PM: Stiftung Anerkennung und Hilfe

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales ist seit 1. Januar 2017 Träger der gemeinnützigen, nicht rechtsfähigen Stiftung Anerkennung und Hilfe. Gemeinsam mit den Ländern und den christlichen Kirchen wurde dieses Hilfesystem für Menschen, die als Kinder oder Jugendliche in den Jahren 1949 bis 1975 (Bundesrepublik Deutschland) bzw. 1949 bis 1990 (Deutsche Demokratische Republik) in stationären Einrichtungen der Behindertenhilfe bzw. der Psychiatrie Leid und Unrecht erfahren haben, errichtet. Die Stiftung hat eine fünfjährige Laufzeit bis zum 31. Dezember 2021. Bis zum 31. Dezember 2019 können sich Betroffene für eine individuelle Beratung sowie für Anerkennungs- und Unterstützungsleistungen anmelden.

Hintergrund

In zahlreichen stationären psychiatrischen Einrichtungen und stationären Einrichtungen der Behindertenhilfe haben Kinder und Jugendliche in der Vergangenheit Leid und Unrecht erfahren müssen. Viele von ihnen leiden noch heute u.a. an den Folgen ungerechtfertigter Zwangsmaßnahmen, Strafen, Demütigungen oder unter finanziellen Einbußen, weil sie in oder für Einrichtungen gearbeitet haben, ohne dass dafür in die Rentenkasse eingezahlt wurde.

Dieser Personenkreis ist von den bereits bestehenden Fonds “Heimerziehung West” und “Heimerziehung in der DDR” ausgeschlossen und hat nun die Möglichkeit, sich für Anerkennungs- und Unterstützungsleistungen bei der Stiftung Anerkennung und Hilfe anzumelden.

Ziel der Stiftung

Ziel der Stiftung ist es, die damaligen Verhältnisse und Geschehnisse öffentlich anzuerkennen, wissenschaftlich aufzuarbeiten und das den Betroffenen widerfahrene Leid und Unrecht durch Gespräche individuell anzuerkennen. Weiterhin sollen Betroffene, bei denen aufgrund erlittenen Leids und erlebten Unrechts während der Unterbringung heute noch eine Folgewirkung besteht, Anerkennungs- und Unterstützungsleistungen erhalten.

Wissenschaftliche Aufarbeitung

Bisher gibt es nur sehr wenige Erkenntnisse zu Art und Umfang der damaligen Geschehnisse in den stationären Einrichtungen der Behindertenhilfe bzw. Psychiatrie sowie zur möglichen Anzahl der davon Betroffenen. Eine Arbeitsgruppe aus Bund, Ländern und Kirchen hat 2016 eine Machbarkeitsstudie zur Ermittlung der Anzahl der Betroffenen des Hilfesystems in Auftrag gegeben. Den Forschungsbericht können Sie hier kostenlos herunterladen: fb466-leid-unrechtserfahrungen-stationaeren-einrichtungen-behindertenhilfe

http://www.bmas.de/DE/Themen/Teilhabe-Inklusion/Stiftung-Anerkennung-und-Hilfe/stiftung-anerkennung-und-hilfe.html

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