Berliner Morgenpost: Ministerium legt Schließungstermin für Haasenburg-Heime fest

Der Betreiber der umstrittenen Haasenburg-Heime soll am Freitag den Bescheid zur Schließung der Einrichtungen erhalten. mehr

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taz Nord: Heimsuche dauert an

Hamburger Sozialbehörde dementiert, dass Träger für geschlossenes Heim feststeht. mehr

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taz: Der Fall Lena – Ungeklärter Tod in Haasenburg-Heim

Der Tod eines 16-jährigen Mädchens in einem Heim der Haasenburg GmbH wirft Fragen auf. Wurde die Leiche vor dem Eintreffen der Polizei verändert? mehr

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„Argumente gegen Geschlossene Unterbringung und Zwang in den Hilfen zur Erziehung“ (IGfH)

Die Internationale Gesellschaft für erzieherische Hilfen e.V. (IGfH) hat ihre Publikation „Argumente gegen Geschlossene Unterbringung, Freiheitsentzug und Zwang“ in neuer Form herausgegeben. Der 104-seitige Band kann über die Homepage der IGfH bestellt werden.

Im Folgenden dokumentieren wir das Vorwort der Neuausgabe als Leseprobe:

„Nur am Widerspruch des Seiendem zu dem, was zu sein es behauptet, läßt Wesen sich erkennen.“ (Th. W. Adorno – Negative Dialektik)

Vorwort

Bereits 1995 (1997) hatten die Internationale Gesellschaft für erzieherische Hilfen (IGfH) und der Paritätische Wohlfahrtsverband in einer Broschüre „Argumente gegen geschlossene Unterbringung in Heimen der Jugendhilfe“ vorgebracht. Weiterlesen

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Lehrkräfte und Studierende des Departments Soziale Arbeit an der HAW Hamburg: Initiative gegen eine Geschlossene Unterbringung

Die Geschlossene Unterbringung in der Einrichtung Haasenburg ist gescheitert. Der Betrieb in Brandenburg in den in den letzten Jahren etwa 50 Hamburger Kinder und Jugendliche eingewiesen wurden, wird aufgrund eklatanter Missstände eingestellt. Auch in Hamburg scheiterte das Projekt Geschlossene Unterbringung in der Feuerbergstraße, die im Jahre 2003 wieder in Hamburg eingeführt wurde, aufgrund unhaltbarer Zustände im Jahre 2008 geschlossen wurde.

In „Freiheitsentziehende Maßnahmen“ der Jugendhilfe lautet ein leitendes erzieherisches Prinzip Anpassung, was in Folge eine dauerhafte Kontrolle auslöst. Kinder und Jugendliche werden durch den Einschluss systematisch gedemütigt, ihr Selbstwertgefühl angegriffen. Unterordnung, Zwang und Disziplinierung werden als Erziehungshilfe legitimiert. Es geht eindeutig um das Wegsperren, aus Angst, die Kinder und Jugendlichen könnten die öffentliche Sicherheit gefährden. Weiterlesen

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FORUM für Kinder- und Jugendarbeit: „Gefährdung eingeschlossen?“

In der aktuellen Ausgabe des FORUM für Kinder- und Jugendarbeit (Ausgabe 3/2013) sind eine Reihe lesenswerter Artikel zum Thema „Geschlossene Unterbringung“ erschienen, auf die wir hiermit hinweisen möchten:

Cover-3-2013Die öffentliche Delegitimierung der GU ist noch nicht in Sicht
Ein Gespräch zwischen Timm Kunstreich und Dorothee Bittscheidt

„Eine Schande für unseren Berufsstand …“ Bringt der Haasenburg-Skandal Bewegung in die Jugendhilfe?
von Manuel Essberger

Geschlossene Heime schließen – Gegen eine auf Entmündigung setzende Pädagogik der Umerziehung
von Werner Thole

„Abolish GU“ – Geschlossene Unterbringung – ein Fall für den Abolitionismus
von Maria Kalde

Die Zeitschrift FORUM für Kinder- und Jugendarbeit wird vom Verband Kinder und Jugendarbeit Hamburg e.V. herausgegeben. Informationen zum Abonnement sind hier zu finden: http://vkjhh.de/index.php?id=34.

