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Aktionsbündnis gegen geschlossene Unterbringung

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Für den Ausbau sozialräumlicher Unterstützungsangebote. Gegen Ausschluss durch Einschluss! Stellungnahme von AKS und Aktionsbündnis gegen geschlossene Unterbringung Hamburg

Posted on 22. Januar 2022

Anlässlich der Planungen des Hamburger Senats, eine neue Einrichtung an der Schnittstelle von Jugendhilfe und Psychiatrie zu errichten, in der mit freiheitsentziehenden Maßnahmen gearbeitet werden soll, haben der Arbeitskreis Kritische Soziale Arbeit (AKS) Hamburg und das Aktionsbündnis gegen geschlossene Unterbringung Hamburg Ende vergangenen Jahres eine Stellungnahme erarbeitet, mit der für den Ausbau sozialräumlicher Unterstützungsangebote statt Ausschluss durch Einschluss plädiert wird.

Sie wird mittlerweile von 13 freien Trägern, Arbeitskreisen und Gremien sowie über 30  Einzelpersonen aus Jugendhilfe und Sozialer Arbeit unterstützt und soll dazu beitragen, dass die derzeit vorgesehenen großen Summen statt für die Errichtung einer weiteren spezialisierten Einrichtung in den Ausbau und die Weiterentwicklung eines sozialräumlichen multiprofessionelles Hilfenetzes investiert werden. 

Wer ebenfalls die Unterstützung dieser Stellungnahme erklären will, ist herzlich eingeladen, dies über eine Nachricht an kontakt@geschlossene-unterbringung.de mitzuteilen. 

[Stellungnahme mit den Unterzeichnern als PDF (aktualisiert am 10.03.2022)]

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Statements gegen geschlossene Unterbringung

Regina Rätz
Prof. Dr. Regina Rätz (Professur für Soziale Arbeit mit dem Schwerpunkt Kinder- und Jugendhilfe Alice Salomon Hochschule für Soziale Arbeit, Gesundheit, Erziehung und Bildung Berlin):

Junge Menschen, die Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe in Anspruch nehmen, haben ein Recht auf Förderung ihrer Entwicklung und auf Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit (vgl. § 1 SGB VIII/KJHG). Es geht darum, Einrichtungen und Settings (soziale Orte) zu schaffen und zu gestalten, an denen junge Menschen sich positiv entwickeln und entfalten sowie Beteiligung realisieren können.
Geschlossene Einrichtungen gehören nicht dazu! Sie gehören deshalb nicht in die Angebotsstruktur der Kinder- und Jugendhilfe.
Es gibt keine sozialpädagogischen Ansätze, welche geschlossene Unterbringung legitimieren, da diese den Zielen von Entwicklung und Erziehung diametral entgegensteht! Grenz- und Rechtsverletzungen gegenüber Kindern und Jugendlichen im sozialpädagogischen Alltag dürfen nicht hingenommen werden! Deshalb bedarf es in allen Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe Beteiligungsmöglichkeiten der jungen Menschen sowie Zugang zu Beschwerde- und Anlaufstellen (sog. Ombudsstellen), die für die Jugendlichen erreichbar sind.

→ Alle Statements im Überblick

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