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Aktionsbündnis gegen geschlossene Unterbringung

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Rechtshilfefonds

Rechtshilfefonds Geschlossene Unterbringung

1. Förderzweck

1. Gegenstand der Förderung ist erstens die anwaltliche Unterstützung von Geschädigten Geschlossener Einrichtungen der Jugendhilfe.

2. Darüber hinaus kann zweitens eine Förderung erfolgen, um Jugendlichen und deren Personensorgeberechtigten bei der Wahrnehmung ihrer Interessen im Zusammenhang mit einer bestehenden oder angestrebten Geschlossenen Unterbringung unterstützend zur Seite zu stehen, namentlich durch eine persönliche Begleitung außerhalb anwaltlicher Tätigkeit und die Zahlung von Fahrkosten zu Gerichts,- Zeugen und Vernehmungsterminen.

Um den Förderzweck zu begrenzen, ist die Unterstützung von Personen, die in psychiatrischen Einrichtungen untergebracht sind und waren, ausdrücklich nicht Förderzweck.

2. Einzelfallunterstützung

Die anwaltliche Unterstützung unter 1. bezieht sich auf laufende familienrechtliche Verfahren sowie laufende und eingestellte Strafverfahren. Die anwaltliche Unterstützung wird als Ausfallbürgschaft gewährt, d.h., sie tritt für den Fall ein, dass Verfahrens- und Anwaltskosten nicht von staatlicher Seite gewährt werden. Insoweit wird vorausgesetzt, dass die Beantragung auf Gewährung dieser Kosten erfolgt ist; sie ist Teil des Antrags. Damit soll gesichert werden, dass Anwälte die ihnen im Rahmen ihrer anwaltlichen Vertretung zustehenden Kosten erhalten und daher angemessen tätig werden können. Der Antrag soll formlos gestellt werden. Die Unterstützung unter 2. erfolgt ebenfalls nach formlosem Antrag als verlorener Zuschuss.

3. Klärung der Verfassungsmäßigkeit der Geschlossenen Unterbringung

Darüber hinaus wird versucht, über diese Einzelfallunterstützung hinaus eine grundsätzliche Klärung der Verfassungsmäßigkeit der Geschlossenen Unterbringung herbeizuführen.


Fragen und formlose Anträge (per Mail) richten Sie bitte an:

Aktionsbündnis gegen geschlossene Unterbringung
Dr. Michael Lindenberg

E-Mail: kontakt[at]geschlossene-unterbringung.de
(Anstelle von “[at]” ist das Zeichen “@” einzusetzen.)

Um die Antragstellung so einfach wie möglich zu machen und gleichzeitig unserer Nachweispflicht genügen zu können, sollte der Antrag den Namen der zu unterstützenden Person benennen (1), die unterstützende Kanzlei, Organisation bzw. Einzelperson (2) und den Anlass der Hilfe (3) in Kürze darstellen (ca. 4 Sätze). Hilfreich ist außerdem eine Telefonnummer zur Klärung weiterer Fragen.

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Anstehende Veranstaltungen

Es sind keine anstehenden Veranstaltungen vorhanden.

Statements gegen geschlossene Unterbringung

Prof. Dr. phil. Werner Thole
Prof. Dr. phil. em. Werner Thole (Universität Kassel):

Dass Kinder und Jugendliche, die in ihren Herkunftsfamilien keine guten Bedingungen der Sozialisation erleben können, die Möglichkeit erhalten, temporär oder langfristig in „öffentlicher Verantwortung“ aufzuwachsen und zu leben, stellt eine Errungenschaft moderner Gesellschaften dar. Die Gesellschaft übernimmt damit die Verpflichtung, den Heranwachsenden einen Lebensort bereit zu stellen, der es ihnen ermöglicht, ihre biografischen Wege zu bewältigen und zu gestalten, mit Zukunftsoptionen zu experimentieren, ohne sich selbst oder andere zu verletzen. Dies Kindern und Jugendlichen zu ermöglichen, stellt hohe und komplexe Anforderungen an die vielfältigen Formate der stationären Hilfen der Erziehung und an die dort beruflich engagierten Pädagog_innen.
Institutionen wie Pädagog_innen haben täglich die Möglichkeiten und Grenzen der Hilfen, der Erziehung und Bildungsarrangements in öffentlicher Verantwortung neu auszubalancieren. Das kann gelingen, aber auch scheitern, weil die Kinder und Jugendlichen ihre Ideen vom Leben in diesen Arrangements meinen nicht verwirklichen zu können oder die Institutionen und Pädagog_innen ihre Angebote und Interventionen nicht sensibel, souverän und für die Heranwachsenden akzeptabel realisieren. Auf dieses Scheitern mit dem Entzug der Freiheit zu reagieren, Kinder und Jugendlichen in geschlossene Einrichtungen einzuschließen, bedeutet, darauf zu verzichten, sich den Herausforderung von Erziehung zu stellen, bedeutet, Kindern und Jugendlichen die Chance zu entziehen, Mündigkeit und Selbstverantwortung zu lernen. Arrangements der geschlossenen Unterbringung und des Freiheitsentzugs ermöglichen strukturell nicht das Erleben und experimentelle Erlernen von solidarischer Freiheit.

→ Alle Statements im Überblick

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