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Aktionsbündnis gegen geschlossene Unterbringung

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Renzo Martinez: die Schließung der Haasenburg-Heime für rechtswidrig zu erklären ist gefährlich.

Posted on 27. November 2023

Renzo Rafael Martinez (heute 33) war von 2003 bis 2006 in der Haasenburg untergebracht. Er ist Gründer der Betrof­fe­nen­gemein­schaft der ehemaligen Haasenburg-Kinder. In der taz vom 27.11.2023 kommentiert er die kürzliche Entscheidung des Verwaltungsgerichts Cottbus vom 23. November.

Besonders alarmierend sei nach Renzo Rafael Martinez, “dass das Gericht die mögliche Verletzung der Grundrechte der Kinder und Jugendlichen abfällig damit relativierten, diese wären ja „schwierige Klientel“ gewesen.”

Renzo kommt in seinem Kommentar zu der zutreffenden und warnenden Einschätzung: “Dieses Urteil bedeutet eine Gefährdung von Kindern, die aktuell noch in ähnlichen Heimen untergebracht sind. Allein deswegen muss das Ministerium auf Berufung klagen. Ich aber frage mich: Wenn man der Haasenburg die Betriebserlaubnis nicht entziehen kann, welcher Einrichtung dann?”

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Statements gegen geschlossene Unterbringung

Regina Rätz
Prof. Dr. Regina Rätz (Professur für Soziale Arbeit mit dem Schwerpunkt Kinder- und Jugendhilfe Alice Salomon Hochschule für Soziale Arbeit, Gesundheit, Erziehung und Bildung Berlin):

Junge Menschen, die Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe in Anspruch nehmen, haben ein Recht auf Förderung ihrer Entwicklung und auf Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit (vgl. § 1 SGB VIII/KJHG). Es geht darum, Einrichtungen und Settings (soziale Orte) zu schaffen und zu gestalten, an denen junge Menschen sich positiv entwickeln und entfalten sowie Beteiligung realisieren können.
Geschlossene Einrichtungen gehören nicht dazu! Sie gehören deshalb nicht in die Angebotsstruktur der Kinder- und Jugendhilfe.
Es gibt keine sozialpädagogischen Ansätze, welche geschlossene Unterbringung legitimieren, da diese den Zielen von Entwicklung und Erziehung diametral entgegensteht! Grenz- und Rechtsverletzungen gegenüber Kindern und Jugendlichen im sozialpädagogischen Alltag dürfen nicht hingenommen werden! Deshalb bedarf es in allen Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe Beteiligungsmöglichkeiten der jungen Menschen sowie Zugang zu Beschwerde- und Anlaufstellen (sog. Ombudsstellen), die für die Jugendlichen erreichbar sind.

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