Charlotte Köttgen: Die Rückkehr zu Jugendpsychiatrie und Erziehungsheim – ein Rückblick

30. Juni 2008 | FORUM für Kinder- und Jugendarbeit 2 / 2008

[…] Die Phase repressionsfreier Jugendhilfe dauerte gerade einmal zehn Jahre, bevor die paradigmatischen Vorgaben wieder zugunsten einer vermehrten stationären (auch externen) Unterbringung, einer deutlichen Psychiatrisierung und der Suche nach repressiven Erziehungsorten aufgeweicht wurden. Offenbar hatte die Zeit nicht ausgereicht, um die übergreifendenStrukturen für die Realisierung einer regionalen Versorgung und die Integration von Kindern und Jugendlichen auf Dauer zu etablieren. […]

Der komplette Text kann über diesen Link heruntergeladen werden.

 

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Interview mit Werner Schipmann: Die Gesellschaft ruft nach Recht und Ordnung

Interview mit dem Diplom-Pädagogen Werner Schipmann vom Bundesverband privater Träger der freien Kinder-, Jugend- und Sozialhilfe (VPK) | erschienen in: Menschen – Das Magazin 2 / 2007

Herr Schipmann, warum verzichten die Mitglieder Ihres Verbandes auf geschlossene Einrichtungen?
Wir haben uns klar gegen die geschlossene Unterbringung (GU) ausgesprochen – und zwar aus mehreren Gründen: Zum einen ist die geschlossene Unterbringung rechtlich überaus problematisch; zum anderen ist nach unserer Auffassung die GU ein fachlicher Offenbarungseid. Der fachlich-pädagogische Schwerpunkt unserer Mitglieder liegt in der erfolgreichen erzieherischen Beeinflussung von Kindern und Jugendlichen.

Kann man denn wirklich alle Jugendlichen durch pädagogische Maßnahmen erreichen?
Es gibt so gut wie kein Kind und keinen Jugendlichen, der auf ernsthafte Beziehungsangebote nicht positiv reagiert. Die Kinder und Jugendlichen, die so große Probleme haben, dass bei ihnen über geschlossene Maßnahmen nachgedacht wird, wurden in ihren Familien und häufig auch in ihrem sonstigen sozialen Umfeld immer wieder massiv enttäuscht; oft haben sie niemals verlässliche Beziehungen erfahren. Sie alle sind aber auf der Beziehungsebene ansprechbar. Um sie zu erreichen, ist jedoch deutlich größere Mühe und mehr Zeit nötig, was entsprechend kostenintensiv ist. Weiterlesen

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Michael Lindenberg: „Modern Talking“ für die Geschlossene Unterbringung. Eine Antwort auf den Projektbericht des DJI

Oktober 2006

Viel Lärm und Geräusch wird um die geschlossene Unterbringung erzeugt. Viel Lärm und Geräusch um eine Sache, von deren aktueller Praxis wir – selbst in der Fachwelt – nicht so viel wissen. Wir sprechen oft genug nur vom Hörensagen und nicht vom Wissen darum, was da eigentlich geschieht. Und eine Meinung haben wir dazu allemal. Jeder und Jede.

Seit der Veröffentlichung der Studie von Hoops und Permien wissen wir besser Bescheid. Die Studie versucht nach der bislang immer noch als aktuell zitierten Untersuchung von Wolffersdorff, Sprau- Kuhlen und Kersten (zuletzt 1996) erneut, eine empirische Sicht auf die Geschlossene Unterbringung zu gewinnen. Keine Innensicht, allerdings, wie die Verfasserinnen ausdrücklich schreiben: „Da die Studie nur am Rande den Alltag der Einrichtungen in den Blick nehmen konnte, lassen die Projektergebnisse keine Rückschlüsse darauf zu, ob und inwieweit in der Alltagsbewältigung oder durch spezielle heiminterne Regelungen (z.B. Öffnen der Post, Mithören bestimmter Telefongespräche, Einsatz von Wachdienstpersonal) Verletzungen der Rechte untergebrachter Jugendlicher stattfinden.“ (S. 16) Um ihre empirische Sicht zu gewinnen, haben die beiden Verfasserinnen in mehr als zwei Jahren folgende fünf Arbeitspakete in Angriff genommen: Erstens haben sie mit etwas 40 Fachkräften in Jugendämtern gesprochen und dort 38 Aktenanalysen durchgeführt. Zweitens haben sie in Heimen mit 15 Leitungskräften geredet und 125 Akten aus den von ihnen besuchten 9 Heimen ausgewertet. Drittens haben sie mit 35 untergebrachten Jugendlichen leitfadengestützte Interviews geführt. Viertens haben Interviews mit leitenden Ärzten in 16 jugendpsychiatrischen Kliniken stattgefunden, und fünftens wurden von den Verfasserinnen die Praxis der Verfahrenspflege und die der einweisenden Familiengerichte untersucht. Die Ergebnisse zuerst. Was haben die Autorinnen herausgefunden? Weiterlesen

