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Schlagwort-Archiv: § 1631 b BGB
Broschüre zu Erfahrungen mit Geschlossener Unterbringung und freiheitentziehenden Maßnahmen in Jugendhilfe und Psychiatrie erschienen
Kinder und Jugendliche können in Deutschland auf der Grundlage des § 1631 b BGB geschlossen untergebracht werden und erfahren Freiheitsentziehung in stationären Einrichtungen der Heimerziehung. Sowohl die geschlossene Unterbringung als auch freiheitsentziehende Maßnahmen in der Kinder- und Jugendhilfe bedürfen aufgrund … Weiterlesen
Veröffentlicht unter Aktuelle Materialien, Literatur
Verschlagwortet mit Beschwerde, Beteiligung, Bröschüre, Erfahrungen, Familiengericht, freiheitentziehende Maßnahmen, GU, Jugendhilfe, Jugendpsychiatrie, § 1631 b BGB
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