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Aktionsbündnis gegen geschlossene Unterbringung

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Kein Fesseln auf Antrag der Kinder- und Jugendhilfe (Stellungnahme Aktionsbündnis + IGfH)

Posted on 7. April 2017

KEIN FESSELN AUF ANTRAG DER KINDER- UND JUGENDHILFE

STELLUNGNAHME DES AKTIONSBÜNDNISSES GEGEN GESCHLOSSENE UNTERBRINGUNG UND DER INTERNATIONALEN GESELLSCHAFT FÜR ERZIEHERISCHE HILFEN (IGFH) ZUM GESETZESVORHABEN ZUR EINFÜHRUNG EINES FAMILIENGERICHTLICHEN GENEHMIGUNGSVORBEHALTS FÜR FREIHEITSENTZIEHENDE MAßNAHMEN BEI KINDERN

Im Schatten der Debatten um die Reform des SGB VIII wurde im Bundestag relativ unbemerkt von der Fachöffentlichkeit und ohne Beteiligung der Jugendhilfe ein Gesetzentwurf zur Änderung von § 1631b BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) beschlossen worden, der nun im parlamentarischen Verfahren ist:
Mit dem Gesetzesvorhaben soll das unbestreitbar bestehende Problem geregelt werden, dass das Kindschaftsrecht für freiheitsentziehende Maßnahmen bei Minderjährigen – anders als das Betreuungsrecht für Volljährige – keine gerichtlichen Genehmigungserfordernisse vorsieht und daher in diesem Graubereich freiheitsentziehende Maßnahmen stattfinden. Das klingt zunächst vernünftig. Die Regelungen bedeuten aber auch, dass freiheitsentziehende Maßnahmen grundsätzlich dann zulässig sein sollen, wenn sie „zum Wohl des Kindes, insbesondere zur Abwendung einer erheblichen Selbst- oder Fremdgefährdung, erforderlich” sind. Der weit gefasste Begriff des Kindeswohls könnte das Tor eröffnen für eine Vielfalt von Fallkonstellationen für freiheitsentziehende Maßnahmen. So erfolgt eine breite Legitimierung, weil sie einen Rahmen vorgibt, innerhalb dessen freiheitsbeschränkenden Maßnahmen zulässig sind.
Wir und weitere Mitstreiter_innen sprechen sich hingegen klar für ein umfassendes Verbot solcher Maßnahmen aus (ausführlicher: siehe Stellungnahme). Wir haben daher gemeinsam mit der IGFH eine Stellungnahme dazu verfasst (s.u.), die bereits von zahlreichen Personen und Institutionen unterzeichnet wurde.

Weitere Unterzeichner_innen (Personen und Institutionen) können noch aufgenommen werden – Kolleg_innen, die die Stellungnahme noch unterzeichnen möchten, schreiben bitte eine entsprechende E-Mail an:

tlutz[at]rauheshaus.de

Die Stellungnahme wird in geeigneter Weise dem Bundestag übermittelt.

  • BGB 1631 b – Stellungnahme mit Unterschriften_04_04_2017

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Statements gegen geschlossene Unterbringung

Regina Rätz
Prof. Dr. Regina Rätz (Professur für Soziale Arbeit mit dem Schwerpunkt Kinder- und Jugendhilfe Alice Salomon Hochschule für Soziale Arbeit, Gesundheit, Erziehung und Bildung Berlin):

Junge Menschen, die Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe in Anspruch nehmen, haben ein Recht auf Förderung ihrer Entwicklung und auf Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit (vgl. § 1 SGB VIII/KJHG). Es geht darum, Einrichtungen und Settings (soziale Orte) zu schaffen und zu gestalten, an denen junge Menschen sich positiv entwickeln und entfalten sowie Beteiligung realisieren können.
Geschlossene Einrichtungen gehören nicht dazu! Sie gehören deshalb nicht in die Angebotsstruktur der Kinder- und Jugendhilfe.
Es gibt keine sozialpädagogischen Ansätze, welche geschlossene Unterbringung legitimieren, da diese den Zielen von Entwicklung und Erziehung diametral entgegensteht! Grenz- und Rechtsverletzungen gegenüber Kindern und Jugendlichen im sozialpädagogischen Alltag dürfen nicht hingenommen werden! Deshalb bedarf es in allen Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe Beteiligungsmöglichkeiten der jungen Menschen sowie Zugang zu Beschwerde- und Anlaufstellen (sog. Ombudsstellen), die für die Jugendlichen erreichbar sind.

→ Alle Statements im Überblick

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