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Aktionsbündnis gegen geschlossene Unterbringung

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Broschüre zu Erfahrungen mit Geschlossener Unterbringung und freiheitentziehenden Maßnahmen in Jugendhilfe und Psychiatrie erschienen

Posted on 16. Februar 2021

Kinder und Jugendliche können in Deutschland auf der Grundlage des § 1631 b BGB geschlossen untergebracht werden und erfahren Freiheitsentziehung in stationären Einrichtungen der Heimerziehung. Sowohl die geschlossene Unterbringung als auch freiheitsentziehende Maßnahmen in der Kinder- und Jugendhilfe bedürfen aufgrund ihrer erheblichen Grundrechtsrelevanz seit der Reform des § 1631b BGB im Jahr 2017 der familiengerichtlichen Genehmigung. Die im Jahr 2017 erfolgte Aufnahme der freiheitsentziehenden Maßnahmen als Absatz 2 der Norm hatte u.a. die Ziele, die Eltern zu entlasten, diese Maßnahmen unter familiengerichtliche Kontrolle zu stellen sowie sie zu verkürzen, um so Kinder und Jugendliche vor ungerechtfertigten Maßnahmen zu schützen.

Dreizehn junge Menschen aus mehreren Bundesländern, die eigene Erfahrungen mit dem Thema haben, haben in drei Wochenend-Workshops ihre Erfahrungen mit Geschlossenheit und Freiheitsentzug ausgetauscht. Sie haben die reformierte Rechtslage diskutiert und Möglichkeiten zusammengetragen, wie Beteiligung und Beschwerde in Jugendhilfe und Psychiatrie trotz Freiheitsentziehung eingefordert und gelebt werden können. Erfahrene Sozialpädagog*innen und Jurist*innen des Kinder- und Jugendhilferechtsvereins e.V. haben die jungen Menschen auf diesem Weg begleitet. Herausgekommen ist eine Broschüre zum Thema, die die jungen Menschen selbst verfasst haben.

Die Broschüre lässt sich hier downloaden und bestellen: https://freiheitsentzug.info/geschlossene-unterbringung/broschuere-bestellen/

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Statements gegen geschlossene Unterbringung

Tilman Lutz
Prof. Dr. Tilman Lutz (Sozialarbeiter, Kriminologe und Diakon; Hochschullehrer an der HAW Hamburg, Department Soziale Arbeit):

Der dauerhafte oder temporäre Einschluss in eine Institution und Ausschließungen aus bestimmten Bereichen der Gesellschaft werden regelhaft mit dem Wohl der Kinder und Jugendlichen begründet – zu Unrecht und wider besseres Wissen.
In geschlossenen Settings werden junge Menschen zu Objekten von Erziehung, die in starren, für alle gleich-gültigen Regelsystemen mit Sanktionen geformt werden sollen. Die weitgehende Aberkennung des Status als Subjekt und die (Schein-)Anpassung in den Institutionen widersprechen dem Wohl bzw. den Interessen der Kinder und Jugendlichen. Sie verhindern die gemeinsame Auseinandersetzung mit den je individuellen und sozialen Konflikten, und sie verschließen Möglichkeiten der Entwicklung zu selbstbestimmten, eigenverantwortlichen Persönlichkeiten. Daher haben so genannte freiheitsentziehende Maßnahmen in der Kinder- und Jugendhilfe nichts zu suchen.

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