OVG Berlin-Brandenburg | Haasenburg GmbH: Heime bleiben vorerst geschlossen – 15/14

Pressemitteilung
Berlin, den 16.05.2014

Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat mit einem heute bekannt gegebenen Beschluss eine Beschwerde der Haasenburg GmbH gegen eine erstinstanzliche Eilrechtsschutzentscheidung des Verwaltungsgerichts Cottbus zurückgewiesen. Das Verwaltungsgericht hatte den Widerruf der Betriebserlaubnis für die drei Heime der Haasenburg GmbH, den das Landesjugendamt Brandenburg im Dezember 2013 ausgesprochen hat, vorläufig gebilligt.

Das Oberverwaltungsgericht hat im Beschwerdeverfahren eine Interessenabwägung vorgenommen zwischen dem Interesse der Haasenburg GmbH, die Heime zur Betreuung von Kindern und Jugendlichen bis zu einer abschließenden Klärung der Vorwürfe im Hauptsacheverfahren vorläufig weiter zu betreiben, und dem öffentlichen Interesse, die Heime wegen einer Gefährdung des Kindeswohls sofort zu schließen. Dabei hat es festgestellt, dass auf der Grundlage der bisherigen Erkenntnisse über die Zustände in den Heimen Überwiegendes dafür spricht, dass das Wohl der dort untergebrachten Kinder und Jugendlichen durch das pädagogische Konzept des Betreibers und die praktische Umsetzung des Konzepts gefährdet ist. In den Heimen hat sich ein Klima entwickelt, dass den Einsatz von Zwangsmaßnahmen, den sogenannten Anti-Aggressionsmaßnahmen, gegen die dort untergebrachten Schützlinge begünstigt.

Diese Einschätzung stützt sich auf Erkenntnisse der Unabhängigen Kommission, die die Heime im Jahr 2013 im Auftrag des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg untersucht hat. Den von der Heimbetreiberin erhobenen Vorwurf der Parteilichkeit der Kommission hat das Oberverwaltungsgericht, das einen Erörterungstermin durchgeführt hat, nicht gelten lassen. Ein von der Heimbetreiberin vorgelegtes Gutachten über die wissenschaftliche Güte ihres pädagogischen Konzepts hat das Gericht nicht überzeugt, zumal es hier in erster Linie um den tatsächlichen Zustand in den Heimen geht. Weil insoweit noch nicht alle Vorwürfe aufgeklärt sind, lässt sich noch nicht abschließend feststellen, dass der Widerruf der Betriebserlaubnis rechtmäßig ist. Das Oberverwaltungsgericht hat deshalb eine weitere Interessenabwägung vorgenommen, nach der das wirtschaftliche Interesse der Heimbetreiberin hinter dem öffentlichen Interesse am Schutz der betreuten Kinder und Jugendlichen zurücktreten muss.

Beschluss vom 15. Mai 2014 – OVG 6 S 10.14 –

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Berliner Morgenpost | Rechtsstreit um Haasenburg geht weiter

Nachdem Brandenburgs Jugendministerin Martina Münch (SPD) einen Vergleichsvorschlag zur Wiedereröffnung der Heime mit neuem Konzept abgelehnt hat, muss nun das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg darüber entscheiden.

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TAZ |Haasenburg-Untersuchungskommission | Fälschungsvorwurf abgewehrt

Der Jugendheim-Betreiber wirft dem Ministerium vor, den Bericht der Untersuchungskommission verändert zu haben. „Unsinn“, kontert der Vorsitzende.

10.April 2014

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TAZ | Ministerin über Haasenburg-Entscheidung „Das darf sich nicht wiederholen“

Jugendministerin Münch (SPD) begründet ihre Ablehnung eines Vergleichs mit der Haasenburg. Das Kindeswohl wäre auch mit neuem Konzept nicht gesichtert.

