Online-Veranstaltung: Vortrag & Diskussion zum Rechtsgutachten „Freiheitsentziehende Maßnahmen und geschlossene Unterbringung nach § 1631b BGB in der Kinder- und Jugendhilfe“ am 28.09.2022 | |
Immer wieder gibt es in der Kinder- und Jugendhilfe Diskussionen um freiheitsentziehende Maßnahmen und geschlossene Unterbringungen. – Aber inwiefern sind solch massive Eingriffe in die Freiheitsrechte junger Menschen in Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe rechtlich überhaupt zulässig? Und unter welchen Voraussetzungen sind sie es nicht? Wie können Betroffene gegen Freiheitsentzug in der Kinder- und Jugendhilfe vorgehen? | |
In dieser Online-Veranstaltung wird Prof. Dr. jur. Janssen wesentliche Inhalte aus ihrem Rechtsgutachten „Freiheitsentziehende Maßnahmen und geschlossene Unterbringung nach § 1631b BGB in der Kinder- und Jugendhilfe“ vorstellen. … mehr Informationen und ANMELDUNG unter diesem LINK zum Sondernewsletter der Bundeskoordinierungsstelle Ombudschaft in der Kinder- und Jugendhilfe |
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Tagung “Konflikte um Heimerziehung und Einschluss heute” am 4.3.2022 in Hamburg
Ein Bericht von der Tagung ist hier zu finden:
Dressur zur Mündigkeit?
Rechtsgutachten im Auftrag des Aktionsbündnisses
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Statements gegen Geschlossene Unterbringung
Björn Redmann, Sozialpädagoge, Kinder- und Jugendhilferechtsverein Dresden:
„Wir wissen: Geschlossene Unterbringung in der Jugendhilfe ist nachweislich nicht ausreichend erfolgreich, sie richtet bei den betroffenen Kindern und Jugendlichen erheblichen Schaden an, die Jugendlichen aber auch die Mitarbeiter_innen leiden unter der Geschlossenheit und sie entlastet die Jugendhilfe davon, qualitativ hochwertige und haltefähige Angebote ohne Geschlossenheit zu entwickeln. Nichts spricht für die Geschlossene Jugendhilfe, aber viel gegen sie.“
→ Alle Statements im ÜberblickArchive
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