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Aktionsbündnis gegen geschlossene Unterbringung

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Gutachten zur geschlossenen Unterbringung “schwierigster” Kinder und Jugendlicher aus dem Land Brandenburg

Posted on 26. Februar 2000

26 Februar 2000 | Prof.Dr.Ulrich Paetzold, Steffen Lachmann

Fallanalysen aus den Jahren 1997 -1999

Im Auftrag des Landesjugendamtes Brandenburg.
Das Gutachten beschäftigt sich mit der Frage, weshalb Kinder und Jugendliche aus dem Land Brandenburg geschlossenen untergebracht wurden. Hauptzielrichtung der Untersuchung wird dabei sein, mögliche Unterscheidungskriterien zwischen der geschlossenen Unterbringung in einer Kinder-und Jugendpsychiatrie und einer geschlossenen Unterbringung im Bereich der Jugendhilfe herauszuarbeiten.

Das Dokument kann im Volltext unter dieser Adresse heruntergeladen werden.

Inhalt

  • 1.Einführung und Hintergrund des Gutachten
  • 2.Methodisches Vorgehen
  • 3.Darstellung individueller Verläufe /Fallanalysen
    • 3.1 Falldarstellungen der männlichen Kinder und Jugendlichen
    • 3.2 Falldarstellungen der weiblichen Kinder und Jugendlichen
    • 3.3 Die Darstellung spezieller Fallanalysen
  • 4.Ergebnisse der Gesamtgruppe
    • 4.1 Erste aktenkundige Auffälligkeiten in der Lebensgeschichte
      • 4.1.1 Erste aktenkundige Auffälligkeiten in der Gesamtgruppe: Überblick
      • 4.1.2 Ausdifferenzierung des Überblicks
      • 4.1.3 Altersabschnitt der ersten aktenkundigen Auffälligkeiten
      • 4.1.4 Geschlechtsspezifische Unterschiede in der Altersspanne des ersten Auftretens
    • 4.2 Problemverläufe bis zur ersten geschlossenen Unterbringung
      • 4.2.1 Zeitlicher Verlauf
      • 4.2.2 Häufigkeiten und Arten von Hilfeformen vor der ersten geschlossenen Unterbringung
    • 4.3 Stationäre Hilfemaßnahmen im Lebenslauf von Jugendlichen mit geschlossener Unterbringung
      • 4.3.1 Häufigkeiten an Heimaufenthalten: Gesamtgruppe und Unterteilung in Geschlechter
      • 4.3.2 Aufenthaltsdauer in stationären Hilfeformen vor der ersten geschlossenen Unterbringung
      • 4.3.3 Gründe für einen Heimwechsel bzw.für die Beendigung des Heimaufenthaltes
  • 5.Die Unterscheidung zwischen einer geschlossenen Unterbringung in der Psychiatrie und der Jugendhilfe
  • 6.Das Verfahren der geschlossenen Unterbringung
    • 6.1 Der Verfahrensweg zur geschlossenen Unterbringung
    • 6.2 Die Anhörung Beteiligter im Verfahren
      • 6.2.1 Die Anhörung der betroffenen Kinder / Jugendlichen
      • 6.2.2 Die Anhörung weiterer Personen
    • 6.3 Die Zeiträume der Beschlüsse und geschlossenen Unterbringungen
      • 6.3.1 Die Zeiträume der Beschlüsse
      • 6.3.2 Der tatsächliche Unterbringungszeitraum
      • 6.3.3 Die Bedeutung der Klinik und Region für die Dauer des Aufenthaltes
    • 6.4 Inhaltliche Auswertung der Beschluß-Begründungen
      • 6.4.1 Beschlüsse erste Gruppe: Psychiatrische Indikation
      • 6.4.2 Beschlüsse zweite Gruppe: sonstige Begründungen
    • 6.5 Weitere Aspekte der Unterbringung
    • 6.6 Definitionen von Erfolg: die Ergebniseinschätzungen der geschlossenen Unterbringung
  • 7. Die Zeit nach der geschlossenen Unterbringung
    • 7.1 Stationäre Maßnahmen (dieser Gruppe )in der Folgezeit
    • 7.2 Erneute Anträge oder Beschlüsse zur geschlossenen Unterbringung
    • 7.3 Einschätzung der Zeit nach der geschlossenen Unterbringung
    • 7.4 Typische Verläufe
    • 7.5 Die Dauer der geschlossenen Unterbringung und die Zeit nach dem Klinikaufenthalt
  • 8.Verlaufsmuster bei Kindern und Jugendlichen mit geschlossener, psychiatrischer Unterbringung: Folgerungen aus den Ergebnissen
  • 9.Zusammenstellung,Überblick und Ergänzungen
  • Literaturverzeichnis
  • Anhang

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Anstehende Veranstaltungen

Es sind keine anstehenden Veranstaltungen vorhanden.

Statements gegen geschlossene Unterbringung

Tilman Lutz
Prof. Dr. Tilman Lutz (Sozialarbeiter, Kriminologe und Diakon; Hochschullehrer an der HAW Hamburg, Department Soziale Arbeit):

Der dauerhafte oder temporäre Einschluss in eine Institution und Ausschließungen aus bestimmten Bereichen der Gesellschaft werden regelhaft mit dem Wohl der Kinder und Jugendlichen begründet – zu Unrecht und wider besseres Wissen.
In geschlossenen Settings werden junge Menschen zu Objekten von Erziehung, die in starren, für alle gleich-gültigen Regelsystemen mit Sanktionen geformt werden sollen. Die weitgehende Aberkennung des Status als Subjekt und die (Schein-)Anpassung in den Institutionen widersprechen dem Wohl bzw. den Interessen der Kinder und Jugendlichen. Sie verhindern die gemeinsame Auseinandersetzung mit den je individuellen und sozialen Konflikten, und sie verschließen Möglichkeiten der Entwicklung zu selbstbestimmten, eigenverantwortlichen Persönlichkeiten. Daher haben so genannte freiheitsentziehende Maßnahmen in der Kinder- und Jugendhilfe nichts zu suchen.

→ Alle Statements im Überblick

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