiten sich allenfalls immer mehr spezialisierte Fachleute um die besseren Methoden und um Zuständigkeiten. Anders sieht das bei den sogenannten sozialen Randgruppen aus, sie erleben eher Verwahrung, Strafe, medikamentöse Ruhigstellung, schließlich enden viele im Abseits . Wechselnde Hilfsmaßnahmen, der Abbruch wichtiger sozialer Beziehungen, wenig Stabilität und Verlässlichkeit, diskriminierende Diagnosen, Wertungen und Etiketten in dicken Akten verfestigen fortgesetzt die Vorurteile. Weiterlesen

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Maya Meiners: Damit Erziehung wieder zur Strafe wird? Die Wiedereinführung der geschlossenen Unterbringung in Hamburg

Juni 2003 | Diplomarbeit von Maya Meiners

Inhalt

  • 1 Einleitung
  • 2 Geschlossene Unterbringung in der Jugendhilfe – Ein Überblick
    • 2.1 Verfassungs- und jugendrechtliche Grundlagen der geschlossenen Unterbringung
      • 2.1.1 §1631b BGB als Grundlage für freiheitsentziehende Maßnahmen
      • 2.1.2 Grundrechtsichernde Verfahrensvorschriften des Familiengerichtsgesetzes (FGG) Weiterlesen
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Michael Lindenberg, Hans Josef Lembeck: Das Familien-Interventions-Team (FIT) in Hamburg. Arbeitsauftrag, Chronik, Kritik

Mai 2003

Im Sommer vergangenen Jahres meldete die staatliche Pressestelle Hamburgs im Zusammenhang mit den politischen Plänen zur der Wiedereinführung der geschlossenen Unterbringung in der Jugendhilfe: „Neu ist insbesondere ein sogenanntes Familien-Interventions-Team (FIT), das erstmals alle Daten delinquenter Kinder und Jugendlicher zentral erfasst. Sobald ein Minderjähriger der Polizei auffällt, greifen die Mitarbeiter des FIT künftig ein, alle Eltern erhalten einen unverzüglichen Hausbesuch. Helfen die zunächst eingeleiteten Maßnahmen nicht, gibt es kein langes Zögern mehr. Die Kinder und Jugendlichen werden in eine geschlossene Unterbringung eingewiesen.“ Wir geben im folgenden erstens eine knappe Beschreibung des Arbeitsauftrages, zweitens der Entstehung sowie drittens eine Auswahl kritischer Stimmen zu dieser neuen, behördlichen Jugendhilfe-Interventions-Gruppe. Weiterlesen

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Michael Lindenberg: Enthält die geschlossene Unterbringung Freiheitsentzug? Eine Glosse

Mai 2003 

Was kann ich noch Neues über die geschlossene Unterbringung von Kindern und Jugendlichen schreiben? Mein Schreibtisch ist bedeckt mit Papieren, die zu dem Thema bereits verfaßt worden sind. Ich setze mich hin und lese alles noch einmal durch. Dabei habe ich vielleicht doch etwas Neues herausgefunden: es könnte sein, dass geschlossene Unterbringung keinen Freiheitsentzug enthält. Doch entscheiden Sie selbst. Ich liefere Ihnen das Protokoll meines Versuches aus. Weiterlesen

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Michael Lindenberg: Geschlossene Unterbringung und geknechtete Pädagogik. Ein Kommentar zur Wiedereinführung der geschlossenen Unterbringung in Hamburg

Dezember 2002

Der Stadtstaat Hamburg plant die Wiedereinführung der geschlossenen Unterbringung von Kindern und Jugendlichen. Das mag nichts besonderes sein, ist doch die Einschließung von Kindern und Jugendlichen bundesweit eine zwar randständige, aber doch geübte Praxis. Zwar sind dem Elften Jugendbericht zufolge in Deutschland derzeit keine Einrichtungen bekannt, die ausschließlich freiheitsentziehende Maßnahmen vorhalten, wie dies in Hamburg politisch gewollt ist. Danach bestehen in Regeleinrichtungen lediglich einzelne geschlossene Plätze. Zu diesen Platzzahlen trifft der Elfte Kinder- und Jugendbericht drei unterschiedliche Angaben: Erstens werden 122 Plätze entsprechend einer Umfrage vom Sommer 1996 bei den Landesjugendämtern angegeben; zweitens 84 Plätze gemäß der amtlichen Kinder- und Jugendhilfestatistik; drittens 146 Plätze nach einer Angabe der IGFH (Internationale Gesellschaft für erzieherische Hilfen). Diese letzte Angabe deckt sich mit einer Erhebung des Landesjugendamtes des Saarlands. Danach hielten im Juni 2000 acht Einrichtungen insgesamt 146 Plätze vor. Weiterlesen

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