Christian Bernzen: Juristisches Kurzgutachten

Dezember 2002 | Prof. Dr. Christian Bernzen

Juristisches Kurzgutachten zu den Eckpunkten eines Senatskonzept „Geschlossene Unterbringung für minderjährige Straftäter und Maßnahmen der Jugendhilfe zur Stärkung der Erziehungsverantwortung der Eltern“.

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Michael Lindenberg: Von der geschlossenen Unterbringung in der Heimerziehung zu pädagogisch-therapeutischen Intensivabteilungen. Wandlungen in der Einsperrung von Kindern und Jugendlichen von 1980 bis heute

Oktober 2002

Im Jahr 1980 wurde die geschlossene Unterbringung in der Heimerziehung in Hamburg abgeschafft. Und wenn seinerzeit von Heimen die Rede war, dann waren auch tatsächlich Heime gemeint mit geschlossenen Abteilungen mit vergitterten Fenstern, Zellen mit Kloschlüsseln und Gucklöchern in den Zellentüren. In dem Film „Bambule“ von Ulrike Meinhoff kann diese Form des Wegsperrens noch gut betrachtet werden. Aus heutiger Sicht ist es unglaublich, wie damals mit Jugendlichen umgegangen wurde, wie unglaublich, erkenne ich immer an dem Unglauben von Studierenden der Sozialpädagogik, wenn ich mit ihnen diesen Film „Bambule“ sehe. Weil der Film auch noch in Schwarz-Weiß gedreht ist, meinen einige, das Zustände im Dritten Reich beschrieben werden oder aus der Frühzeit der DDR, aber ganz gewiss nicht aus der Bundesrepublik Deutschland zu einer Zeit, in der sie gerade geboren wurden. Die Zeit ist offensichtlich über diese Form der Einsperrung hinweggeschritten, sie ist un-denkbar geworden. Daran besteht kein Zweifel, auch, wenn Jugendgefängnisse weiterhin bestehen, und teilweise immer noch mit alter baulicher Struktur. Der Symbolgehalt der Abschaffung dieser Einsperrung war in den 80er Jahren entsprechend beachtlich (Ehlers 2002,1) Weiterlesen

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Charlotte Köttgen: Wegsperren hilft nicht

September 2002 

Solange Armut, Hunger und Unwissenheit nicht beseitigt werden, macht man ein Volk zu Dieben und Räubern. (Pestalozzi)

Einleitung

In jedem Wahlkampf wird das Wegsperren von „kriminellen Kids, Intensivtätern, jugendlichen Gewalttätern“ – und wie sie sonst noch verallgemeinernd heißen – zum symbolischen Allheilmittel der Politik. Am 12.12.2001 stirbt ein 19jähriger, gesunder Mann, nach der gewaltsamen Verabreichung von Brechmitteln durch Ärzte. Diese Maßnahme diente der Strafverfolgung, der Mann soll die verschluckten Drogen erbrechen. Die zwangsweise Verabreichung des Brechmittels dient nicht der Heilbehandlung, zu der der ärztliche Eid verpflichtet. Der Brechmitteleinsatz soll den Täter überführen um ihn auszuweisen oder einzusperren. Weshalb aber werden Vergleichbare Methoden bei den steigenden Zahlen an Wirtschafts – Kriminalität, die sich Unterschlagung, Steuerhinterziehung, Geldwäsche, Bestechung, Filz u.a. leisten und die das Allgemeinwohl empfindlich schädigen, weder gefordert noch angewandt? Die todbringende, ärztlich durchgeführte Gewaltmaßnahme wird damit gerechtfertigt, daß der junge Mann schließlich „ein Dealer“ war! Die Würde des Menschen, auch eines Dealers, ist unantastbar, sagt das Grundgesetz. Obwohl die Wiederholung des tödlichen Risikos nicht ausgeschlossen werden kann, die Ärztekammer den sofortigen Stopp des Einsatzes von Brechmitteln verlangt, sollen die Zwangsmaßnahmen in Hamburg dennoch fortgesetzt werden. Die geschürte Angst vor der Jugend wird zu Wahlkampfzwecken regelmäßig benutzt und mißbraucht.

