Überlegungen zu Organisation, Grundsätzen und Verfahren zur Vermeidung von Geschlossener Unterbringung in Hamburg
Prof. Dr. Michael Lindenberg und Prof. Dr. Tilman Lutz, Ev. Hochschule für Soziale Arbeit & Diakonie für das Aktionsbündnis gegen Geschlossene Unterbringung, Oktober 2013
[Download als PDF-Dokument]
Ausgangsüberlegung: keine neue Hilfeform im Vorfeld der Geschlossenen Unterbringung
Bei unseren Überlegungen lassen wir uns von zwei Grundgedanken leiten: Erstens, die Verantwortung für Kinder und Jungendliche, bei denen eine Geschlossene Unterbringung erwogen wird, bleibt nicht nur hinsichtlich der Beantragung und Bewilligung, sondern auch im Blick auf die Durchführung der Hilfe in der Verantwortung der Stadt Hamburg. Zweitens, die zweifellos vorhandene Last dieser Verantwortung wird auf mehrere Schultern, d.h. Akteure und Träger verteilt.
Auf dieser Grundlage kann es eine Alternative zur Geschlossenen Unterbringung nicht in dem Sinne geben, eine weitere oder neue Hilfe im Vorfeld der Geschlossenen Unterbringung auf die Perlenkette der erzieherischen Hilfen aufzuziehen, die dann die Geschlossene Unterbringung verhindert. Dieses Denken in Organisationen führt nicht zu einer Alternative, sondern nach unserer Überzeugung lediglich zu einer Ausweitung der Hilfen und dann für viele junge Menschen doch in die Geschlossene Unterbringung, möglicherweise mit einer gewissen Zeitverzögerung. Entsprechend orientieren wir unseren Verfahrensvorschlag, nicht zuletzt aus Respekt vor den Kollegen und Kolleginnen, die in den Erziehungshilfen täglich in der Arbeit mit Jugendlichen stehen und es viel besser wissen als wir, auch nicht an Vorschlägen zur Ausgestaltung der Hilfen selbst. Das steht uns nicht zu, aber Verfahrensüberlegungen für den Fall, dass ein Hamburger Familiengericht eine Geschlossene Unterbringung genehmigt hat bzw. das zuständige Jugendamt oder die Personensorgeberechtigten dies beantragen, wollen wir mit folgenden Anregungen zum weiteren Nachdenken beitragen: Weiterlesen →