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Aktionsbündnis gegen geschlossene Unterbringung

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Broschüre zu Erfahrungen mit Geschlossener Unterbringung und freiheitentziehenden Maßnahmen in Jugendhilfe und Psychiatrie erschienen

Posted on 16. Februar 2021

Kinder und Jugendliche können in Deutschland auf der Grundlage des § 1631 b BGB geschlossen untergebracht werden und erfahren Freiheitsentziehung in stationären Einrichtungen der Heimerziehung. Sowohl die geschlossene Unterbringung als auch freiheitsentziehende Maßnahmen in der Kinder- und Jugendhilfe bedürfen aufgrund ihrer erheblichen Grundrechtsrelevanz seit der Reform des § 1631b BGB im Jahr 2017 der familiengerichtlichen Genehmigung. Die im Jahr 2017 erfolgte Aufnahme der freiheitsentziehenden Maßnahmen als Absatz 2 der Norm hatte u.a. die Ziele, die Eltern zu entlasten, diese Maßnahmen unter familiengerichtliche Kontrolle zu stellen sowie sie zu verkürzen, um so Kinder und Jugendliche vor ungerechtfertigten Maßnahmen zu schützen.

Dreizehn junge Menschen aus mehreren Bundesländern, die eigene Erfahrungen mit dem Thema haben, haben in drei Wochenend-Workshops ihre Erfahrungen mit Geschlossenheit und Freiheitsentzug ausgetauscht. Sie haben die reformierte Rechtslage diskutiert und Möglichkeiten zusammengetragen, wie Beteiligung und Beschwerde in Jugendhilfe und Psychiatrie trotz Freiheitsentziehung eingefordert und gelebt werden können. Erfahrene Sozialpädagog*innen und Jurist*innen des Kinder- und Jugendhilferechtsvereins e.V. haben die jungen Menschen auf diesem Weg begleitet. Herausgekommen ist eine Broschüre zum Thema, die die jungen Menschen selbst verfasst haben.

Die Broschüre lässt sich hier downloaden und bestellen: https://freiheitsentzug.info/geschlossene-unterbringung/broschuere-bestellen/

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Statements gegen geschlossene Unterbringung

Michael Lindenberg
Prof. Dr. Michael Lindenberg (Ab Sommersemester 1998 Professor für Organisationsformen Sozialer Arbeit an der Evangelischen Fachhochschule des Rauhen Hauses in Hamburg. 2005 – 2011 Rektor der Hochschule für Soziale Arbeit & Diakonie in Hamburg, emeritiert):

Wenn wir ein schwieriges Kind aus schwierigen, oft gewalttätigen Zusammenhängen und aus einer vielleicht problematischen Familie mit anderen Kindern zusammenbringen, die ebenfalls von früh an unter diesen Stressoren gelebt haben, und wenn wir diese Gruppe von Kindern dann in eine ebenfalls äußerst schwierige, gefängnisähnliche und damit tendenziell gewalttätige geschlossene Situation bringen, in der sie strikten Regeln unterworfen sind und fast ausschließlich darauf orientiert werden, diese Regeln einzuhalten – dann darf sich niemand wundern, wenn sich ihre Schwierigkeiten noch weiter vervielfältigen. Und wenn wir diese Potenzierung der Schwierigkeiten den Kindern zurechnen, dann liegt der Fehler nicht bei den Kindern, sondern bei den Erwachsenen, die sie in diese gefährliche Situation gebracht haben, anstatt ihnen Beistand zu leisten.

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