Kriminalitätskurven werden wie an der Börse gehandelt. Das Grauen wird gesteigert….mit sex and crime lassen sich Geschäfte machen (Ostendorf,1998 ). Der Jugendliche, dem sein Vater einen guten Anwalt zur Seite stellen kann, wird nicht in gleicher Weise bestraft.

Ist die Verhältnismäßigkeit der Mittel hier noch gewahrt?

Bedroht der Dealer auf der Straße tatsächlich die innere Sicherheit, wie es täglich suggeriert werden soll? Weiterlesen

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Michael Lindenberg: Der Versuch der Wiedereinführung geschlossener Unterbringung in Hamburg

September 2002 | SozialExtra – Zeitschrift für Soziale Arbeit und Sozialpolitik, Heft 9/2002

Seit dem Regierungswechsel in Hamburg von einer Rot-Grünen Koalition zu einem konservativen Block ist mir dieser Satz häufig begegnet: „Nun hat es Sie auch erwischt. Nun sind Sie auch dran.“ Dran mit was? Unterstellt wird, dass ein derartiger Regierungswechsel nachhaltige Folgen für die Soziale Arbeit hat – auf ihre finanzielle Ausstattung, ihre fachlichen Standards, ihr Ansehen in der Öffentlichkeit. Und wie zu erwarten war, ist es zu materiellen Einschnitten gekommen, und zwar vor allem für die Soziale Arbeit mit dem Klientel, dass unter einem besonders geringem Ansehen leidet (vgl. zu den Kürzungen www.schlechter-streich.de). Diesen Punkt will ich hier jedoch nicht besprechen. Sondern ich will anhand eines Hamburger Fallbeispiels – dem Versuch der Wiedereinführung der geschlossenen Unterbringung für (oder gegen) Kinder und Jugendliche – darstellen, wie die Diskussion in der Sozialen Arbeit unter einem konservativen Block geführt wird. Meine beiden Fragen sind: Wer argumentiert mit welchen Gründen für geschlossene Unterbringung, und wie positioniert sich die Fachwelt dazu?

Ein Kommentator in der „Welt“ formulierte: „Sieht man einmal von ein paar populistischen Scharfmachern aus dem rechten und dem linken Spektrum ab, so gibt es unter Fachleuten kaum mehr ernsthaften Streit. Im Grundsatz sind sich alle darüber einig, dass beides notwendig ist. Die Jugendlichen hinter Schloss und Riegel zu bringen und sie intensiv pädagogisch zu betreuen.“ (Schirg 2002) Doch offensichtlich gibt es in der Jugendhilfe nicht sehr viele Pädagogen, die sich in ihrem pädagogischen Alltag auf Schloss und Riegel angewiesen sehen. Wenn es unter Fachleuten kaum mehr ernsthaften Streit gibt, dann in der Ablehnung der Wiedereinführung der geschlossenen Unterbringung. Innerhalb eines Monats nach der Veröffentlichung der Pläne zu ihrer Wiedereinführung (vgl. Freie und Hansestadt Hamburg 2002a) hat die Fachwelt ihre Kritik und nicht ihre Zustimmung in deutlichen Worten formuliert. Es sind so viele ablehnende Stellungnahmen erschienen, dass ich sie in einer Fußnote anführe, um den Textfluss nicht zu unterbrechen. (2) Doch zunächst zu den Hintergründen. Weiterlesen

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SOAL: Michael Lindenberg im Interview