08.April 2014

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Initiative einer Betroffenen für eine Petition

Hier der Hinweis auf die Initiative einer Betroffenen für eine Petition an den Brandenburgischen Ministerpräsidenten Dietmar Woidke den Betreibern der Haasenburg-Heime keine neue Lizenz zu erteilen,  dazu mehr

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TAZ : „Ein Schlag für die Jugendlichen“ Psychologe über Haasenburg-Heime

Die Uniklinik München erforscht, welche Folgen die Heime der Haasenburg bei Jugendlichen hinterlassen haben – und warnt vor einer Wiedereröffnung der Einrichtungen.
„Schließung und Forschung“ Die drei Heime der Haasenburg GmbH wurden Ende 2013 vom Brandenburgischen Jugendministerium geschlossen. Ministerin Martina Münch (SPD) erklärte sie nach Erhalt eines externen Untersuchungsberichts für nicht reformierbar. Ende Februar entschuldigte sich Münch bei den Jugendlichen dafür, dass ihnen nicht geglaubt wurde.

Das Projekt „Freedom“ wendet sich an ehemalige Haasenburg-Kinder und wird von Dr. Karl-Heinz Brisch geleitet. Er ist international einer der führenden Bindungsforscher, publizierte zu Bindungsstörungen und Frühtraumatisierungen von Kindern und leitet die Abteilung Pädiatrische Psychosomatik und Psychotherapie an der Kinder- und Poliklinik der Ludwig-Maximilian-Universität München.

 zum  Interview von Kaija Kutter mit dem Psychologen André Kellner

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Märkische Allgemeine : Haasenburg-Heime könnten wieder öffnen

Die wegen Misshandlungsvorfällen geschlossenen Haasenburg-Heime könnten womöglich wieder geöffnet werden. Das sieht ein Vergleichsvorschlag vor, den das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg vorgelegt hat. Bei Nicht-Einigung drohen dem Land Schadensersatzforderungen……

…Kommende Woche muss das Ministerium dem Gericht antworten. Es ist anzunehmen, dass Bildungsministerin Martina Münch (SPD) den Vergleich ablehnen wird….

Den ganzen Artikel von Marion Kaufmann lesen

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TAZ : Haasenburg bald wieder offen? Autoritäre Erziehung in Heimen

Im Streit um die Schließung der Haasenburg-Heime legt das Gericht einen Vergleichsvorschlag vor. Das könnte den Betrieb wieder ermöglichen.

POTSDAM taz | Der Vergleichsvorschlag im Rechtsstreit um die umstrittenen Haasenburg-Jugendheime des Oberverwaltungsgerichtes (OVG) Berlin-Brandenburg liegt jetzt vor. „Er ist eingegangen“, bestätigte der Sprecher des Jugendministeriums Stephan Breiding am Dienstag einen Bericht der Lausitzer Rundschau. Details zum Inhalt wollte er nicht nennen.

Zum Bericht von Kaja Kutter mehr…

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Archiv der alten AGU-Homepage online

Seit heute sind alle Inhalte der alten AGU-Homepage, die bis Ende Januar unter der Domain geschlossene-unterbringung.de erreichbar war, in archivierter Form verfügbar.

Sie können über folgenden Link abgerufen werden: http://archiv.geschlossene-unterbringung.de/.

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TAZ: Nichts als Propaganda – ein Kommentar

In einer Geschichte über die Haasenburg und ihren Rechtstreit betet eine Zeitung krude Argumentationen der Anwälte der Firma nach. Job verfehlt.

Im Rechtsstreit über die Schließung der Jugendheime der Haasenburg GmbH in Brandenburg will das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg dem Betreiber und dem Brandenburger Jugendministerium einen Vergleich anbieten. Das ist befremdlich, denn zuvor hatte das Verwaltungsgericht Cottbus in der Sache Backpfeifen verpasst, die den pädagogischen Ansätzen der Firma würdig gewesen wären.

Zum Kommentar von Kai Schlieter.. mehr

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