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Tagung “Konflikte um Heimerziehung und Einschluss heute” am 4.3.2022 in Hamburg
Ein Bericht von der Tagung ist hier zu finden:
Dressur zur Mündigkeit?
Rechtsgutachten im Auftrag des Aktionsbündnisses
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Statements gegen Geschlossene Unterbringung
"Ich bin gegen geschlossene Unterbringung weil unsere Zivilgesellschaft nur wachsen und sich verfestigen kann, wenn Rechtsbewusstsein und Formen von Verhältnismäßigkeit im Umgang miteinander - von 'Allen' getragen - z.B. durch Institutionen, wie das Jugendamt gelebt werden.
Regelbrüche und Verhaltensauffälligkeiten von jungen Menschen benötigen gerade hier besonders respektvolles Vorgehen und durch und von den Betroffenen zugelassenes 'Verstehen wollen'. Das geht nicht ohne Vertrauen.
Junge Menschen können Grenzen nur in einem vertrauensvollen konsequenten Gegenüber annehmen. Jugendhilfe sollte deshalb gerade von diesen jungen Menschen als eine Chance erkannt werden können und nicht als Kontrolle abgelehnt werden müssen.
Eine unabhängige Beschwerdestelle/Ombudsstelle scheint gerade für junge Menschen die Hilfe zur Erziehung bekommen, nach den Erfahrungen mit der Einrichtung Haasenburg - als bessere Gewähr für ein ausbalanciertes Leben - eine Notwendigkeit zu sein.
Die Kosten, die unsere Zivilgesellschaft zum Wachsen benötigt, müssen dringend eine verbesserte Grundlage bekommen. Alleine ein Ernstnehmen des §1 SGB VIII würde einen ausschließlich kontrollierenden Kinderschutz verhindern. Integration muß eine volkswirtschaftlich besser bewertete und ausfinanzierte Perspektive haben."
Peter Meyer (Rentner, ehem. Sozialarbeiter, die letzten 18 Jahre des Sozialarbeiter-Berufslebens bis 2009 im ASD des Bezirksamts Wandsbek arbeitend) → Alle Statements im ÜberblickArchive
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Schlagwort-Archive: Wiedereinführung der GU in Hamburg
Maya Meiners: Damit Erziehung wieder zur Strafe wird? Die Wiedereinführung der geschlossenen Unterbringung in Hamburg
Juni 2003 | Diplomarbeit von Maya Meiners Inhalt 1 Einleitung 2 Geschlossene Unterbringung in der Jugendhilfe – Ein Überblick 2.1 Verfassungs- und jugendrechtliche Grundlagen der geschlossenen Unterbringung 2.1.1 §1631b BGB als Grundlage für freiheitsentziehende Maßnahmen 2.1.2 Grundrechtsichernde Verfahrensvorschriften des Familiengerichtsgesetzes … Weiterlesen
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Michael Lindenberg: Geschlossene Unterbringung und geknechtete Pädagogik. Ein Kommentar zur Wiedereinführung der geschlossenen Unterbringung in Hamburg
Dezember 2002 Der Stadtstaat Hamburg plant die Wiedereinführung der geschlossenen Unterbringung von Kindern und Jugendlichen. Das mag nichts besonderes sein, ist doch die Einschließung von Kindern und Jugendlichen bundesweit eine zwar randständige, aber doch geübte Praxis. Zwar sind dem Elften … Weiterlesen
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