Michael Lindenberg, Hans Josef Lembeck: Das Familien-Interventions-Team (FIT) in Hamburg. Arbeitsauftrag, Chronik, Kritik

Mai 2003

Im Sommer vergangenen Jahres meldete die staatliche Pressestelle Hamburgs im Zusammenhang mit den politischen Plänen zur der Wiedereinführung der geschlossenen Unterbringung in der Jugendhilfe: “Neu ist insbesondere ein sogenanntes Familien-Interventions-Team (FIT), das erstmals alle Daten delinquenter Kinder und Jugendlicher zentral erfasst. Sobald ein Minderjähriger der Polizei auffällt, greifen die Mitarbeiter des FIT künftig ein, alle Eltern erhalten einen unverzüglichen Hausbesuch. Helfen die zunächst eingeleiteten Maßnahmen nicht, gibt es kein langes Zögern mehr. Die Kinder und Jugendlichen werden in eine geschlossene Unterbringung eingewiesen.” Wir geben im folgenden erstens eine knappe Beschreibung des Arbeitsauftrages, zweitens der Entstehung sowie drittens eine Auswahl kritischer Stimmen zu dieser neuen, behördlichen Jugendhilfe-Interventions-Gruppe.

Arbeitsauftrag

Am 09.01.03 meldet die BSF: “Seit Anfang dieses Jahres werden Kinder und Jugendliche, die Straftaten begangen haben oder der Polizei im Zusammenhang mit Straftaten aufgefallen sind, an das neue Familien-Interventions-Team gemeldet. .Ziel des FIT ist insbesondere, mehr Eltern frühzeitig bei der Erziehung ihrer Kinder zu unterstützen’, erklärte Senatorin Birgit Schnieber-Jastram: .Wenn ein Minderjähriger auffällig geworden ist, tragen die Mitarbeiter des FIT künftig dafür Sorge, dass die Familie zügig aufgesucht und verbindliche Vereinbarungen im Sinne des Kindeswohls getroffen werden. Dieses konsequente Aufsuchen der Eltern durch das FIT ist bundesweit neu.”

Entlang der Indikatoren “Straftaten”, “Gefährdungen” sowie “erzieherische” bzw. “soziale Defizite” soll das FIT-Team überprüfen, ob eine “Kindeswohlgefährdung”, ob “schwere Delikte” oder ob “verfestigte Verhaltensmuster” vorliegen. Wird dies bejaht, wird gegebenenfalls eine stationäre Erziehungshilfe oder eine geschlossene Unterbringung durchzusetzen versucht.

Ist dies nach Auffassung des FIT-Teams nicht erforderlich, bewegen wir uns noch im “Vorfeld von Kindeswohlgefährdung”. In diesen Fällen hat das FIT-Team zehn Tage nach der Meldung einen Hausbesuch bei der betreffenden Familie durchzuführen und schätzt – im Rückgriff auf den zuständigen ASD (Allgemeiner Sozialer Dienst) – ein, ob “weitere Maßnahmen” notwendig sind.

Erscheinen dem FIT-Team “weitere Maßnahmen erforderlich” und stimmen die Eltern zu, wird eine Hilfeplanung entwickelt, die das FIT-Team “regelmäßig” überprüft. Der ASD hat das FIT-Team einen Monat nach seinem Hausbesuch und nach weiteren sechs und zwölf Monaten per “Meldebogen” über den Sachstand zu informieren.

Kommt das FIT-Team hingegen zu der Einschätzung, dass eine “Kindeswohlgefährdung” vorliegt, wird es “selbst tätig”. Es “greift direkt ein” und “übernimmt ASD-Zuständigkeiten”. Es “bündelt Informationen” aus Schule, Polizei, ASD und von anderen Institutionen, Personen und Einrichtungen, die mit dem betreffenden Fall zu tun haben. Fünf Werktage nach Meldung soll der Hausbesuch in der Familie erfolgt sein. Sollte das FIT-Team danach zu dem Schluss gelangen, dass “stationäre erzieherische Maßnahmen” nicht notwendig sind, werden die Eltern dennoch verpflichtet, “Beratung und Unterstützung” bei der Erziehung anzunehmen. In diesem Fall wird ein Hilfeplan entwickelt, der von den Eltern eine “schriftliche Verpflichtung zur aktiven Beteiligung” fordert. Die Einhaltung dieser Verpflichtung wird vom FIT-Team überprüft.

Sollte im Rahmen dieses Hilfeplanes “keine Veränderung” eintreten, wird die “nächste Stufe” eingeleitet. Es wird überprüft, ob unter “Verzicht auf die sofortige stationäre Unterbringung” eine geschlossene Unterbringung angezeigt ist. Hält das FIT-Team die geschlossene Unterbringung für erforderlich, wird das Familiengericht eingeschaltet. Ziel ist hier die “Verpflichtung der Familie zur aktiven Mitarbeit” an den Maßnahmenauflagen des Familiengerichts. Ein Sorgerechtsverfahren wird – wenn nötig – durchgeführt. Die “stationäre Unterbringung” einschließlich der möglichen geschlossenen Unterbringung wird eingeleitet. Da der Staat selbst nicht das Recht hat, Kinder und Jugendliche aus erzieherischen Gründen ihre Freiheit zu entziehen, kann dies nur auf Antrag der Personensorgeberechtigten geschehen. Sie müssen den Freiheitsentzug bei dem Familiengericht beantragen. Will das Familiengericht den Plänen der durch das FIT-Team angeleiteten Personensorgeberechtigten nicht folgen, strebt das FIT-Team eine “weitere Zusammenarbeit” mit der Familie mit “veränderter Hilfeplanung” an. Festgestellt wird, dass für strafmündige Jugendliche in diesen Fällen das Jugendgerichtsgesetz und die Strafprozessordnung greifen.