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Sabrina Hoops, Hanna Permien (DJI): „Mildere Maßnahmen sind nicht möglich!“ Freiheitsentziehende Maßnahmen nach § 1631b BGB in Jugendhilfe und Jugendpsychiatrie

September 2006

Der Projektbericht des Deutschen Jugendinstituts kann über diesen Link heruntergeladen werden.

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Hanna Permien: Indikationen für geschlossene Unterbringung in der Praxis

August 2006 | Recht und Psychiatrie, 24. Jg., Heft 3 / 2006

Bei dissozialen Jugendlichen scheinen längerfristige freiheitsentziehende Maßnahmen (FM) nach § 1631 b BGB in Form geschlossener Unterbringung manchmal unausweichlich, doch solche Maßnahmen dürfen nicht willkürlich erfolgen. Anhand der Ergebnisse einer aktuellen Studie wird aufgezeigt, wie „willkürlich“ die Indikationen für FM in Jugendhilfe bzw. Jugendpsychiatrie sind und zwangsläufig sein müssen, mit welchen Begründungen Jugendliche in der Jugendhilfe geschlossen untergebracht werden und unter welchen Bedingungen FM für dissoziale Jugendliche in der Jugendpsychiatrie erfolgen.

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Christian Blömeke (GAL): Die Praxis der Geschlossenen Unterbringung in Hamburg

April 2006 | Artikel ZJJ – Ausgabe 01/2006

Der Artikel von Christiane Blömeke (MdHB, kinder- und jugendpolitische Sprecherin der GAL-Bürgerschaftsfraktion) ist über diesen Link abrufbar.

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Michael Lindenberg: Geschlossene Unterbringung: Scharnier zwischen Life-Coaching und Sozialem Ausschluss

Januar 2006 | erschienen in: (Hrsg.) DVJJ, Verantwortung für die Jugend, Dokumentation des 26. Deutschen Jugendgerichtstages vom 25.9.-28.9.2004 in Leipzig, Schriftenreihe der DVJJ Bd 37, Mönchengladbach 2006

Einleitung

In meinem Beitrag will ich die Entwicklung zu einer punitiver werdenden Jugendhilfe in ihren politischen Zusammenhang stellen. Der Aufsatz fußt auf der These von der helfen und zugleich strafenden Seite des aktivierenden Staates (vgl. nur Dahme et al. 2003; Dahme & Wohlfahrt 2003; Lindenberg 2002; Lindenberg & Schmidt-Semisch 2003; Ziegler 2002). Die geschlossene Unterbringung verkörpert den Übergang von der helfenden zur strafenden Seite, sie bildet das Scharnier. Ich diskutiere die geschlossene Unterbringung als ein Fallbeispiel für diese Verbindung.

Dabei sehe ich bei der Wiedereinführung der geschlossenen Unterbringung einen Mechanismus am Werk, der in der Jugendhilfe zunehmend wieder akzeptiert wird. Mit dem Wort „Mechanismus“ will ich deutlich machen, dass es sich bei dieser Wiedereinführung um einen für die Jugendhilfe zwangsläufigen Vorgang handelt. Auf diesen Vorgang kann sie selbst nur sehr begrenzt Einfluss nehmen, da die Wiedereinführung durch politische Kräfte veranlasst wird, ihr zunächst einmal äußerlich sind. Mit jeder Landtagswahl, in der die Wähler eine politische Verschiebung nach rechts herbeiführen, wird die Widerstandskraft der Jugendhilfe gegenüber der Wiedereinführung jedoch geringer. Denn unmittelbar nach jeder Regierungsbildung beginnt eine öffentlich geführte Debatte über die Wiedereinführung der geschlossenen Unterbringung, die in der Regel durch eine entsprechende Koalitionsvereinbarung bereits vorgeprägt ist. Weiterlesen

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Michael Lindenberg: Erziehung oder Zwang. Zur Bedrohung sozialpädagogischen Handelns in der Jugendhilfe durch Geschlossene Unterbringung