September 2002 | Dr. Michael Lindenberg

1. Wie wird bisher auf kriminelles Verhalten von Minderjährigen in Hamburg reagiert?

Hinter der Frage steht doch wohl: angemessen oder nicht angemessen? Das ist selbstverständlich eine Frage der Perspektive. Fest steht jedoch, dass im gesetzlichen Rahmen des Jugendgerichtsgesetzes in den vergangenen zwei Jahrzehnten eine unglaubliche Fülle von Möglichkeiten entwickelt wurde, um auf Jugendliche erzieherisch einzuwirken, und dies trifft auch auf die Entwicklung im Rahmen des KJHG im vergangenen Jahrzehnt zu. Manche dieser Möglichkeiten sind vielleicht merkwürdig. Ich muss das nicht alles billigen. Dahinter steckt aber ein zentraler Leitgedanke Sozialer Arbeit. Er lautet: Die Kinder und Jugendlichen sind es uns wert, dass wir so viel wie möglich mit ihnen gemeinsam versuchen. Und das ist nicht nur eine ethische Prämisse, sondern hat auch eine reale Grundlage, weil wir aus langjähriger Erfahrung wissen, dass sofortiges, hartes, strafendes Eingreifen sachlich unangemessen ist. Es nützt weder den Jugendlichen, noch schützt es die Gesellschaft. Kriminologen beißen sich seit Jahrzehnten die Zähne daran aus, general- und spezialpräventive Effekte von Strafe empirisch nachzuweisen.

2. Wie beurteilen Sie die Einrichtung eines „Familien-Interventions-Team“ (FIT), das ab Oktober 2002 als Beratungsdienst in Hamburg fungieren soll?

Das FIT soll nach meiner Auffassung vor allem als ein Kontrollorgan fungieren, und nicht als eine pädagogische Einrichtung. Es soll Druck auf den ASD und die beteiligten Träger ausüben. Das Wort „Beratungsdienst“ halte ich daher nicht für angemessen. Weiterlesen

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Michael Lindenberg: Nicht, warum ich gegen GU bin, sondern, warum andere dafür sind

September 2002 | Vortrag für die IGFH-Tagung: 200? 90? – 0! Warum Hamburg keine Plätze für geschlossene Unterbringung braucht (03.09.02, Hamburg)

Wo immer ich in der Debatte um die geschlossene Unterbringung hingesehen habe, begegnete mir bereits in den Eingangssätzen stets die Aussage: Die Diskussion ist polarisiert. „Polarisiert“ heißt, dass es nur ein Dafür oder Dagegen gibt. Nichts anderes. Zwar wird diese Polarität auch durchbrochen (die Position des 11. Jugendberichts ist ein Beispiel dafür). Ich möchte jedoch feststellen, dass die Vertreter der jeweiligen Pole ihre Position stets sorgfältig argumentativ absichern: warum ich dafür – oder eben: warum ich dagegen bin. So ein Vorgehen kappt die Antennen in die jeweils andere Richtung.

Ich selbst bin gegen geschlossene Unterbringung. Ich will das in diesem Papier aber nicht ausdrücklich begründen. Ich habe ein anderes Verfahren gewählt: Ich will nicht als ein Gegner der geschlossenen Unterbringung herleiten, warum ich dagegen bin. Sondern ich will als dieser Gegner ein analytisches Verständnis dafür gewinnen, warum die Befürworter dafür sind. Ich will nach ihren „guten Gründen“ fragen. Ich will meine Antennen in die Richtung der Befürworter ausfahren. Weiterlesen

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ver.di: 21 überzeugende Argumente gegen die Geschlossene Unterbringung

August 2002

Aus berufenem Munde: 21 überzeugende Argumente gegen die Geschlossene Unterbringung

Extrablatt der ver.di – Betriebszeitung Rotstift anlässlich der Hamburger Personalversammlung des Landesbetriebs Erziehung und Berufsbildung vom 28.08.02

Auf immerhin mehr als vier Seiten geht Herr Lerche in seinem Brief vom 14. August ausführlich auf die Aufregung und Diskussion um die Wiedereinführung der Geschlossene Unterbringung ein, dabei lässt er durchaus Verständnis für die Sorgen der Beschäftigten des Landesbetriebs erkennen.

