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Aktionsbündnis gegen geschlossene Unterbringung

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Prof. Dr. Nicole Rosenbauer in der öffentlichen Anhörung der Kinderkommission (KiKo) des Deutschen Bundestags am 16.12.2020: „Freiheitsentziehende Unterbringung abschaffen“

Posted on 25. Dezember 2020

Prof. Dr. Nicole Rosenbauer hat für das Bundesweite Aktionsbündnis gegen Freiheitsentzug und geschlossene Unterbringung am 16.12.2020 in der öffentlichen Anhörung der Kinderkommission (KiKo) des Deutschen Bundestags Stellung beziehen können. Unter diesem LINK findet sich ein Text und eine Aufzeichnung/ein Video der Sitzung:

https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2020/kw51-pa-kiko-806478

„Freiheitsentziehende Unterbringung abschaffen“

“Um das Hilfe-System für Kinder und Jugendliche zu verbessern, die nicht bei ihren Eltern wohnen können, brauche es in der Heimbetreuung mehr und besser qualifiziertes Personal, sagte Prof. Dr. Nicole Rosenbauer vom Bundesweiten Aktionsbündnis gegen Freiheitsentzug und geschlossene Unterbringung. Man verfüge in der Sozialpädagogik mittlerweile über ein ausgereiftes fachliches Instrumentarium, um zu einem differenzierten Fallverständnis zu kommen und Kindern die für sie passende Hilfe zukommen zu lassen.

Rosenbauer unterstrich außerdem die Forderung des Aktionsbündnisses nach einer Abschaffung der freiheitsentziehenden Unterbringung. Die Kinder würden dort entwürdigende und angstauslösende Maßnahmen erfahren und über ihre Aufenthaltsdauer im Heim hinaus unter den Spätfolgen leiden. Außerdem: Geschlossene Systeme seien anfällig für Machtmissbrauch. Die freiheitsentziehende Unterbringung sei „ein Irrweg“, lasse sich nicht humanisieren oder reformieren, sondern nur abschaffen. Das Versorgungssystem biete viele andere Möglichkeiten, Kinder und Jugendliche in offenen Strukturen, in Freiheit, zu betreuen und zu versorgen.”

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Statements gegen geschlossene Unterbringung

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Dietmar Glombitza (von 1966-1978 in Spezialkinderheimen und geschlossenen Jugendwerkhöfen in der ehemaligen DDR, heute Mitstreiter des Aktionsbündnis gegen Geschlossene Unterbringung):

Isolation, geschlossene Unterbringung, Zwangsgehorsam darf niemals als Mittel zum Zweck eingesetzt werden, wenn man weitreichende Fehlentwicklungen bei Kindern und Jugendlichen vermeiden will!
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