05. bis 16. Oktober 2020 in Jena.
Erziehung stellt sich in offenbar für jede Gesellschaft als unverzichtbar dar. Auch wenn die jeweiligen Idealvorstellungen und Begründungen differieren, der Erziehungszwang wird kaum in Frage gestellt. In Kontexten der Jugendhilfe wurde und wird dieser zum Teil in Zwangserziehung übersetzt – als Erziehung gedacht; von den betroffenen Kindern und Jugendlichen als Zwang und Repression erfahren.
Mit der Veranstaltungsreihe wird Zwangserziehung im Alltag von Jugendhilfe bzw. in Heimerziehung in unterschiedlichen Systemen thematisiert.
Der Schwerpunkt DDR-Jugendhilfe/Heimerziehung wird veranschaulicht anhand einer Ausstellung der Gedenkstätte Geschlossener Jugendwerkhof Torgau. Diese wird vom 05. bis 16. Oktober im Untergeschoss der Goethe Galerie präsentiert.
Zudem geht es um die Heimerziehung der 1950er bis 1980er Jahre der BRD sowie um die kritische Auseinandersetzung mit Zwangselementen in Erziehungshilfen heute. Immer noch werden Maßnahmen und Techniken (z.B. Time-Out-Räume, starre Stufensysteme) im pädagogischen Alltag angewendet. Diese zielen vorgeblich auf Entwicklungsförderung, resultieren aber mehr oder weniger subtil in Disziplinierung und Anpassung.
Zu den verschiedenen Themen werden im Kino im Schillerhof an vier Abenden Dokumentar- und Spielfilme gezeigt, die öffentliche (Erziehungs)Maßnahmen ganz unterschiedlich aufgreifen. Dazu finden jeweils Filmgespräche mit Gästen statt.
Detaillierte Informationen zur Veranstaltungsreihe finden Sie hier im Flyer
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Tagung “Konflikte um Heimerziehung und Einschluss heute” am 4.3.2022 in Hamburg
Ein Bericht von der Tagung ist hier zu finden:
Dressur zur Mündigkeit?
Rechtsgutachten im Auftrag des Aktionsbündnisses
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Statements gegen Geschlossene Unterbringung
Prof. Dr. Regina Rätz (Professur für Soziale Arbeit mit dem Schwerpunkt Kinder- und Jugendhilfe Alice Salomon Hochschule für Soziale Arbeit, Gesundheit, Erziehung und Bildung Berlin):
„Junge Menschen, die Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe in Anspruch nehmen, haben ein Recht auf Förderung ihrer Entwicklung und auf Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit (vgl. § 1 SGB VIII/KJHG Es geht darum, Einrichtungen und Settings (soziale Orte) zu schaffen und zu gestalten, an denen junge Menschen sich positiv entwickeln und entfalten sowie Beteiligung realisieren können.
Geschlossene Einrichtungen gehören nicht dazu! Sie gehören deshalb nicht in die Angebotsstruktur der Kinder- und Jugendhilfe.
Es gibt keine sozialpädagogischen Ansätze, welche geschlossene Unterbringung legitimieren, da diese den Zielen von Entwicklung und Erziehung diametral entgegensteht! Grenz- und Rechtsverletzungen gegenüber Kindern und Jugendlichen im sozialpädagogischen Alltag dürfen nicht hingenommen werden! Deshalb bedarf es in allen Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe Beteiligungsmöglichkeiten der jungen Menschen sowie Zugang zu Beschwerde- und Anlaufstellen (sog. Ombudschaftsstellen), die für die Jugendlichen erreichbar sind.“
→ Alle Statements im ÜberblickArchive
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