Entstehung

Ende Januar legte “die Sozialbehörde (…) vier Wochen nach dem Start des Familien-Interventions-Teams (FIT) eine erste Bilanz vor (…) Die Polizei hat dem FIT seit Anfang des Jahres 105 Fälle gemeldet. Überwiegend handelt es sich bei den Delikten, die den Jugendlichen zur Last gelegt werden, um Raubstraftaten und/ oder gefährliche Körperverletzung. Bei 84 Jugendlichen wurden die zuständigen Allgemeinen Sozialen Dienste der Bezirksämter eingeschaltet.” (Hamburger Abendblatt, 29.01.03) Berichtet wird von “Biografien, in denen Eltern oftmals keinen erzieherischen Einfluss auf ihre Kinder haben und das FIT einschreitet (…) Schwere Fälle, in denen es um Raub oder Erpressung ging, werden von den Mitarbeitern des FIT bearbeitet. In den ersten vier Wochen waren dies 20 Fälle. .Die Zusammenarbeit mit der Polizei klappt sehr gut’, sagt die Behördensprecherin.” (Hamburger Morgenpost, 29.01.03)

Im Monat Januar wurde den zehn Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen der geschlossenen Unterbringung der erste Fall zugeführt: “Ein 14-Jähriger wurde nach Zustimmung seiner Mutter jetzt von einem Familienrichter in die Einrichtung in der Feuerbergstraße eingewiesen. Der Junge ist der Polizei seit zwei Jahren durch Raub, Erpressung und Diebstähle bestens bekannt.” (Welt, 29.01.03) Berichtet wird weiter, dass er “nach schweren Konflikten mit seiner Mutter (…) in den vergangenen Jahren mehrfach in die Obhut des Kinder- und Jugendnotdienstes (kam). Der Vater des Jungen sitzt seit sieben Jahren im Gefängnis (…) Eine Verlängerung der Unterbringung, die zunächst bis zum 31. Januar gilt, ist aus Sicht des FIT-Teams zwingend erforderlich und bereits beantragt.” (Hamburger Abendblatt, 29.01.03)

Am 12.02.03 berichtete die staatliche Pressestelle Hamburgs von der ersten Flucht aus der geschlossenen Unterbringung: “Dem (16-jährigen) Jugendlichen gelang die Flucht während der Nachtbereitschaft.” Weiter heißt es: “Der entwichene Jugendliche wurde umgehend der Polizei gemeldet und wird nun gesucht.”

Kleine Auswahl kritischer Stimmen

In einem Positionspapier, dass von 46 unterschiedlichen Organisationen, Trägern und Einrichtungen der Jugendhilfe unterzeichnet wurde, wird festgestellt, dass “das von der Behörde vorgelegte Konzept zu einem sogenannten .Familien-Interventions-Team’ und zur Wiedereinführung von geschlossener Unterbringung die Jugendhilfe nun nicht nur in den Kontext von Kriminal-Prävention, sondern auch von Repression (stellt). Dieses Konzept ist fachlich eine Katastrophe und mit dem Kinder- und Jugendhilfegesetz nicht vereinbar!”

Die Kriminologische Initiative Hamburg e.V. äußert sich vergleichbar: “Bleibt die Idee des FIT. Wenn es wirklich um Unterstützung und Beratung der Familien ginge, wäre es sicher sinnvoller, die vorhandenen Institutionen und Jugendämter personell so auszustatten, dass die ihren Grundaufgaben – allgemein, in den Hilfen zur Erziehung – endlich besser gerecht werden können. Die Orientierung an Straftaten von Kindern und Jugendlichen lässt jedoch auch hier deutlich erkennen, dass es nicht um – oft dringend erforderliche – Hilfe oder Beratung geht, sondern um Kontrolle und Repression.”

Der Resolution der Fachhochschulversammlung der Ev. Fachhochschule des Rauhen Hauses ist folgendes zu entnehmen: “Vergleichbar den polizeilichen Sonderkommissionen soll dieses mobile Team die Familien .delinquenter’ Kinder und Jugendlicher aufsuchen und sie .zur aktiven Mitarbeit an den einzuleitenden Maßnahmen’ verpflichten (…) Damit werden die Allgemeinen Sozialen Dienste vielleicht entlastet, aber auch entmündigt. Die prozedurale Rechtssicherheit, die sowohl für den Rechtsweg im Jugendgerichtsgesetz als auch in der Jugendhilfeplanung nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz vorgeschrieben ist, wird unterlaufen. Eine weitere Rechtsmanipulation”.

Erschienen in: Forum für Kinder- und Jugendarbeit 19 (1) (Mai): 44-45

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