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Aktionsbündnis gegen geschlossene Unterbringung

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Rechtsgutachten “Freiheitsentziehende Maßnahmen und geschlossene Unterbringung nach § 1631b BGB in der Kinder- und Jugendhilfe” von Prof. Dr. Simone Janssen (20.08.2021)

Posted on 13. Oktober 2021

Ein wesentlicher Bestandteil ombudschaftlicher Arbeit in der Kinder- und Jugendhilfe ist die Aufklärung von jungen Menschen und ihren Familien über die Rechte, Rechtsansprüche und Verfahrensfragen.

Das vorliegende Rechtsgutachten “Freiheitsentziehende Maßnahmen und geschlossene Unterbringung nach § 1631b BGB in der Kinder- und Jugendhilfe” von Prof. Dr. Simone Janssen möchte eine intensive rechtliche Auseinandersetzung mit der (Un)Zulässigkeit von geschlossener Unterbringung und freiheitsentziehender Maßnahmen ermöglichen. Betroffene (Grund)Rechte, die Genehmigungsbedürftigkeit der Freiheitsentziehung, das familiengerichtliche Genehmigungsverfahren, das Akteneinsichtsrecht und Anspruch auf Schadensersatz werden in diesem Rechtsgutachten detailliert erörtert.

Das Bundesnetzwerk Ombudschaft in der Jugendhilfe appelliert an alle betroffenen Berufsgruppen, seien es Fachkräfte in betroffenen Einrichtungen, Vormund*innen, Gutachter*innen, Verfahrensbeiständ*innen oder Familienrichter*innen, den Einsatz bzw. Genehmigung von geschlossener Unterbringung und freiheitsentziehender Maßnahmen auf Basis der nachfolgenden fundierten rechtlichen Ausführungen zu reflektieren.

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Statements gegen geschlossene Unterbringung

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Nikolaus Kiesau (Sozialarbeiter):

"Nicht das Elend verwalten, sondern den Widerstand organisieren“ war schon im Studium mein Leitspruch. Das bedeutet andere Wege zu gehen!
Menschen auszugliedern und wegzusperren zeigt dagegen die Hilflosigkeit der Gesellschaft und ist in einer christlichen und demokratischen Gesellschaft untragbar.

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