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Abendblatt: Parteien streiten über Plan für geschlossenes Jugendheim

Die Ankündigung von Hamburgs Sozialsenator Detlef Scheele, ein geschlossenes Heim für jugendliche Intensivtäter einzurichten, sorgt für heftige Reaktionen. Grüne und Linke sehen den Senator auf einem Irrweg. mehr

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Bericht und Empfehlungen der unabhängigen Kommission zur Untersuchung der Einrichtungen der Haasenburg GmbH

Beauftragt am 03.07.2013 von Dr. Martina Münch,
Ministerin für Bildung, Jugend und Sport
des Landes Brandenburg
Vorgelegt am 30.10.2013 in Potsdam
Spannend ist die juristische Entwicklung, wenn man sich das Urteil der Cottbusser Richter vom VG Cottbus 3. Kammer ansieht, vor denen die Haasenburg GmbH krachend gescheitert war. Es ist vom 13. Januar 2014 und öffentlich einsehbar.
Das Urteil liest sich wie eine Kurzfassung des Endberichtes der unabhängigen Kommission zur Untersuchung der Einrichtung der Haasenburg GmbH.
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„Kooperationspool Familienrechtliche Geschlossene Unterbringungen in Hamburg“ (M. Lindenberg, T. Lutz)

Überlegungen zu Organisation, Grundsätzen und Verfahren zur Vermeidung von Geschlossener Unterbringung in Hamburg

Prof. Dr. Michael Lindenberg und Prof. Dr. Tilman Lutz, Ev. Hochschule für Soziale Arbeit & Diakonie für das Aktionsbündnis gegen Geschlossene Unterbringung, Oktober 2013

[Download als PDF-Dokument]

Ausgangsüberlegung: keine neue Hilfeform im Vorfeld der Geschlossenen Unterbringung

Bei unseren Überlegungen lassen wir uns von zwei Grundgedanken leiten: Erstens, die Verantwortung für Kinder und Jungendliche, bei denen eine Geschlossene Unterbringung erwogen wird, bleibt nicht nur hinsichtlich der Beantragung und Bewilligung, sondern auch im Blick auf die Durchführung der Hilfe in der Verantwortung der Stadt Hamburg. Zweitens, die zweifellos vorhandene Last dieser Verantwortung wird auf mehrere Schultern, d.h. Akteure und Träger verteilt.

Auf dieser Grundlage kann es eine Alternative zur Geschlossenen Unterbringung nicht in dem Sinne geben, eine weitere oder neue Hilfe im Vorfeld der Geschlossenen Unterbringung auf die Perlenkette der erzieherischen Hilfen aufzuziehen, die dann die Geschlossene Unterbringung verhindert. Dieses Denken in Organisationen führt nicht zu einer Alternative, sondern nach unserer Überzeugung lediglich zu einer Ausweitung der Hilfen und dann für viele junge Menschen doch in die Geschlossene Unterbringung, möglicherweise mit einer gewissen Zeitverzögerung. Entsprechend orientieren wir unseren Verfahrensvorschlag, nicht zuletzt aus Respekt vor den Kollegen und Kolleginnen, die in den Erziehungshilfen täglich in der Arbeit mit Jugendlichen stehen und es viel besser wissen als wir, auch nicht an Vorschlägen zur Ausgestaltung der Hilfen selbst. Das steht uns nicht zu, aber Verfahrensüberlegungen für den Fall, dass ein Hamburger Familiengericht eine Geschlossene Unterbringung genehmigt hat bzw. das zuständige Jugendamt oder die Personensorgeberechtigten dies beantragen, wollen wir mit folgenden Anregungen zum weiteren Nachdenken beitragen: Weiterlesen

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netzwerkB: netzwerkB spricht sich gegen die Geschlossene Heimunterbringung aus

In Deutschland gibt es etwa 400 Plätze in Einrichtungen verschiedener Träger für eine Geschlossene Heimunterbringung von Kindern und Jugendlichen. Es handelt sich dabei um Freiheitsentzug. mehr

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