Weniger Verständnis zeigt er dafür, dass die Diskussion um freiheitsentziehende Maßnahmen im Rahmen der Jugendhilfe nach seiner Beobachtung an Schärfe gewinnt und einige Akteure dabei Gefahr laufen, die Grenzen zur Diffamierung zu überschreiten. Den Gegner der Geschlossene Unterbringung unterstellt unser Geschäftsführer, eine nicht immer sehr sachlich und an Fakten orientiert geführte öffentliche Debatte. Er attestiert ihnen Polemik und sieht darin das Eingeständnis fehlender konzeptioneller Alternativen.

Da ist es gut, dass der ROTSTIFT in den Jugendhilfearchiven auf ein Dokument gestoßen ist, dem auch Wolfgang Lerche sicher strickte Sachlichkeit bescheinigen wird. Der bereits 1995 von einem namenhaften Vertreter der Hamburger Jugendhilfe verfasste Beitrag hat aus unserer Sicht nichts von seiner Aktualität und Prägnanz verloren. Der ROTSTIFT will mit der auszugsweisen Veröffentlichung seinen Beitrag zur sachlich und an Fakten orientiert geführten Debatte leisten. Weiterlesen

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Helga Treeß, Thomas Lamm: Fortschritt statt Rückschritt in der Kinder- und Jugendhilfe. Eckpunkte für notwendige fachliche Reformen

Mai 2002 | Helga Treeß, Thomas Lamm

Die Auseinandersetzung mit der Delinquenz im Kindes- und Jugendalter hat vor allem in der öffentlichen Debatte dazu geführt, dass Kinder und Jugendliche oft unter einen „Generalverdacht“ betrachtet werden. Die Sachverständigen des 11. „Kinder- und Jugendberichtes der Bundesregierung“ haben jüngst wieder darauf hingewiesen. Bei der Frage nach den geeigneten Instrumenten der Jugendhilfe wird in der Folge übersehen, dass diese im günstigsten Fall Beiträge zur primären Kriminalprävention im Kindes- und Jugendalter leisten kann, originär aber andere Aufträge hat. Noch deutlicher wird das Dilemma beim Reizthema der „Geschlossenen Unterbringung“ im Rahmen der Jugendhilfe. Die in diesem Zusammenhang aufgestellten Forderungen unterstellen, dass es Aufgabe der Kinder- und Jugendhilfe sei, die öffentlichen Erwartungen nach sicherer Verwahrung und Strafe für die betroffenen Kinder und Jugendlichen zu erfüllen. Dies entspricht aber weder dem gesetzlichen, noch dem fachlichen Auftrag.

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Norbert Struck: Die GU von Kindern und Jugendlichen in der Jugendhilfe ist nach wie vor keine Lösung

Mai 2002 | Norbert Struck

Jugendhilfe ist auch für straffällig gewordene Kinder und Jugendliche zuständig. Sie muß diese Zuständigkeit aber unterstützend und nicht strafend/einsperrend wahrnehmen. Thesen zur Diskussion um die geschlossene Unterbringung. Plädoyer für mehr sozialräumliche Vernetzung von Hilfsangeboten und die Wahrung der Beteiligungsrechte von Kindern und Jugendlichen.

Erschienen in: FORUM für Kinder- und Jugendarbeit, 18. Jahrgang, 1.+2. Quartal 2002, ISSN 1434-4696

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Harry Hubert: Geschlossene Unterbringung als pädagogisches Konzept? Alter Wein in neuen Schläuchen

Mai 2002 | Harry Hubert

Es herrscht wieder einmal Wahlkampf und so kann es nicht ausbleiben, dass lautstark auch politisch rechte bis erzreaktionäre Trommeln gerührt werden. Während sich eine hochrangig besetzte Experten-Kommission unter der Führung der Deutschen Vereinigung für Jugendgerichte und Jugendgerichtshilfen e.V. (DVJJ) dieser Tage für eine weitreichende Liberalisierung des Jugendstrafrechts einsetzt und energisch eine radikale Novellierung des Jugendgerichtsgesetzes (JGG) fordert, will der Hamburger Senat mit großer Anstrengung das Rad der Geschichte der Pädagogik und Jugendhilfe zurückdrehen und 90 Heimplätze für eine geschlossene Unterbringung (GU) einrichten.

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