Tagung “Konflikte um Heimerziehung und Einschluss heute” am 4.3.2022 in Hamburg
Ein Bericht von der Tagung ist hier zu finden:
Dressur zur Mündigkeit?
Rechtsgutachten im Auftrag des Aktionsbündnisses
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Statements gegen Geschlossene Unterbringung
Prof. Dr. Tilman Lutz (Sozialarbeiter, Kriminologe und Diakon; Hochschullehrer an der HAW Hamburg, Department Soziale Arbeit):
„Der dauerhafte oder temporäre Einschluss in eine Institution und Ausschließungen aus bestimmten Bereichen der Gesellschaft werden regelhaft mit dem Wohl der Kinder und Jugendlichen begründet – zu Unrecht und wider besseres Wissen.
In geschlossenen Settings werden junge Menschen zu Objekten von Erziehung, die in starren, für alle gleich-gültigen Regelsystemen mit Sanktionen geformt werden sollen. Die weitgehende Aberkennung des Status als Subjekt und die (Schein-)Anpassung in den Institutionen widersprechen dem Wohl bzw. den Interessen der Kinder und Jugendlichen. Sie verhindern die gemeinsame Auseinandersetzung mit den je individuellen und sozialen Konflikten, und sie verschließen Möglichkeiten der Entwicklung zu selbstbestimmten, eigenverantwortlichen Persönlichkeiten. Daher haben so genannte freiheitsentziehende Maßnahmen in der Kinder- und Jugendhilfe nichts zu suchen.“
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Landesjugendamt Rheinland: Pädagogik und Zwang – Rechte, Minderjährigenschutz, Freiheitsentzug
Juli 2003 Darf man die Freiheit von Kindern und Jugendlichen einschränken oder sie sogar entziehen, um mit ihnen pädagogisch arbeiten zu können? Unter welchen Voraussetzungen ist der Freiheitsentzug rechtlich zulässig? Welche Bedingungen sind zu beachten? Zu diesen Fragen hat das … Weiterlesen
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Verschlagwortet mit Freiheitsentzug, Landesjugendamt Rheinland, Positionspapier
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