November 2005

In meinem Beitrag gehe ich davon aus, das es ethisch und moralisch nicht vertretbar ist, sich nur in vorbehaltloser Parteilichkeit für den Willen der Klienten einzusetzen, sondern dass es für eine sozial-pädagogische Handlungsorientierung in der Jugendhilfe auch erforderlich sein kann, unter Umständen auch gegen den Willen der Klienten zu handeln. Diese Aussage erhält ihre Begründung dadurch, dass Pädagogik stets auf normativen Grundlagen basiert. Und zu deren Vermittlung ist die Sozialpädagogik verpflichtet. Dies kann allerdings nicht so weit gehen, in der Vermittlung dieser normativen Grundlagen auf die Geschlossene Unterbringung zurückzugreifen, wie es augenblicklich vermehrt diskutiert wird. Denn die normativen Grundlagen und ihre sozialpädagogische Umsetzung müssen immer und erneut rationalen Begründungen unterworfen werden. Diese Begründungen sind im Rahmen der geschlossenen Unterbringung nicht zu erreichen. Im Gegenteil, wie das Beispiel der Geschlossenen Unterbringung in Hamburg zeigt, entstehen dabei Handlungszwänge, die das sozialpädagogische Proprium einer in der Gesellschaft etablierten Kompetenz im Umgang mit Sozialfragen, die auf einer rational begründeten Vermittlung normativer Grundlagen beruht, nachhaltig bedrohen. Weiterlesen

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Birgit Schnieber-Jastram: Brief an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter

21. Oktober 2005 | Birgit Schnieber-Jastram

Liebe Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter,

„Feuerbergstraße – ist das nicht das Haus, aus dem alle Jugendlichen rauslaufen und wo alles drunter und drüber geht? Und von diesem Chaos will die Senatorin nichts gewusst haben?“ Die Geschlossene Unterbringung ist kein Chaos-Haus. In ihr wird professionell von hoch engagierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern schwierigste Arbeit mit den ihnen anvertrauten jungen Menschen geleistet – zu deren Wohl und zum Schutz der Bürgerinnen und Bürger unserer Stadt. Nun sind vier Fälle rechtlicher Probleme bekannt geworden: Liegen alle notwendigen Einwilligungen bzw. Zustimmungen bei der Vergabe von Psychopharmaka und bei HIV-Tests vor? Dürfen alle Briefe an die Jugendlichen geöffnet werden? Und – bezogen auf das FIT – lagen die formalrechtlichen Voraussetzungen für die Einweisung in die Geschlossene Unterbringung vor, nämlich die Rechtskraft der familiengerichtlichen Beschlüsse? In der Sache wird auch künftig die Vergabe von Psychopharmaka bei Vorliegen entsprechender Indikation notwendig sein, ebenso wie HIV-Tests. Und auch Briefe werden – unter einschränkenden Bedingungen – geöffnet werden müssen. Rechtliche Unklarheiten bzw. Unsicherheiten sind bzw. werden ausgeräumt. Von einem Chaos in der Geschlossenen Unterbringung Feuerbergstraße habe ich nichts gewusst, konnte ich auch nichts wissen, denn es gab und gibt kein Chaos. Es gab Anlaufschwierigkeiten, wie zum Beispiel bis vor 1 ½ Jahren Entweichungen aus der Einrichtung heraus, Beschwerden von Mitarbeitern und viele problematische Situationen. Probleme sind da. Sie werden gelöst, und zwar von den zuständigen Mitarbeitern. Das ist unser Alltag, in der Einrichtung wie auch woanders. Über Schwierigkeiten und Probleme der Geschlossenen Unterbringung war ich selbstverständlich informiert. Nicht bekannt waren mir die erwähnten juristischen Aspekte. Der Staatsrat und ich haben versucht, diesen Sachverhalt öffentlich deutlich zu machen. Wir brauchen dafür wohl noch ein bisschen Zeit. Das Thema Jugendhilfe ist eben auch sehr komplex. Jeder Einzelfall ist komplex. Und das Interesse mancher, die Geschlossene Unterbringung schlecht zu reden, ist immer noch sehr groß. Insgesamt, liebe Kolleginnen und Kollegen, steht unser Haus gut da. Arbeiten wir daran, dass es so bleibt.

Birgit Schnieber-Jastram

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Martin Herz: Bericht aus einer anderen Welt (Teil 2)

August 2005 | FORUM für Kinder- und Jugendarbeit 2 / 2005

Ein offener Brief zur geschlossenen Unterbringung. Der Autor Martin Herz war selbst in der Geschlossenen Unterbringung Feuerbergstraße. Nicht als Besucher oder „Zaungast“, sondern als Honoramitarbeiter. Er hat dort eine Weile gearbeitet und dabei viele Eindrücke und Erkenntnisse gewonnen. Der Brief wird in drei Teilen im Forum für Kinder- und Jugendarbeit veröffentlicht.

Der Text kann über diesen Link heruntergeladen werden.

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